Wie buche ich einen Monitor ohne dazugehörigen PC?

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[ geschlossen ] Wie buche ich einen Monitor ohne dazugehörigen PC?
Ich habe vor einigen Monaten eine GmbH gegründet.

Jetzt habe ich einen Computer-Monitor (600 EUR) für die GmbH gekauft. Einen dazugehörenden Computer (PC) habe ich allerdings nicht für die GmbH gekauft, da ich für Geschäftszwecke mein privates Notebook verwende und es mit dem geschäftlichen Computer-Monitor verbinde. Der Computer-Monitor wird nur für Geschäftszwecke und nicht privat genutzt.

Wie soll ich nun den Computermonitor buchen bzw. abschreiben? Denn er passt ja nicht wirklich zu den GWG-Sammelposten (SKR04: 0675), da er nicht selbstständig nutzungsfähig ist. Anderseits passt er auch nicht wirklich zu "Sonstiger Betriebs- und Geschäftsausstattung" (SKR04: 0690), da er weniger als 1.000 EUR kostet und daher eigentlich als GWG-Pool gebucht werden sollte.

Außerdem möchte ich noch fragen, wie ich all die geringwertigen Kleinteile (die wenige Euro kosten) buche bzw. abschreibe, die nicht selbstständig nutzbar sind (und daher eigentlich keine GWG sind), andererseits auch nicht eindeutig einem Gerät zugeordnet werden können und aber auch keine Verbrauchsmaterialien sind. Wie z.B. Audiokabel, Audioadapter, Videokabel, etc. Müssen die alle als Anlage aktiviert werden?

Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Hilfe.
Hallo,

unter 60,- Euro ist es betrieblicher Aufwand. Und den Monitor würde ich ganz normal aktivieren, der GwG-Pool zählt nur für selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter, da der Monitor dieses Kriterium nicht erfüllt, kommt auch nicht die 1000€ Grenze zum tragen.

Gruß Bookman
Die Verbrauchsfiktion für Güter liegt bei 150 €. Alle diese Dinge werden als Aufwand gebucht.
Ja, danke für die Korrektur. Hing doch noch kurz im alten System. 150,- Euro ist natürlich korrekt.
Hallo fascina,

Da der Monitor nicht selbst. nutzbar ist, unter AV Büroeinrichtung. Afa = 3 Jahre.

Gruss

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Ich buche auch Bildschirme in den Sammelposten. Ich arbeite in einem größeren Unternehmen mit 14 Niederlassungen in Deutschland, da ist die Zuordnung auf bestehende PC`s fast unmöglich.

Da auch laufend neue PC´s mit Wert von ca 500.- gekauft werden, ist die Zuordnung in den Sammelposten laut unseren WP´s in Ordnung.
Zitat
Der Buchhalter schreibt:
Ich buche auch Bildschirme in den Sammelposten. Ich arbeite in einem größeren Unternehmen mit 14 Niederlassungen in Deutschland, da ist die Zuordnung auf bestehende PC`s fast unmöglich.

Da auch laufend neue PC´s mit Wert von ca 500.- gekauft werden, ist die Zuordnung in den Sammelposten laut unseren WP´s in Ordnung.

Wir sind auch ein größeres Unternehmen und da ist die Handhabung auch die gleiche. Gut zu wissen, da man im Netz immer nur genau das Gegenteil zu lesen bekommt!
Hallo rewe_abt,

Herzlich Willkommen in unserem Forum.

Du bekommst hier nicht das Gegenteil zu lesen sondern das der Drucker auf 3 Jahre abschreibbar wäre.

Niemand wird sich daran stören wenn du anstatt 3 das WG auf 5 Jahre abschreibst. Somit hat auch ein WP damit kein Problem, da die Summenverschiebung bei diesen WG gemessen am Umsatz eher gering ist und diese Vorgehensweise für Euch einfacher umzusetzen ist. Versuch das aber mal andersrum, statt mind. 5 Jahre auf 3 Jahre zu verkürzen, dann wird man schnell anecken.

Kleine Betriebe haben ein hohes Interesse schnell abzuschreiben, da die Kapitaldecke nicht so hoch ausfällt wie bei großen UN. Somit geben ich auch nur die 3 Jahre weiter, allerdings ohne irgendeine Zuschreibung sondern einfach auf 3 Jahre die Afa anlegen. (was ebenfalls schon einen Kompromiss darstellt ;) )


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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