Dürfen in einer BWA Buchungsdifferenzen sein?

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Dürfen in einer BWA Buchungsdifferenzen sein?, Buchführung, BWA, EÜST
Hallo,
wollte hier mal nachfragen, wie es sich mit dem Buchen der monatlichen Belege (Einnahmen/Ausgaben) verhält.
Ich bilanziere nicht, sondern Gewinnermittlung erfolgt mit Einnahmen-Überschussrechnung. Den Ordner gebe ich jeden Monat zum Buchen beim Steuerberater ab.
Nun bin ich aber etwas irritiert, da ich hierzu für den Monat Oktober die Summe aller meiner privaten Ausgaben zusammengerechnet habe und hier in der Summe ein anderes Ergebnis herausbekommen habe, als es auf der BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) steht.
Nur als Beispiel: ich habe 2000 Euro herausbekommen.
Dürfen dann auf dieser BWA, die die Buchhaltungskraft des Steuerberaters gemacht hat, auf dem Buchungskonto 1800 Privatentnahmen allgemein, 2400 Euro stehen?

Oder ist so etwas egal, da Privatausgaben und Privateinnahmen steuerlich unrelavant sind?

Denn das irritiert mich etwas gerade und würde zumindest für meinen Begriff bedeuten, dass das Geld irgendwo anders hin gebucht worden ist oder sehe ich das was falsch?

Und wie sieht es mit anderen Buchungskonten aus, z.B. 3400 (Wareneinkauf, 4710 Verpackungsmaterial usw.)?

Bitte hierzu um Info.
Es wäre schön, wenn mich hierzu jemand aufklären könnte.
Hallo,

natürlich sollten die Angaben in der BWA richtig und für Dich nachvollziehbar sein.
Grundsätzlich handelt es sich bei der BWA um eine Auswertung, welche ausschließlich auf Basis der "Buchungen" generiert wird.

Zu beachten gilt, dass bei der EÜR die Einnahmen und Ausgaben grds. nach dem strengen Prinzip Zufluss/Abfluss zu ermitteln sind.

Bei der Abweichung hinsichtlich der Privatentnahmen könnten auch monatliche Leistungsentnahmen "gebucht" worden sein. Hierunter fallen z.B. private Nutzungen von Firmenfahrzeugen. In solchen Fällen wird somit nicht "Geld" privat entnommen, sondern Nutzungen und Leistungen für private Zwecke.

Ich würde an Deiner Stelle mal bei Deiner Sachbearbeiterin höflich telefonisch nachfragen und um Erläuterung bitten.
Grundsätzlich ist es auch der Qualität Deiner "Buchführung" zuträglich, wenn Du regelmäßig Nachfragen stellst.
P.S: Ich habe auch viele Jahre im Bereich der Steuerberatung gearbeitet.

Gruß Martin
Bearbeitet: H.a.a.S. - 21.07.2013 15:28:23
Eine Differenz in den Privatentnahmen/einlagen taucht in der Regel immer dann auf, wenn die Kraft beim Steuerberater der Meinung war mehr/weniger auf die entsprechenden Konten zu buchen.

Eine kurze Liste von Beispielen:

- Falsch ausgewiesenen Rechnungen bspw. nicht an die Gesellschaft sondern den Geschäftsführer und somit privat
- Doch einiges privat gekauft was wirklich nicht dem Geschäftszweck dient, vor allem bei Rechnungen von Metro/Fegro/anderen Grosshändlern kommt das vor
- Arbeitskleidung nicht absetzbar weil falsche Rechnung/falsches Geschäft
- Auf Tankbelegen gerne die Zigaretten oder ähnliches dazu, landet auch auf privat in der Regel
- Tankbelege mit Super in der Buchführung, wenn nur ein Dieselfahrzeug im Anlagevermögen
- ...
Die Liste lässt sich beliebig weiterführen, im Zweifelsfall sollte man seine Monatsbeleg hinterher nachschauen und die Kontierung überprüfen, in der Regel arbeiten Steuerbüros auf sicheren Seite für den Fall einer Betriebsprüfung, hier können durchaus Differenzen auftauchen was als Betriebsausgabe gilt und was nicht.
Danke für die Antworten:

Die Differenzen tauchten bei mir nach Überprüfung nur in den Entnahmen vor.

@Thalion
Die genannten Beispiele sind für mich natürlich nachvollziehbar.

Zitat
- Falsch ausgewiesenen Rechnungen bspw. nicht an die Gesellschaft sondern den Geschäftsführer und somit privat
- Doch einiges privat gekauft was wirklich nicht dem Geschäftszweck dient, vor allem bei Rechnungen von Metro/Fegro/anderen Grosshändlern kommt das vor
- Arbeitskleidung nicht absetzbar weil falsche Rechnung/falsches Geschäft
- Auf Tankbelegen gerne die Zigaretten oder ähnliches dazu, landet auch auf privat in der Regel
- Tankbelege mit Super in der Buchführung, wenn nur ein Dieselfahrzeug im Anlagevermögen

Diese sind alle berücksichtigt meinerseits. Bei dem Ordner den ich geprüft hatte, gab es weder Arbeitskleidung, noch falsch ausgewiesene Rechnungen, noch verschiedene Tankbelege.
Die Angestellte des Steuerbüros hatte auf den Buchungen ja auch den Hinweis mit dem Verbuchungskonto (1800) auf den Beleg oder Kontoauszug dazu vermerkt.
Dennoch hatte ich nach Überprüfung, z.B. im März-Ordner 2011 eine Differenz von ca. 700 Euro vom Ordner gegenüber der BWA und hierzu hatte ich mehrmals nachgerechnet.

Der einzige Verdacht dazu meinerseits ist, dass die Angestellte hier die Transitvorgänge mit falschem Buchungskonto ausgewiesen hat, also, wenn z.B. eine Abbuchung vom Paypalkonto zu meinem Bankkonto veranlasst wurde.

Denn ich hatte mehrere solcher fälle nach Überprüfung gefunden:
... Euro Überweisung von einem Konto zu einem anderen wurde als 1800 gebucht

So etwas darf ja in der Regel auch nicht sein!!

Und die reine Umbuchung wurde sonst auf das Konto 1360 gebucht.

Zwar ist das dann für die Gewinnermittlung unerheblich, aber die Konten sollten eigentlich auch stimmen.

Die Angestellte hatte auch noch mehr Fehler gemacht, dies hat die Kontrolle meinerseits ergeben:

Im Jahr 2011 wurden drei Kassenbelege,also entstandene Ausgaben gar nicht gebucht, hier war auch keine Nummerierung vorhanden.

Ebenso wurden im Jahr 2009-2011 drei Nettorechnungen (Ausfuhrlieferungen, steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gemäß § 4 Nr. 1b) auf das Konto 8400 (Erlöse) gebucht.

Desweiteren war eine Differenz von ca. 100,00 Euro für eine Rechnung bei den Rechtsanwaltskosten -Konto 4950 Rechts- und Beratungskosten.
Hierbei handelte es sich aber nicht um die enthaltene Mehrwertsteuer.

Gesamtrechnung des Steuerberaters mit mehreren Positionen wie Anlage EÜR,
Ermittlung V&V sowie Einkommenssteuererklärung-Mantelbogen wurde komplett auf privat gebucht.
Wobei nur der Einkommenssteuererklärung-Mantelbogen bei den Betriebsausgaben nicht abzugsfähig ist.
Diese Zahlung hat die Buchhalterin komplett auf 1830 (Sonderausgaben unbeschränkt abzugsfähig gebucht).
Und dies auf beiden Rechnungen, wurde aber nur durch meine Kontrolle festgestellt.
Den Stb darauf angesprochen, Kommentar dazu: ja ist richtig, dass nur Einkommenssteuererklärung-Mantelbogen bei den Betriebsausgaben nicht abzugsfähig ist.

Nur, man fragt sich da dann auch, warum die Buchhaltungsangestellte, es dann erst anders macht.
Okay bei solch schwerwiegenden Fehlern bleibt dir ja nur eins, reklamieren, je nach grösse des Steuerbüros um einen qualifizierten Sachbearbeiter bitten und sich darauf einigen wie es weiter gehen soll.

Bei dem was du da andeutest entstehen dir durchaus schon finanzielle Schäden und das solltest du auf keinen Fall hinnehmen, hier kommt es zwar wieder auf die Zahlenmässige Grösse an, aber was du alles beschreibst kann scho einiges ausmachen über die Jahre.

Grundsätzlich: Der STB haftet für alle Fehler seiner Angestellten und im Zweifelsfall musst du dich mit dem streiten dass so etwas nicht nochmal passiert, bzw, wegen Schäden muss er auch ran.

Je nachdem um wie viel Geld es hier geht solltest du dir notfalls die Arbeit machen mehr zu überprüfen und da durchaus neu mit dem STB verhandeln, speziell die Falsche Verbuchung der Ausgangsrechnungen macht mir da sorgen, vor allem wenn die gewisse Höhen erreichen geht es dabei um massig Geld.

Ich will hier auf jeden Fall nicht weiter ins Detail gehen, aber ein Gespräch mit dem Steuerberater ist wohl dringend notwendig, eventuell sogar ein Wechsel wenn keine Korrektur und Einsicht irgendwie zu erreichen ist.
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