ich bin gerade ein wenig am verzweifeln.
Wir haben gerade ein Handy gekauft, dass inklusive Porto, Verpackung und Versicherung 415 € netto kostet.
Dazu, bei dieser Position auch auf der Rechnung, ist auch aufgeführt, dass es einen Tankgutschein gibt.
Diesen Tankgutschein im Wert von 30 € haben wir aich dabei bekommen.
Die Frage ist nun: Mindert der Tankgutscheinn in höhe von 30,00 € (brutto) die Anschaffungskosten oder nicht?
Wenn ja, wie und womit kann man das begründen?
§255 HGB sagt ja nur "Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzte"
Aber - ist ein Tankgutschein, der ja so nichts mit dem Handy sonst zu tun hat, eine Anschaffungspreisminderung?
Hoffentlich kann mir jemand (bitte, bitte) aus diesem Dilemma heraushelfen.
Vielen Dank schon mal
LG
Rosenmund