ich bin freiberuflich als Sprachtrainer tätig und bekomme meine Kunden durch eine Sprachschule gestellt. Nun habe ich erfahren, dass ich rentenversicherungspflichtig bin und der DRV Bund möchte jetzt mein jährliches Arbeitseinkommen (Gewinn) wissen).
Leider habe ich keine Erfahrung mit der Gewinnberechnung, da ich für letztes Jahr unter dem Einkommenssteuermindestbetrag lag.
Meine Frage lautet also nun, was ich von meinen Umsätzen generell abziehen kann?
1.) Fahrtkosten - Ich arbeite ca. 3x wöchentlich in der Sprachschule, in der ich jedoch nicht angestellt bin. Sonst fahre ich zu verschiedenen Kunden (Unternehmen, Privatpersonen etc.). Wie genau kann ich die geltend machen? Nur in einfacher Richtung oder komplett 0,30 € pro km? Was ist mit den Fahrten von der Sprachschule zu Kunden?
2.) Arbeitszimmer - Ich wohne mit meiner Freundin in einer 2 1/2 Zimmer Wohnung. Wir haben also ein abschließbares Arbeitszimmer (kein Durchgang) in der ich mich täglich ca. 60 Minuten für eine 45 minütige Unterrichtseinheit vorbereite. Die Miete teilen wir uns. Kann ich nun den Anteil des Zimmers an der Gesamtwohnung geltend machen?
3.) Verpflegungsaufwand - Wie gesagt verbringe ich ca. 3 mal die Woche in der Sprachschule und fahre an anderen Tagen/ davor/ danach zu anderen Schülern. Eine Gruppe betreue ich im durchschnitt 2 1/2 Monate, wenn die Zeit rum ist, bekomme ich andere Gruppen an anderen Orten zugeteilt. Ich muss also ständig an anderen Orten essen.
Welche weiteren Aufwände, außer Geschäftsausstattungen könnte ich noch vom Umsatz abziehen?
Vielen, vielen Dank im Voraus für die Unterstützung!
Kevin