ich bin Kleinunternehmer nach §19 UStG und berechne keine Umsatzsteuer - nun hatte ich bei der Steuererklärung für 2008 einen Schreck bekommen - ich hatte also Umsätze in Höhe von 17.400€ - nun hatte ich das Gesetz nochmal vorliegen und da steht:
Zitat |
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.....nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500€ nicht übeschritten ...... |
Ich hab mal die für mich relevante Textstelle hervorgehoben, denn ich dachte nun, ich müsse imaginär noch den Umsatzsteuersatz auf meine Umsätze raufrechnen, was dann einen Gesamtumsatz von über 20.000€ machen würde und damit die Grenze durchbrechen würde, was hieße - ich wäre ab 2009 kein Kleinunternehmer mehr und hatte seit Januar falsche Rechnungen (nämlich ohne Steuer) ausgestellt.
Ich also hin heute zum Finanzamt - die Sache klären - die meinten es sei alles in Ordnung - wenn meine Umsätze unter 17.500 sind (UmsatzSteuer dürfe ich ja nicht berechnen, wenn ich keine Abführe) - dann bin ich nach wie vor Kleinunternehmer.
Nun frage ich mich natürlich, was der passus mit "der darauf entfallenden Steuer" zu bedeuten hat ? Bin ein wenig verunsichert ....