Einnahmen-Überschuß-Rechnung

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Einnahmen-Überschuß-Rechnung, Einnahmen-Überschuß-Rechnung für Kleinselbstständige
Hallo Andrea,

da ich selbstständiger Versicherungsvertreter bin, bin ich (glaub ich zumindest) von der Umsatzsteuer befreit. Demnach müßte ich ein Ist-Versteuerer sein. Ist das so richtig? Kann man das in diesem Fall gut über Lexware und Co. machen, oder ist dann ein Steuerberater sinnvoller?

Freundliche Grüße

Xandra
Guten Morgen Xandra,

wenn ich das richtig sehe, geht es bei dir in erster Linie um Provisionen und diverse Ausgaben. Im Prinzip kannst du das, schätze ich, je nach Buchhaltungskenntnissen auch selbst machen. Du weißt sicherlich am besten, ob du dich fit genug fühlst, die Buchhaltung selbst zu übernehmen, oder lieber an einen freien Buchhalter abgibst. Bei Themen, die steuerlich relevant sind, und bei denen du dich unsicher fühlst, macht es sicher Sinn, wenn du zumindest am Anfang einen Steuerberater zu Rate ziehst, der dir die Richtung vorgibt. Und wenn es nur darum geht, dass du dich sicher fühlst.

Ist- und Soll-Versteuerung hängt mit der vereinnahmten Umsatzsteuer ab, und wann diese ans Finanzamt abgeführt wird.

Wenn du Ist-Versteuere[/B[B]]r bist, führst du die Umsatzsteuer, die du vereinnahmt hast, erst ab, nachdem deine Rechnung tatsächlich bezahlt worden ist. Beispiel: Du rechnest Dienstleistungen, die du im März erbracht hast, im April ab und erhälst das Geld dafür erst im Mai. Dann meldest du diese Umsatzsteuer auch erst mit deiner Umsatzsteuervoranmeldung für Mai an und zahlst sie auch erst an ans Finanzamt.

Wenn du Soll-Versteuerer bist, musst du die Umsatzsteuer, die du vereinnahmen wirst, bereits abführen, nachdem du die Rechnung gestellt hast und in Abhängigkeit vom Leistungszeitraum. Das würde bei o.g. Beispiel bedeuten: Du musst die Umsatzsteuer nicht erst mit deiner Umsatzsteuervoranmeldung für Mai anmelden und bezahlen, sondern bereits im März.

Das ist wichtig zu wissen, damit man auch gleich richtig bucht.

Normalerweise wird bei einer Gewerbeanmeldung über ein Formular, das man vom Finanzamt erhält, abgefragt, ob man Ist- oder Soll-Versteuerer ist. Da legt man sich dann fest.

Aber ich denke, das betrifft dich nicht, wenn du keine Umsatzsteuer abführen musst. Dann kannst du auch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abführen, sondern musst die Bruttobeträge als Ausgaben abziehen.

Viele Grüße, Andrea
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