"Krauter-Privileg"
Die wichtigsten Einnahmenüberschussrechnungs-Merkmale:
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• Die EÜR-Aufzeichnungen selbst müssen keine bestimmte Form haben. Einfache handgeschriebene oder Computerlisten genügen. Computerprogramme müssen nicht gegen nachträgliche Änderungen gesichert sein.
• Die Bestände auf Bankkonten müssen nicht mit den Belegen abgestimmt werden. Die Aufzeichnung von baren Zahlungsvorgängen in einem separaten Kassenbuch ist nicht vorgeschrieben.
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Stimmt das mit Die Bestände auf Bankkonten müssen nicht mit den Belegen abgestimmt werden. Gibt es überhaupt den "Krauter-Privileg"? Google-Recherchen brachten keine Ergebnisse Jan[/color]