Klausurfragen zur Abschreibung

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Klausurfragen zur Abschreibung
Hallo zusammen,
es freut mich, dass ich hier sein darf.
In diesem Semester geht es für mich an die wenig geliebte Rechnungswesen-Klausur. Es würde mich freuen wenn Ihr mir helfen könntet, diese zu bestehen.

Meine letzten Tagen waren sehr degressiv und linear geprägt, dennoch hänge ich an der ersten Klausurfrage fest.
Ich muss dazu sagen, dass ich oft mit der Fragestellung zu kämpfen habe und manchmal einen Wald vermute, obwohl die Antwort nur ein Baum ist.

Die Frage lautet also:

Eine Produktionsanlage unterliegt rein zeitbedingtem Wertverzehr. Welches Abschreibungsverfahren kann für die KER unter welchen Bedingungen gerechtfertigt werden?

Dazu meine Fragen:

a) Diese Klausurfrage ist etwas älter. In meinen Büchern steht mitunter, dass die degressive Abschreibung mal erlaubt, mal verboten wurde und es sogar Unterschiede zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt. Insofern: Stellt sich diese Frage in dem Sinne noch oder ist die degressive Abschreibung verboten?
b) Ich habe mir die Unterschiede zwischen linearer und degressiver Abschreibung klar gemacht, pro und contra-Vergleiche gelesen, aber konkret zur erwähnten Produktionsanlage: Ist da die degressive Abschreibung besser, weil sie "realistischer" ist? (Höherer Wertverlust in den ersten Jahren).
c) Woher weiß ich, wann ich besser die lineare, wann die degressive einsetze?
d) Wie würdet Ihr konkret auf die Klausurfrage antworten?

Herzlichen Dank für Eure Hilfe - das wird mit Sicherheit nicht die letzte Frage gewesen sein, aber nochmals herzlichen Dank für jede Art der Unterstützung!
Zitat
troemmelche schreibt:
a) Diese Klausurfrage ist etwas älter. In meinen Büchern steht mitunter, dass die degressive Abschreibung mal erlaubt, mal verboten wurde und es sogar Unterschiede zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt. Insofern: Stellt sich diese Frage in dem Sinne noch oder ist die degressive Abschreibung verboten?

Wieso "sogar" seit wann gelten in der CH, Ö und D die gleichen Steuergesetze?   :o

Gut wäre auch zu wissen wo du dich nun befindest!  :green:  In D ist die degressive 2011 abgeschafft worden!


Zitat
b) Ich habe mir die Unterschiede zwischen linearer und degressiver Abschreibung klar gemacht, pro und contra-Vergleiche gelesen, aber konkret zur erwähnten Produktionsanlage: Ist da die degressive Abschreibung besser, weil sie "realistischer" ist? (Höherer Wertverlust in den ersten Jahren).

Kann man in der Theorie garnicht sagen! Bei einer Produktionsanlage wäre m.E. eh eine Leistungsabschreibung am realistischsten!

Zitat
c) Woher weiß ich, wann ich besser die lineare, wann die degressive einsetze?

Garnicht!!!!! Wenn überhaupt versteckt sich ein Hinweis im Aufgabentext!

Zitat
d) Wie würdet Ihr konkret auf die Klausurfrage antworten?

Stell sie komplett hier rein!

Gruß
Hallo,
vielen Dank für Deine Antwort!

a) Ich befinde mich in Deutschland :-). Wäre aber ja gut möglich, dass mein guter Professor von der theoretischen Möglichkeit ausgeht, dass degressiv abgeschrieben wird und es ihm nur ums Prinzip geht.

zu b) und c) Bei der Aufgabe gibt es 5 Punkte zu vergeben, den kompletten Wortlaut habe ich aber schon oben stehen:

Eine Produktionsanlage unterliegt rein zeitbedingtem Wertverzehr. Welches Abschreibungsverfahren kann für die KER unter welchen Bedingungen gerechtfertigt werden?


Es gibt auch keine a) und c) Frage, die weitere Fakten liefert, die gesamte Frage besteht wirklich nur aus diesen Teil.

Vielen Dank noch mal und Gruß!
Zitat
troemmelche schreibt:

a) Ich befinde mich in Deutschland  . Wäre aber ja gut möglich, dass mein guter Professor von der theoretischen Möglichkeit ausgeht, dass degressiv abgeschrieben wird und es ihm nur ums Prinzip geht.

Bei solchen reinen Theoretikern gut möglich!  ;)

Also versuchen wir mal zu ergründen, was sich der Fragesteller gedacht hat!  :green:  

Zitat
Eine Produktionsanlage unterliegt rein zeitbedingtem Wertverzehr. Welches Abschreibungsverfahren kann für die KER unter welchen Bedingungen gerechtfertigt werden?  

Das "rein zeitbedingter Werteverzehr"  soll wohl schonmal die Leistungsabschreibung ausschließen!

Der zweite Staz "welches Verfahren unter welchen Bedingungen" deutet darauf hin, dass sowohl linear, als auch degressiv genannt werden soll mit jeweils entsprechender Begründung.  8)


Zitat
Es gibt auch keine a) und c) Frage, die weitere Fakten liefert, die gesamte Frage besteht wirklich nur aus diesen Teil.

Dann würde ich sagen aus oben genannten Gründen:

a) linear, wenn es sich um eine Standardproduktionsanlage handelt, die auch jederzeit verkäuflich wäre

b) degressiv, wenn es eine Maschine aus dem Sondermaschinenbau ist, mit der ausser uns niemand etwas anfangen kann

Gruß
Vielen Dank für die schnelle Antwort - mit einer solch schnellen Reaktion hätte ich nicht gerechnet.

Aus dem Bereich der AFA ist eine weitere Frage aufgetreten. Ich habe meine Lösungen dazu gepostet und würde mich über eine Meinung dazu freuen...

a) Eine Produktionsanlage wird für 1.000.000 Euro angeschafft. Ihre Nutzungsdauer wird auf 10 Jahre geschätzt. Die durchschnittliche Preissteigerungsrate für Investitionsgüter beträgt 3%. Berechnen Sie die kalkulatorische Abschreibung vom Tageswert für die 2. Periode.

Ich habe das wie folgt gerechnet:

WBK = AK * Preissteigerung
WBK = 1.000.000 * 1,03 = 1.030.000 Euro
Kalkulatorische Abschreibung = WBK / Nutzungsdauer = 103.000 Euro

Ist das so korrekt? Leider gibt es in meinen ganzen Aufzeichnungen und Büchern nicht eine Aufgabe, die so oder so ähnlich aussieht. Gerne auch mit Erklärung und/oder einem guten Linktipp, wo ich das noch mal nachlesen kann.

b) In der FIBU wird die Anlage degressiv mit 20% abgeschrieben. Begründen Sie, dass in einzelnen Perioden der Nutzungsdauer neutraler Aufwand bzw. Anderskosten festzustellen sind, wenn in der KER linear vom Tageswert abgeschrieben wird.

- Definition Anderskosten
- Definition neutraler Aufwand (das erspare ich mir mal...)

Kalkulatorische Abschreibungen sind ein Musterbeispiel für Anderskosten, da ihnen in der FIBU bilanzielle Abschreibungen in anderer Höhe gegenüberstehen. Gründe dafür können u. a.
- der Nominerungsgrad (Handes- und Steuerrecht vs. Freie Gestaltung)
- die Abschreibungsbasis (Anschaffungs- und Herstellkosten vs. Wiederbeschaffungswerte [meistens])
- oder die Nutzungsdauer sein (Kurze Dauer nach AFA-Tabelle vs. realitisch techn.-wirtschaftliche Nutzungsdauer)

Linear:
1.000.000 / 10 Jahre = 100.000 Euro konstant pro Jahr, also
Jahr 01: 100.000 Euro
Jahr 02: 100.000 Euro
(...) usw.

Degressiv:
1.000.000
Jahr 01: 20% = 200.000 Abschreibung, 800.000 Euro Restwert
Jahr 02: 20% = 160.000 Abschreibung, 640.000 Euro Restwert  

Die unterschiedlichen Beträge pro Periode in FIBU und KER sind die Anderskosten.

c) Unter welchen Bedingungen ist eine Leistungsabschreibung der Anlage verursachungsgerecht? Welche zusätzlichen Informationen sind für ihre Berechnung erforderlich? Unter welchen Bedingungen führt die lineare und die Leistungsabschreibung zum selben Ergebnis?

Die Leistungsabschreibung der Anlage ist dann verursachungsgerecht, wenn die Gesamtleistung zutreffend geschätzt werden kann und dem tatsächlichen Potenziel entspricht.
In der Aufgabe fehlt die Angabe der geschätzten Gesamtleistungsmenge.
Die lineare Abschreibung ist dann verursachungsgerecht, wenn eine Gleichverteilung des Wertverzehrs über die Nutzungsdauer erfolgt.

Dazu muss ich sagen, dass ich mit der Verursachungsgerechtigkeit so meine Probleme habe. In meinen Büchern taucht die nicht auf, auch nicht im Bezug zu den einzelnen Optionen (degressiv, linear, Leistungsabschreibung).

Vielen Dank noch mal und Gruß!
Zitat
troemmelche schreibt:

Ich habe das wie folgt gerechnet:

WBK = AK * Preissteigerung

WBK = 1.000.000 * 1,03 = 1.030.000 Euro

Kalkulatorische Abschreibung = WBK / Nutzungsdauer = 103.000 Euro

Ist das so korrekt? Leider gibt es in meinen ganzen Aufzeichnungen und Büchern nicht eine Aufgabe, die so oder so ähnlich aussieht. Gerne auch mit Erklärung und/oder einem guten Linktipp, wo ich das noch mal nachlesen kann.

Wenn es hier um Lehrbuchtheorie geht, würde ich sagen deine Rechnung ist falsch! Dann wird ja die kalkl. Abschreibung von den WBK berechnet, also musst du diese erst berechnen:

1.000.000 * 1,03^10 = 1.343.916

Linear auf 10 Jahre abgeschrieben wären dann 134.391,6 !



Zitat
b)  In der FIBU wird die Anlage degressiv mit 20% abgeschrieben. Begründen Sie, dass in einzelnen Perioden der Nutzungsdauer neutraler Aufwand bzw. Anderskosten festzustellen sind, wenn in der KER linear vom Tageswert abgeschrieben wird.


Kalkulatorische Abschreibungen sind ein Musterbeispiel für Anderskosten, da ihnen in der FIBU bilanzielle Abschreibungen in anderer Höhe gegenüberstehen. Gründe dafür können u. a.

- der Nominerungsgrad (Handes- und Steuerrecht vs. Freie Gestaltung)

- die Abschreibungsbasis (Anschaffungs- und Herstellkosten vs. Wiederbeschaffungswerte [meistens])

- oder die Nutzungsdauer sein (Kurze Dauer nach AFA-Tabelle vs. realitisch techn.-wirtschaftliche Nutzungsdauer)


OK!


Zitat
c)  Unter welchen Bedingungen ist eine Leistungsabschreibung der Anlage verursachungsgerecht? Welche zusätzlichen Informationen sind für ihre Berechnung erforderlich? Unter welchen Bedingungen führt die lineare und die Leistungsabschreibung zum selben Ergebnis?

Die Leistungsabschreibung der Anlage ist dann verursachungsgerecht, wenn die Gesamtleistung zutreffend geschätzt werden kann und dem tatsächlichen Potenziel entspricht.

Und die Leistung mess- und nachweisbar ist!

Zitat
In der Aufgabe fehlt die Angabe der geschätzten Gesamtleistungsmenge.

War ja nur eine Verständnisfrage!

Zitat
Die lineare Abschreibung ist dann verursachungsgerecht, wenn eine Gleichverteilung des Wertverzehrs über die Nutzungsdauer erfolgt.

Die ist egtl. nie "verursachungsgerecht"!


Zitat
Dazu muss ich sagen, dass ich mit der Verursachungsgerechtigkeit so meine Probleme habe. In meinen Büchern taucht die nicht auf, auch nicht im Bezug zu den einzelnen Optionen (degressiv, linear, Leistungsabschreibung).

Stell dir einfach mal den Wertverlust eines Autos vor!  ;)

Gruß
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