Abschreibung Software

Anzeige

RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Im Rahmen der Vorschaurechnung (Forecasting) können Sie neben Ihren Plan- und Ist-Werten auch das auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse basierende Jahresergebnis hochrechnen.  

Preis: 238,- EUR  Alle Funktionen im Überblick >>.

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
[ geschlossen ] Abschreibung Software
Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Abschreibung von Software. Software unter 150€ netto wird ja als Trivialsoftware behandelt und kann ja sofort als Betriebsausgabe angesetzt werden.

Ich habe nun Software, die hat 700€ gekostet, da sie nicht selbstständig nutzbar ist, fällt sie doch eigentlich nicht ins GWG, oder ? Und nun die große Preisfrage - über wieviel Jahre schreibt man Grafiksoftware ab ? (Adobe Creative Suite 4)

Freue mich über Hilfe
Hallo goenz,

unter Bilanzielle Behandlung von Software findest du Kategorien von Programmen.

Zitat
Lt. R 6.13 EStR gilt diese Programmfamilie als beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut, wenn sie nicht auf einem, sondern auf vielen verschiedenen Computern betrieben werden kann. Als Beispiel können Textverarbeitungsprogramme angeführt werden.

Daher würde ich Grafikbearbeitung auch als solches bezeichnen. Man kann es lt. GWG nicht selbstständig nutzen, aber auf mehrere Computern.

Zitat
Auch Wirtschaftsgüter, die nach ihrer betrieblichen Zweckbestimmung nur mit anderen Wirtschaftsgütern genutzt werden können, sind selbständig nutzungsfähig, wenn sie nicht in einen Nutzungszusammenhang eingefügt sind, sodass die zusammen nutzbaren Wirtschaftsgüter des Betriebs nach außen nicht als ein einheitliches Ganzes in Erscheinung treten (z. B. Bestecke, Trivialprogramme, Videokassetten)
(Siehe EStR 6.13)

Hilft dir das weiter?

LG,
Neele
Zitat
Neele quote:
Hallo goenz,

unter Bilanzielle Behandlung von Software findest du Kategorien von Programmen.

Zitat
Lt. R 6.13 EStR gilt diese Programmfamilie als beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut, wenn sie nicht auf einem, sondern auf vielen verschiedenen Computern betrieben werden kann. Als Beispiel können Textverarbeitungsprogramme angeführt werden.

Daher würde ich Grafikbearbeitung auch als solches bezeichnen. Man kann es lt. GWG nicht selbstständig nutzen, aber auf mehrere Computern.

Zitat
Auch Wirtschaftsgüter, die nach ihrer betrieblichen Zweckbestimmung nur mit anderen Wirtschaftsgütern genutzt werden können, sind selbständig nutzungsfähig, wenn sie nicht in einen Nutzungszusammenhang eingefügt sind, sodass die zusammen nutzbaren Wirtschaftsgüter des Betriebs nach außen nicht als ein einheitliches Ganzes in Erscheinung treten (z. B. Bestecke, Trivialprogramme, Videokassetten)
(Siehe EStR 6.13)

Hilft dir das weiter?

LG,
Neele

Hallo Neele,

erstmal danke für Deine Antwort - würde also in Deinen Augen heißen - da doch irgendwie selbstständig nutzbar, wenn auch in Verbindung mit einem Computer - dass es in den GWG-Pool muss ?
Hi,

soweit es mir bekannt ist, ist Software aktivierungspflichtig; da es sich um eine Lizenz handelt, also immaterielles Wirtschaftsgut = Aktiverungspflicht (sofern nicht unter 150,-).

Betriebssysteme sind mit dem PC zusammen zu aktiveren, Anwendersoftware ist GWG (wenn nicht über 1000,-)

Hier noch ein Link zum Thema:
http://deposit.ddb.de/cgi-bin/dokserv?i ... 716466.pdf

Diese Angaben sind wie immer ohne Gewähr  :lol:
Wenns jemand besser weiß, bitte schreien!

LG
Ponschie
Hallo an alle.

Bei Software handelt es sich grundsätzlich um ein immaterielles Wirtschaftsgut. Sie ist nicht selbständig nutzbar, aber selbständig bewertbar. Daher ist sie zu aktivieren und über die entsprechende Nutzungsdauer abzuschreiben.

Aber keine Regel ohne Ausnahme:
Bei Trivialprogrammen (= Software bis 410 €) unterstellt die Finanzverwaltung einfach eine selbständige Nutzbarkeit. Sie gehören damit zu den materiellen Wirtschaftsgütern und werden wie ein GWG behandelt.

R 5.5 Abs. 1 EStR (Fassung 2005):
„Als immaterielle (unkörperliche) Wirtschaftsgüter kommen in Betracht: Rechte, rechtsähnliche Werte und sonstige Vorteile. Trivialprogramme sind abnutzbare bewegliche und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter. Computerprogramme, deren Anschaffungskosten nicht mehr als 410 Euro betragen, sind wie Trivialprogramme zu behandeln.“

Daraus folgt:
bis 410 € netto = Trivialprogramm = selbständig nutzbar, materielles Wirtschaftsgut = GWG
größer 410 € netto = "normale Software" = nicht selbständig nutzbar, immaterielles Wirtschaftsgut

Zwischenzeitlich gab es einen Entwurf zur Änderung der Richtlinien. In diesem Entwurf der Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 stand unter Nr. 19:
„R 5.5 wird wie folgt geändert:
a)  In Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „410 Euro“ durch die Angabe „150 Euro“ ersetzt.
b)  … „


Kurioserweise war diese Änderung in der vom Bundesrat verabschiedeten Fassung der Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 nicht mehr enthalten.

Das heißt, dass die 2008er Version von R 5.5 Abs. 1 EStR die gleiche ist, wie die von 2005. Software bis 410 € ist selbständig nutzbar und wird auch weiterhin als GWG behandelt. Es bleibt dabei, dass Software größer 410 € nicht selbständig nutzbar ist und deshalb zu den immateriellen Wirtschaftsgütern zählt.

Daraus folgt:
bis 150 € netto ---> sofortiger Aufwand (weil § 6 Abs. 2 EStG)
über 150 € netto bis 410 € netto ---> GWG-Sammelposten, Abschreibung pauschal 5 Jahre (weil § 6 Abs. 2a EStG)
über 410 € netto ---> Konto Software (0027 im SKR03), Abschreibung über Nutzungsdauer (weil R 5.5 Abs. 1 EStR)


Zitat
goenz quote:
Ich habe nun Software, die hat 700€ gekostet, ... Und nun die große Preisfrage - über wieviel Jahre schreibt man Grafiksoftware ab ? (Adobe Creative Suite 4)
3 Jahre.

Gruß
Sunny  :wink:

http://www.bdl-online.de/fileadmin/steuerpolitik/referentenentwuerfe/2008/20080513­_Entwurf_EStAER_2008.pdf
http://www.bundesrat.de/cln_090/nn_8336/SharedDocs/Drucksachen/2008/0701-800/788-08,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/788-08.pdf
Hallo,

ich würde mich da an die Regelung von GWG halten.
Dort gibt es eine Grenze von 150€ & 1000 €. Diese würde ich auch für Software nutzen und somit die 700 € in den Pool buchen.

Da es nicht gesetzlich verankert ist (ist ja nur ne Richtlinie), ist diese Sache eh noch schwammig.
Abgegruckt wurde das in den EStR noch nicht? Ist ja auch von Oktober 08.
Haben sie die fertigen EstÄR 2008 schon irgendwo veröffentlicht? Ich glaub das so nocht nicht.  :?

An Sunny vielen Dank für die Links, diese Änderungen waren mir noch unbekannt.

LG,
Neele
Ich habe für unsere Firma neulich die Windows Vista Ultimate Edition für 141,97 Euro netto gekauft. Dabei dürfte es sich ja, zumindest vom Preis her, um Trivialsoftware handeln. (Wobei ich auch gehört habe, daß der Preis alleine nicht unbedingt eine Rolle spielt, siehe unter anderen hier.) Auf welches Konto muß ich dieses Anschaffung nun unter SKR03 buchen? 4980 Betriebsbedarf, oder 4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter? Handelt es sich bei Trivialsoftware überhaupt um ein geringwertiges Wirtschaftsgut? Habe hierzu folgendes gefunden:

Zitat
Als Trivialsoftware wird in der Bilanzierung ein Programm bezeichnet, das allgemein bekannte Daten sowie Datensammlungen beinhaltet. Dadurch kann Trivialsoftware bis zu 150 € netto wie ein GWG behandelt werden und ist im Anschaffungsjahr voll abzugsfähig. (3)  Lt. R 6.13 EStR gilt diese Programmfamilie als beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut, wenn sie nicht auf einem, sondern auf vielen verschiedenen Computern betrieben werden kann. Als Beispiel können Textverarbeitungsprogramme angeführt werden.
Quelle: http://www.fibumarkt.de/Fachinfo/Anlage ... tware.html

Was mich an dem hervorgehobenen Satz stutzig macht ist das "wie" vor "ein GWG behandelt werden". Müßte es nicht heißen "als ein GWG behandelt werden"? Ich meine was ist nun richtig:

a.) Trivialsoftware IST ein geringwertiges Wirtschaftsgut
b.) Trivialsoftware ist KEIN geringwertiges Wirtschaftsgut, kann aber so behandelt werden

Ich frage deswegen, weil ich wissen will, ob ich Trivialsoftware bis 150 Euro netto auf Konto 4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter buchen kann.
Hallo Eisenbart,

in deinem Quote hast du deine Frage schon selbst beantwortet.
Zitat
Lt. R 6.13 EStR gilt diese Programmfamilie als beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut, wenn sie nicht auf einem, sondern auf vielen verschiedenen Computern betrieben werden kann.

Steht doch alles da  :wink: Es ist in diesem Fall ein GWG. Ich hätte das gar nciht so aufgefasst. Habe die Begriffe als Synonyme und nicht Gegensätze betrachtet. Hehe.

LG,
Neele
Alles klar! :) Dann werde ich das Windows Betriebssystem also auf Konto 4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter buchen.
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Neun von zehn schließen einen Jobwechsel nicht aus, fast die Hälfte hiervon sucht sogar selbst aktiv Neun von zehn schließen einen Jobwechsel nicht aus, fast die Hälfte hiervon sucht sogar selbst aktiv Im Kampf um die besten Talente können Arbeitgeber bei Jobsuchenden mit maßgeschneiderten Angeboten passend zur Karrierephase kräftig punkten. Das ist Ergebnis der Studie „Attracting Talent 2024“ der digitalen......

Firmenrad: Auch die Überlassung von Fahrradzubehör kann steuerfrei sein Firmenrad: Auch die Überlassung von Fahrradzubehör kann steuerfrei sein Wenn ein Unternehmen einem Beschäftigten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ein betriebliches Fahrrad zur privaten Nutzung überlässt, ist dieser geldwerte Vorteil nach Paragraf 3 Nr. 37 des......

Finanzamt übt mehr Nachsicht bei falsch ausgewiesener Umsatzsteuer Finanzamt übt mehr Nachsicht bei falsch ausgewiesener Umsatzsteuer Wenn ein Unternehmen in einer Rechnung eine höhere Umsatzsteuer ausweist, als es eigentlich schuldet, muss es diese Summe auch an die Finanzverwaltung zahlen – so der Grundsatz von Paragraf 14c des Umsatzsteuergesetzes......


Aktuelle Stellenangebote


Senior Accountant (m/w/d) Die Motherson Group ist einer der 21 größten und am schnellsten wachsenden Anbieter von Komplett­system­lösungen für die globale Auto­mobil­indus­trie und bedient eine Viel­zahl weiterer Branchen wie ......

Stellvertretender Leiter Rechnungswesen (m/w/d) Hallo! Wir sind Emons und weltweit auf allen Verkehrs­wegen unterwegs, um immer schnell, sicher, pünkt­lich und profes­sionell vorauszufahren. Für unsere über 3.000 Mitarbeitenden sind wir stets in Be......

Leitung des Rechnungswesen (m/w/d) Lebensunterstützende Medizintechnik, familiäre Werte und gegenseitige Wertschätzung sind uns seit jeher wichtig. Diese Tradition gibt uns die Sicherheit, am Markt zu überzeugen und die Zukunft von nov......

Lohnbuchhalter (m/w/d) Die Getränke Meyer GmbH, ein mittelständisches Familienunternehmen im Bereich des Getränkefachgroßhandels, hat ihren Sitz in der Ortschaft Lembruch, direkt am Dümmer-See. Bereits seit 1907 versorgt unser......

Mitarbeiter Buchhaltung / Rechnungswesen (m/w/d) Du arbeitest gern mit Zahlen und Rechnungen und suchst einen sicheren Job in einer zukunfts­orientierten Branche? Du liebst es, mit Zahlen zu jonglieren und möchtest in einem Team arbeiten, das Abwech......

Accountant Debitoren (w/m/d) GOhiring ist eine führende Software-Lösung für automatisiertes Jobposting und Recruiting Analytics. Mit unserem Tool managen Recruiter:innen den gesamten Jobposting-Prozess an einem Ort – von datenget......

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Accountant Debitoren (w/m/d)
GOhiring ist eine führende Software-Lösung für automatisiertes Jobposting und Recruiting Analytics. Mit unserem Tool managen Recruiter:innen den gesamten Jobposting-Prozess an einem Ort – von datengetriebenen Multiposting-Kampagnen bis hin zur tiefgehenden Analyse entlang der Candidate-Journey. G... Mehr Infos >>

Senior Referent* Konzernrechnungslegung und Bilanzierung
DO WHAT YOU LOVE – als eines der größten internationalen Modeunternehmen, mit mehr als 1.200 Filialen weltweit, kreieren wir Mode für Erlebnismomente. NEW YORKER ist nicht nur ein Arbeitgeber, sondern auch ein Netzwerk aus motivierten Teams mit vielfältigen Persönlichkeiten, welches weitere echte... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Die Jowat SE mit Sitz in Detmold gehört zu den weltweit führenden Anbietern von Industrieklebstoffen. Diese finden insbesondere in holzverarbeitenden Betrieben und der Möbelproduktion, in der Papier- und Verpackungsindustrie, dem grafischen Gewerbe sowie in der Textil- und Automobilbranche als au... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter:in vorbereitende Buchhaltung in Teilzeit (20h)
Wir sind ein junges Unternehmen für liebevoll designte Babyprodukte aus natürlichen Materialien mit Wohlfühl-Garantie für jedes Baby. Beste Qualität, individuelle Designs und verantwortungsvolle Herstellung stehen bei uns an oberster Stelle. Zeitlose und moderne Designs anstatt Fast-Fashion und k... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter im Bereich Kasse (m/w/d) in Teilzeit 50 %
Der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit den Geschäftsfeldern Beamtenversorgung, Beihilfe, Kommunaler Personalservice und Zusatzversorgung. Der räumliche Geschäftsbereich umfasst das Land Baden-Württemberg. Unternehmenssit... Mehr Infos >>

Referent Rechnungswesen/Anlagenbuchhaltung (m/w/d)
ONTRAS betreibt 7.700 Kilometer Fernleitungsnetz in Ostdeutschland. Wir transportieren Erdgas und grüne Gase zu unseren Kunden, den nachgelagerten Netzbetreibern wie Stadtwerken und Industriekunden. Über 433 Mitarbeiter*innen bringen ihr Know-how am Leipziger Hauptsitz und an 12 weiteren Standort... Mehr Infos >>

Spezialist Bilanzierung/Tätigkeitsabschluss (m/w/d)
ONTRAS betreibt 7.700 Kilometer Fernleitungsnetz in Ostdeutschland. Wir transportieren Erdgas und grüne Gase zu unseren Kunden, den nachgelagerten Netzbetreibern wie Stadtwerken und Industriekunden. Über 433 Mitarbeiter*innen bringen ihr Know-how am Leipziger Hauptsitz und an 12 weiteren Standort... Mehr Infos >>

(Senior) Group Accountant / Konzernbuchhalter (m/w/d)
Kleine Dinge können Großes bewirken – mit unseren miniaturi­sierten Medizin­produkten für die Schlag­anfall­behand­lung helfen wir dabei, die Lebens­qualität tausender Menschen zu erhalten und zu verbessern. Werden Sie Teil unserer Mission und damit Teil von etwas Großem. Unsere Arbeit sorgt dafü... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

Haufe_Akademie_290px.jpg    
Digitalisierung im Rechnungswesen: Das Live-Online-Training
Insbesondere im Hinblick auf das Ziel vieler Unternehmen den Jahresabschluss auf Knopfdruck zu implementieren, ist eine Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen unumgänglich. Erfahren Sie in diesem Online-Training, wie die Digitalisierung das Rechnungswesen nachhaltig beeinflusst und wie Sie sich und Ihr Rechnungswesen zukunftsfähig ausrichten. Erarbeiten Sie eine IST-Analyse Ihres Digitalisierungsgrads und definieren Sie ein klares SOLL-Ziel für Ihr Rechnungswesen. Mit diesem Online-Training gehen Sie auf die Überholspur bei der Digitalisierung des Rechnungswesens.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>
ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.