Danke für die Antworten:
Die Differenzen tauchten bei mir nach Überprüfung nur in den Entnahmen vor.
@Thalion
Die genannten Beispiele sind für mich natürlich nachvollziehbar.
Zitat |
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- Falsch ausgewiesenen Rechnungen bspw. nicht an die Gesellschaft sondern den Geschäftsführer und somit privat - Doch einiges privat gekauft was wirklich nicht dem Geschäftszweck dient, vor allem bei Rechnungen von Metro/Fegro/anderen Grosshändlern kommt das vor - Arbeitskleidung nicht absetzbar weil falsche Rechnung/falsches Geschäft - Auf Tankbelegen gerne die Zigaretten oder ähnliches dazu, landet auch auf privat in der Regel - Tankbelege mit Super in der Buchführung, wenn nur ein Dieselfahrzeug im Anlagevermögen |
Diese sind alle berücksichtigt meinerseits. Bei dem Ordner den ich geprüft hatte, gab es weder Arbeitskleidung, noch falsch ausgewiesene Rechnungen, noch verschiedene Tankbelege.
Die Angestellte des Steuerbüros hatte auf den Buchungen ja auch den Hinweis mit dem Verbuchungskonto (1800) auf den Beleg oder Kontoauszug dazu vermerkt.
Dennoch hatte ich nach Überprüfung, z.B. im März-Ordner 2011 eine Differenz von ca. 700 Euro vom Ordner gegenüber der BWA und hierzu hatte ich mehrmals nachgerechnet.
Der einzige Verdacht dazu meinerseits ist, dass die Angestellte hier die Transitvorgänge mit falschem Buchungskonto ausgewiesen hat, also, wenn z.B. eine Abbuchung vom Paypalkonto zu meinem Bankkonto veranlasst wurde.
Denn ich hatte mehrere solcher fälle nach Überprüfung gefunden:
... Euro Überweisung von einem Konto zu einem anderen wurde als 1800 gebucht
So etwas darf ja in der Regel auch nicht sein!!
Und die reine Umbuchung wurde sonst auf das Konto 1360 gebucht.
Zwar ist das dann für die Gewinnermittlung unerheblich, aber die Konten sollten eigentlich auch stimmen.
Die Angestellte hatte auch noch mehr Fehler gemacht, dies hat die Kontrolle meinerseits ergeben:
Im Jahr 2011 wurden drei Kassenbelege,also entstandene Ausgaben gar nicht gebucht, hier war auch keine Nummerierung vorhanden.
Ebenso wurden im Jahr 2009-2011 drei Nettorechnungen (Ausfuhrlieferungen, steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gemäß § 4 Nr. 1b) auf das Konto 8400 (Erlöse) gebucht.
Desweiteren war eine Differenz von ca. 100,00 Euro für eine Rechnung bei den Rechtsanwaltskosten -Konto 4950 Rechts- und Beratungskosten.
Hierbei handelte es sich aber nicht um die enthaltene Mehrwertsteuer.
Gesamtrechnung des Steuerberaters mit mehreren Positionen wie Anlage EÜR,
Ermittlung V&V sowie Einkommenssteuererklärung-Mantelbogen wurde komplett auf privat gebucht.
Wobei nur der Einkommenssteuererklärung-Mantelbogen bei den Betriebsausgaben nicht abzugsfähig ist.
Diese Zahlung hat die Buchhalterin komplett auf 1830 (Sonderausgaben unbeschränkt abzugsfähig gebucht).
Und dies auf beiden Rechnungen, wurde aber nur durch meine Kontrolle festgestellt.
Den Stb darauf angesprochen, Kommentar dazu: ja ist richtig, dass nur Einkommenssteuererklärung-Mantelbogen bei den Betriebsausgaben nicht abzugsfähig ist.
Nur, man fragt sich da dann auch, warum die Buchhaltungsangestellte, es dann erst anders macht.