für die meisten von euch ist diese Frage sicherlich total banal, allerdings bin ich
mit dieser Thematik und dem dt. Steuerrecht i.A. total überfordert .
Ein paar Informationen zu unserer Situation:
Wir sind als Freiberufler selbstständig und überlegen uns, ob wir unser Auto ins
Betriebsvermögen aufnehmen sollen. Da der betriebliche Anteil < 50% ist, stehen
wir vor der Wahl ob wir das tun oder eben nicht.
Da ich den privaten Anteil in der EÜR (Zeile 17 in EÜR 2013) als Einnahme versteuern muss
- sollte sich das Auto im Betriebsvermögen befinden -, wäre das bei einem betrieblichen Anteil < 50%,
doch ziemlich hirnrissig...?! Ich habe in diesem Fall schließlich mehr Einnahmen durch Privatnutzung,
als Ausgaben durch betriebliche Nutzung, was in der Differenz zu Einnahmen führt, die ich versteuern muss?!
Ich muss dazu sagen, dass der private Anteil deutlich höher ist als der betriebliche Anteil!
Wenn ich das Auto nicht ins Betriebsvermögen aufnehme, verwende ich die Kilometerpauschale
von 0,30 € pro Kilometer und die setze ich als Kosten an, kann aber "im Gegenzug" nie Vorsteuer ziehen,
oder sonstige Kosten für mein Auto geltend machen.
Oder stehe ich da jetzt total auf dem Schlauch?
Viele Grüße und danke für eure Hilfe .
Fabian