ich vermute, dass sich ganzen Jahre, die ich nun ohne Steuerberater meine Einnahmen-Überschussrechnung gemacht habe, ein Fehler bei der Vorsteuerberechnung eingeschlichen hat.
Es geht um eine unentgeltliche Wertentnahme (Eigenverbrauch), in dem Fall der privaten Mitbenutzung einer Telefonanlage.
Beispiel:
Der private Telefonanteil ist mit 400 € Netto angesetzt, darauf entfällt also eine MwSt von 76 €
Diese Summen sind als Einnahme verbucht.
Die Telefonrechnung von 1200 € Netto und die Vorsteuer von 228 € sind als Ausgabe eingetragen.
So weit so gut. Aber bei einer separaten Zusammenstellung der anrechenbaren Vorsteuer rechne ich alle bezahlte Vorsteuerbeträge zusammen und ziehe aber davon die 76 € „eingenommene“ MwSt des privaten Telefonanteils ab und übernehme diesen gekürzten Betrag dann als den Gesamtbetrag anrechenbare Vorsteuer in die Ausgabenseite der EÜR. (Das kommt wahrscheinlich durch ein Missverständnis mit meinem damaligen Steuerberater – dieses separate Formular diente wohl der Berechnung der Umsatzsteuer, nicht der Vorsteuer – aber sicher bin ich mir nicht, alte Notizen sagen, dass man das so macht – ohne Begründung).
Rein logisch will es mir nicht in den Kopf, dass ich die Mehrwertsteuer auf den privaten Telefonanteil ein mal schon als Einnahme habe und dann quasi doppelt noch mal von meinen Ausgaben abziehe. Oder ist das doch richtig und ich mache einen Denkfehler und übersehe grundsätzlich etwas, in meinen Notizen steht: Einnahmen sind Bruttosummen, Ausgaben Nettosummen, aber ich verstehe es nicht.
Vielen Dank und Grüße,
Stefan F