Steuerfreie Umsätze in Anlage UR zur USt-Erklärung?

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Steuerfreie Umsätze in Anlage UR zur USt-Erklärung?
Hallo,

ich buche den Barverkauf von Prepaidkarten ohne USt. In der Anlage EÜR tauchen diese Umsätze dann in Pos. 103 (Umsatzsteuerfreie, nicht steuerbare Betriebseinnahmen sowie Einnahmen nach § 13b) auf. In der USt-Jahreserklärung habe ich diese Umsätze seit Beginn der Buchhaltung (1998) noch nie eingetragen. Nach Abgabe der Jahreserklärungen 2011 möchte die Sachbearbeiterin des Finanzamtes nun von mir wissen, um welche Art von steuerfreien Umsätzen es sich handelt und fordert mich auf, die Werte entsprechend in der Anlage UR zur USt-Jahreserklärung einzutragen. Ich finde jedoch keine passende Zeile in dieser Anlage, wo ich die Umsätze eintragen könnte. Die Dame vom Finanzamt meint, es muss eine gesetzliche Grundlage geben, nach der die Umsätze aus dem Verkauf von Telefonkarten als umsatzsteuerfrei gelten, also sprich einen § der dann entsprechend in der Anlage UR einzutragen ist. Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, ist die Zeile 45 (Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug nach § 4 Nr. ______ UStG. Leider finde ich im UStG unter § 4 keine passende Nummer. Kann mir diesbezüglich jemand weiterhelfen?

Vielen Dank.
Conny
Hallo,

die Umsätze sind nicht steuerfrei, sondern  ---> nicht steuerbar so wie ein Gutschein. Da hier keine Leistungsaustausch
stattfindet.

Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo Maik,

danke für Deine Antwort. Jetzt weiß ich allerdings immer noch nicht, in welcher Zeile der USt-Voranmeldung und der USt-Jahreserklärung die Umsätze einzutragen sind. Sämtliche Stellen in beiden Formularen, an denen man "nicht steuerbare Umsätze" eintragen kann, beziehen sich auf Dreiecksgeschäfte oder innergemeinschaftliche Erwerbe im EU-Ausland. Das wäre ja aber in meinem Fall nicht zutreffend, oder steh ich hier auf dem Schlauch? Im Händlervertrag habe ich folgenden Absatz gefunden:

Zitat
Der Fachhändler wird Endkunden gegenüber keine bzw. 0 % Mehrwertsteuer ausweisen. Der Ausweis der Mehrwertsteuer erfolgt auf Anforderung des Kunden durch Vodafone D2 oder den Diensteanbieter, bei dem der Vodafone-CallNow eingelöst wird, bei Leistungserbringung (Zeitpunkt der Einlösung des Vodafone-CallNow).

Gruß
Conny
Hallo Conny,

es handelt sich hier umsatzsteuerlich für dich um einen "durchlaufenden Posten"; nur Deine Provision unterliegt der Umsatzsteuer.
Den "durchlaufenden Posten" kannst Du weder in der USt-VA noch in der Jahreserklärung eintragen. Hier können nur "nicht steuerbare Umsätze - Leistungsort nicht im Inland" eingetragen werden, das trifft hier natülich nicht zu.
Da Ding ist, dass die Telekommunikationsleistung duch Vodafone erbracht wird, hier führt auch Vodafone in Deutschland die USt ab.

Gruß Martin
Hallo Martin,

genauso habe ich das ja bisher auch gesehen und deshalb auch seit 1998 die Werte nirgendwo eingetragen. Jetzt fordert mich aber das Finanzamt auf, das zu tun und auf meine Frage, wo ich das denn eintragen soll, da ich keine entsprechende Zeile dafür finde, meint die Sachbearbeiterin, ich müsse ja schließlich die gesetzliche Grundlage kennen, nach der ich der Meinung bin, diese Umsätze seien steuerfrei  :denk:  Ich bin verwirrt.

Gruß
Conny
Hallo,

steuerfrei und nicht steuerbar ist auch ein Unterschied. Also sag der Frau das diese nicht steuerbar sind  und dann wird Sie es schon einsehen. Sie hat ja auch recht mit Ihrer Aussage zu den steuerfreien Umsätzen, da solltest du wirklich wissen wieso und wo das steht.

Sie war vielleicht etwas durcheinander weil du steuerfrei gesagt hast ;-)

Schönen Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Der Maik hat vollkommen Recht, Steuerbarkeit und Steuerfreiheit sollte man immer genau auseinanderhalten. Ansonsten "redet" man aneinander vorbei. Wenn ein Umsatz nicht steuerbar im Sinne des USt ist, dann ist das deutsche Umsatzsteuergesetzt nicht anzuwenden; derartige Vorgäge werden auch nicht erklärt.

Eine Ausnahme ist die Nichtsteuerbarkeit, wenn der Ort der Leistung nicht in Deutschland ist; wie bereits gesagt, trifft dies aber auf Deinen Fall nicht zu.

Gruß Martin
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