Korrekte Mehrwertsteuer und Vorsteuerabzug bei privater Entnahme?

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Korrekte Mehrwertsteuer und Vorsteuerabzug bei privater Entnahme?, Wie verbuche ich die Mehrwertsteuer einer Teil-Entnahme und die Vorsteuer korrekt?
Hallo,

ich vermute, dass sich ganzen Jahre, die ich nun ohne Steuerberater meine Einnahmen-Überschussrechnung gemacht habe, ein Fehler bei der Vorsteuerberechnung eingeschlichen hat.
Es geht um eine unentgeltliche Wertentnahme (Eigenverbrauch), in dem Fall der privaten Mitbenutzung einer Telefonanlage.

Beispiel:

Der private Telefonanteil ist mit 400 € Netto angesetzt, darauf entfällt also eine MwSt von 76 €
Diese Summen sind als Einnahme verbucht.

Die Telefonrechnung von 1200 € Netto und die Vorsteuer von 228 € sind als Ausgabe eingetragen.

So weit so gut. Aber bei einer separaten Zusammenstellung der anrechenbaren Vorsteuer rechne ich alle bezahlte Vorsteuerbeträge zusammen und ziehe aber davon die 76 € „eingenommene“ MwSt des privaten Telefonanteils ab und übernehme diesen gekürzten Betrag dann als den Gesamtbetrag anrechenbare Vorsteuer in die Ausgabenseite der EÜR. (Das kommt wahrscheinlich durch ein Missverständnis mit meinem damaligen Steuerberater – dieses separate Formular diente wohl der Berechnung der Umsatzsteuer, nicht der Vorsteuer – aber sicher bin ich mir nicht, alte Notizen sagen, dass man das so macht – ohne Begründung).

Rein logisch will es mir nicht in den Kopf, dass ich die Mehrwertsteuer auf den privaten Telefonanteil ein mal schon als Einnahme habe und dann quasi doppelt noch mal von meinen Ausgaben abziehe. Oder ist das doch richtig und ich mache einen Denkfehler und übersehe grundsätzlich etwas, in meinen Notizen steht: Einnahmen sind Bruttosummen, Ausgaben Nettosummen, aber ich verstehe es nicht.

Vielen Dank und Grüße,

Stefan F
Um es etwas abstrakter und damit vielleicht klarer zu fragen:

Unter Einnahmen: von der unentgeltlichen Wertabgabe (private Entnahme) den Netto-Betrag und die darauf entfallende Mehrwertsteuer.

Unter Ausgaben: den vollen Netto-Betrag, aus dem die Entnahme stattfand und die darauf bezahlte Vorsteuer.

Sonst nichts, kein erneuter Abzug der Mehrwertsteuer auf die untengeltliche Wertabgabe von der anrechenbaren Vorsteuer?


Vielen Dank, Stefan F
Zitat
StefanF schreibt:

Sonst nichts, kein erneuter Abzug der Mehrwertsteuer auf die untengeltliche Wertabgabe von der anrechenbaren Vorsteuer?

Den Satz versteh ich nicht, ansonsten kann man das so machen.

Gruß
Zitat

Den Satz versteh ich nicht, ansonsten kann man das so machen.

Danke, da will man klar sein und ist es nicht...

"...ansonsten kann man das so machen" interpretiere ich jetzt so, dass man das grundsätzlich so macht.

Wie ich weiter oben mit einem Zahlenbeispiel beschrieb, zog ich immer noch von der Summe meiner Vorsteuerbeträge auf erhaltenen Rechnungen die Mehrwertsteuer, die auf die Entnahme anfiel ab. Dieser Betrag taucht also zwei mal auf, ein mal als vereinnahmte Umsatzsteuer auf der Einnahmenseite und ein mal abgezogen von der Vorsteuersumme auf der Ausgabenseite. Dieser Umsatzsteuerbetrag auf das Netto der Entnahme wirkt also im Grunde doppelt auf der Einnahmeseite, weil er ein mal die Einnahmen erhöht und ein mal den Verlust verringert.

Macht das irgend jemand noch so? Oder ist das einfach ein Fehler, der sich durch ein Missverständnis eingeschlichen hat?

Gruß, Stefan F
Nein, das ist ok so!

Nur verändert die USt streng genommen garnichts, aber das ist eine andere Sache!  ;)

Gruß
Entschuldigung,
ich bekomme es einfach nicht klar.

Worauf bezieht sich "Nein, das ist ok so!"  ??? Auf mein Beispiel "Wie ich weiter oben mit einem Zahlenbeispiel beschrieb... usw. " in dem ich eigentlich noch ein mal beschrieb, wie ich es bisher gemacht habe und mittlerweile den Verdacht habe, dass es falsch ist, weil die Mehrwertsteuer auf die Entnahme zwei mal zu meinen Ungunsten zur Anwendung kommt  --- Und wenn ja, dann Wieso macht man das so? ODER ist es so richtig, wie ich es an der Stelle. "Um es etwas abstrakter und damit vielleicht klarer zu fragen... usw. " beschrieben habe und ich eben mittlerweile vermute, dass es richtig ist?

Also noch mal:

Nettobetrag Entnahme plus Mehrwertsteuer (privater Verbrauch Telefon) in Einnahmen

Nettobetrag volle Summe plus Mehrwertsteuer (die ganze Telefonrechnung) in Ausgaben

Und fertig. Kein weiterer Abzug mehr von der anwendbaren Vorsteuer.

Grüße,

Stefan F
Hallo

Zitat
StefanF schreibt:

Nettobetrag Entnahme plus Mehrwertsteuer (privater Verbrauch Telefon) in Einnahmen



Nettobetrag volle Summe plus Mehrwertsteuer (die ganze Telefonrechnung) in Ausgaben



Und fertig. Kein weiterer Abzug mehr von der anwendbaren Vorsteuer.

genauso ist es richtig.

Deine alte Vorgehensweise ist falsch, da Du, wie Du richtig vermutest hast, die USt. für den Eigenverbrauch damit doppelt ansetzt. Für die Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Jahreserklärung zur Umsatzsteuer wird bei o.g.Buchungsweise (Zitat) schon alles richtig berücksichtigt, so dass keine weitere Buchung notwendig ist.

Gruß, Buchi
Bearbeitet: Buchi - 14.01.2015 06:36:12
Vielen Dank für die Antwort, das spart jetzt doch etwas Geld.

Grüße,

Stefan F
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