Muss man das Privatfahrzeug auch nachträglich dem Betriebsvermögen zuordnen ...

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Muss man das Privatfahrzeug auch nachträglich dem Betriebsvermögen zuordnen ...
Zitat
Klecksmann schreibt:
Danke erst einmal allen Beteiligten hier im Thread für die Infos und die Hilfe.





Zitat  


sroko schreibt:

Da du aber ja schon alles gebucht hast in gleicher Höhe, kannst du jetzt auch nichts mehr abziehen.
schönen Gruß
Maik

Na ja was habe ich das Fahrzeug betreffend gebucht?

Gebucht habe ich in meiner EÜR natürlich erst einmal die Anschaffung des Kfz (sprich den Kaufpreis brutto und damit die Vorsteuer), den Privatanteil (über die 1% Regelung) , die Abschreibung des Kfz (beim Jahresabschluss) und natürlich die Korrekturbuchungen (aus vorher Privatentnahmen für Spritkosten,Werkstattkosten, Kfz-Versicherung, ect. wurden Korrekturbuchungen erzeugt in jetzt Betriebsausgaben)
...



Zitat
Klecksmann
....muss ich, so wie Maik sagt, die in meiner EÜR gebuchten Beträge für das Fahrzeug (also wirklich alle Buchungen das Fahrzeug betreffend) zusammen ziehen und diese gegen den Betrag - gefahrene betrieblichen Kilometer x 0,30 EUR - dagegen setzen und die Differenz dann als Werbungskosten in die Einkommensteuererklärung eintragen?

Mein lieber Schwan

Hallo Klecksmann,

das habe ich doch gar nicht gesagt, das war nur ein Beispiel für Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber weniger als die gesetzlichen Pauschalen erstattet. Dann kann der AN den Differenzbetrag abziehen. Ok das war vielleicht etwas unglücklich
formuliert und hat dich statt dich zu erhellen nur noch mehr verwirrt.

Du kannst aber nichts mehr abziehen, weil du ja schon alles in maximaler Höhe gebucht hast !

Wenn du AFA vom Auto, Benzin, Wartung, Versicherung etc alles als Aufwand drin hast, ist das doch viel besser, (im Normalfall)
als nur 0,30 Cent zu buchen pro Kilometer. (Außer das Auto ist sehr alt)
Normalerweise sollte hier rein rechnerisch irgendwas um die 0,50 Cent pro Kilometer rauskommen.
---> aber diese 0,50 Cent als Beipiel buchst du nicht, du siehst nur den Betrag in deiner Buchhaltung als eine Summe wenn du alle KFZ Kosten zusammen addierst. z.B 11.530,89 € KFZ Kosten insgesamt mit AFA etc.

Wenn du jetzt sagen wir mal 20.000 Km beruflich gefahren bist, ist das ein besserer Schnitt, als wenn das Auto Privatvermögen wäre und du nur die 0,30 € angesetzt hättest. Dann wären 0,30 €*20.000 = 6.000 € aber
die 11.530,89/20.000 km = 0,57 € pro Kilometer.

Mit welcher Berechtigung willst du dann nochmal 0,30 € ansetzen, dann wärst du ja schon bei 0,87 € pro Kilometer als Aufwand.

schönen Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Ah ok Maik Missverständnis geklärt. Wenn man es dann nochmal und nochmal liest und die Gegenüberstellungen betrachtet, sieht man es dann auch besser.  ;)

aber jetzt kommt nochmal Aza ins Spiel

Zitat
Aza schreibt:
....Du hast keine Werbungskosten mehr. Deine Einkünfte bestimmen sich nach § 15, eventuell nach § 18 EStG.  Das sind Gewinneinkunftsarten. Bei denen gibt es keine Werbungskosten, sondern Betriebsausgaben.
Gruß
Aza

Ok das habe ich verstanden. Wenn ich nun als Selbstständiger einer Einsatzwechseltätigkeit nachgehe, fallen die Verpflegungsmehraufwendungen also in der Est.-Erklärung einfach weg, weil ich Selbstständiger bin? Oder muss man so etwas ebenfalls in seiner EÜR vor dem Jahresbaschluss als Betriebsausgabe verbuchen?

[EDIT]
Oder nimmt man solche Sachen als Sonderausgabe in die Est.-erklärung mit auf?
[/EDIT]
Bearbeitet: Klecksmann - 16.02.2012 08:10:55
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