EÜR - KFZ Kosten richtig eintragen

Anzeige

RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Im Rahmen der Vorschaurechnung (Forecasting) können Sie neben Ihren Plan- und Ist-Werten auch das auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse basierende Jahresergebnis hochrechnen.  

Preis: 238,- EUR  Alle Funktionen im Überblick >>.

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
EÜR - KFZ Kosten richtig eintragen, Wege zur Arbeitsstätte korrekt berechnen
Hallo,

ich erstelle meine EÜR das erste mal selbst und habe ein bisschen Probleme mit der Ermittlung der KFZ-Kosten.

Für das Jahr 2014 habe ich alle Konten in einer Übersicht von meinem ehemaligen Steuerberater erhalten und muss daher nur die ermittelten Beträge in die Software eingeben.

Ich wende für mein Leasing KFZ die 1%-Regelung an.

Bei der EÜR habe ich in Zeile 17 / Pos. 106 die private KFZ Nutzung eingetragen. Konto 8921 (Verwendung von Gegenst. KFZ 19 % UST und Konto 8924 Verwendung von Gegenst. KFZ ohne UST). Hier meine erste Frage: Was sind das eigentlich für Kosten ohne UST? Das erste Konto sind ja die 1% vom Bruttolistenpreis des Wagens.

Die Ausgaben die das KFZ betreffen habe ich dann in der EÜR auf Seite 2 auf die Positionen 144, 145 und 146 eingetragen.

Nun wirft die Position 142 in Zeile 62 für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei mir Fragen auf.
Wie berechne ich diese Angabe richtig?

Es ist bei mir so, dass meine Arbeitsstätte als Angestellter sowie meine Arbeitsstätte als Gewerbetreibender die gleiche Anschrift und somit auch den gleichen Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte haben. Kann ich dann einmal die Fahrtkosten in der EÜR eintragen und dann noch zusätzlich in meiner Einkommensteuererklärung mit 0,30 € km-Pauschale?!

Würde mich sehr freuen wenn mich jemand über die korrekte Berechnung der Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei meinem Fall aufklären könnte.

Vielen Dank im Voraus :) - Ich hoffe ich habe alles verständlich beschrieben.
Hallo TM219,

ich blicke noch nicht ganz durch: Du bist Angestellter und nebenberuflich Gewerbetreibender? Ist das korrekt? Wem gehört das Auto? Deinem Arbeitgeber, dir privat oder zählt es zum Betriebsvermögen? Vielleicht hilft dir dieser Artikel weiter.
http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Firmenwagen-Fahrtenbuch/Auto-im-Betriebsvermoegen.html

Gruß
Isso
Hallo Isso,

danke schon mal für deine Antwort. Ja genau, ich bin Angestellt und habe nebenberuflich ein Gewerbe. Das Auto ist von mir geleast und gehört zum Betriebsvermögen. Den Privatanteil versteuere ich mit der 1%- Regelung.

Für den Weg zwischen Wohnung und Betrieb habe ich verschiedene Angaben zur Berechnung gefunden:

1) In deinem empfohlenen Artikel steht, dass Unternehmer, die ihren Privatanteil über die 1-Prozent-Regel versteuern, jeden Entfernungskilometer (einfach) zwischen Wohnung und Büro mit 0,03 % des Listenneupreises zum Privatanteil von 1 % des Listenneupreises hinzurechnen müssen. Das bedeutet also ich muss diesen Betrag zu meinen Betriebseinnahmen unter "private Kraftfahrzeugnutzung" hinzurechnen?

2) http://www.steuern.de/firmenwagen-selbstst%C3%A4ndige.html  
Bei diesem Artikel steht im ersten Absatz "Wann ist mein Firmenwagen ein Firmenwagen" bei dem 4. Aufzählungspunkt, dass die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, die mit dem Firmenwagen zurückgelegt werden, durch die Entfernungspauschale von 0,30 Cent/Kilometer (einfach) als Betriebsausgaben abgegolten werden. Das würde bedeuten ich muss den Betrag zu den Betriebsausgaben unter "Kraftfahrzeugkosten für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte" eintragen.

Aufgrund dieser unterschiedlichen Angaben bin ich zum einen unsicher, ob es sich bei den Kosten für Wege zwischen Wohnung und Betrieb um eine Einnahme oder Ausgabe handelt und zum anderen, mit welcher Formel ich die Kosten dann berechnen muss.

Bzgl. meiner Einkommensteuererklärung ist mir zusätzlich nicht ganz klar, ob ich noch den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Angestellter (Pendlerpauschale) zusätzlich geltend machen kann?

Danke für deine Unterstützung.

Grüße
TM219
Hallo,

das ist erstaunlich. Meiner Kenntnis nach gilt das für Arbeitnehmer mit einem Firmenwagen. Ich kann dir aber aus eigener Praxis dazu  nichts Verlässliches sagen. Ehe ich einen Fehler mache, würde ich das lieber klären lassen. Das müsste ein Steuerberater machen. Kannst du das Ergebnis hier berichten? Würd mich echt interessieren. Und der nächste mit dem Problem findet dann hier Rat.

Gruß
Isso
Hi,

welchem Vermögen ist der PKW zugeordnet (betrieblich oder privat) und in welchem Umfang wird er betrieblich genutzt?

Zuordnung (betriebliche Nutzung)[R4.2 I EStR]:
< 10%   = notwendiges Privatvermögen
10%< X <50% = gewillkürtes Betriebsvermögen
> 50%   = notwendiges Betriebsvermögen

Deine 1%-Regel ist dabei nur zulässig für eine betriebliche Nutzung von >50% [§6 Abs.1 Nr.3 EStG]

Der 0,30 EUR-Ansatz ist anwendbar, wenn das Fahrzeug im Privatvermögen ist. Dann kann als Betriebsausgaben dieser Satz für jeden betrieblichen Km angesetzt werden. Wir verfahren selber auch so bei einer betrieblichen Nutzung von ca.25%.

Bei der Einstufung der betrieblichen Nutzung geht es dabei NUR um den Teil, den du in deinem Unternehmen den Wagen betrieblich nutzt. Die Fahrten zu deinem anderen Arbeitgeber fallen für diese Rechnung unter den Privatanteil der Nutzung.

MfG
Danke für die hilfreichen Antworten.

Habe auch nochmal mit einer Steuerfachkraft gesprochen. Ich mache zu meinem Auto nur Angaben in der EÜR. Mit dem Privatanteil sind alle privaten Fahrten berücksichtigt und auf der zweiten Seite in der EÜR gebe ich noch den Weg von Wohnung zur Arbeitsstätte an.

Einkommenssteuer dann keine Angabe mehr. Wenn ich jedoch mit dem Zug zur Arbeit fahren würde, könnte ich die Kosten natürlich angeben.

Viele Grüße
Hi,
ich glaube da liegst du falsch.

In der EÜR ist alles das anzugeben, was dein Unternehmen betrifft. Wenn du für dein Unternehmen eine Betriebsstätte hast, dann sind die Fahrten dort hin in der EÜR Seite einzutragen. Hier gehören nicht hinein die Fahrten zu der Betriebsstätte deines Arbeitgebers für deinen Angestellten-Job.
Liegt die Nutzung deines Fahrzeugs für DEIN Unternehmen über 50%?
Hallo,

danke nochmal für die Antwort.

Ja, die Nutzung des Wagens für das Gewerbe liegt bei über 50%. Deshalb gehört er auch ins das Betriebsvermögen.

Ich habe jetzt in der EÜR alle Ausgaben die das Auto betreffen eingetragen.
Bei den Einnahmen habe ich den Privatanteil von 1% angegeben. Zu diesem Privatanteil kommen auf der zweiten Seite bei den Betriebsausgaben nochmal 0,03 % vom Listenpreis für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte hinzu. Diese können nur eingeschränkt als Betriebsausgaben abgezogen werden und mindern daher die Ausgaben wieder (die Position ist mit einem Minus versehen).

Direkt darunter in der Zeile 63, habe ich dann jedoch die Entfernungspauschale eingetragen, die unabhängig von der Art des benutzten Verkehrsmittels für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte abziehbar sind, eingetragen. Das erhöht wiederum die Betriebsausgaben.

Damit sind alle KFZ-Kosten berücksichtigt und sollten daher nicht mehr in der EKST z.B. bei den Werbungskosten aufgeführt werden.

Ich hoffe ich liege damit jetzt richtig. Berichtigt mich bitte falls nicht :-)
Seiten: 1
Antworten

News


Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Die intern durchgeführte Abrechnung von Lohn und Gehalt gehört zu den komplexen Tätigkeiten innerhalb eines Unternehmens. Eine Vielzahl von Firmen entscheidet sich für den innovativen Ansatz, ihre Gehaltsabrechnungen......

Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Seit dem 1. April 2024 gibt es für Unternehmen eine neue Leistung im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung: das Qualifizierungsgeld. Grundlage ist das neu geregelte Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung......

Lohn und Gehalt: Nur 10 Prozent der Unternehmen in Europa machen die Abrechnungen komplett selbst Lohn und Gehalt: Nur 10 Prozent der Unternehmen in Europa machen die Abrechnungen komplett selbst Neun von zehn europäischen Unternehmen nehmen für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen externe Hilfe in Anspruch: 7 Prozent lagern diesen Bereich komplett aus, 83 Prozent teilweise. Das geht aus einer Umfrage......


Aktuelle Stellenangebote


Spezialistin / Spezialist (w/m/d) für Organisations- und Qualitätsmanagement Die BSR ist das größte kommunale Entsorgungs­unternehmen in Deutschland. Mit umfangreichen Entsor­gungs­dienstleistungen und einem sauberen Stadtbild leisten wir einen Beitrag für die Lebensqualität i......

Buchhalterin / Buchhalter im Fachgebiet Debitoren­buchhaltung (w/m/d) Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die Immobiliendienstleisterin des Bundes, die die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörd......

Buchhalterin / Buchhalter im Fachgebiet Debitoren­buchhaltung (w/m/d) Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die Immobiliendienstleisterin des Bundes, die die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörd......

Accountant (m/f/d) You will join as Accountant (m/f/d) which is comprised of passionate people. We offer conti­nuous learning and education opportunities and put emphasis on continued improve­ment, growth, and c......

Buchhaltung/Finanzen in Teilzeit Der Ernst Reinhardt Verlag in München-Nymphenburg ist ein unabhängiger, mittelständischer Fach- und Sachbuchverlag für Pädagogik, Psychologie und Altenhilfe. Wir veröffentlichen Bücher, Fachzeitschriften......

Buchhalter (m/w/d) in Teilzeit „Vorsprung durch Kreativität“ – Das ist die Philosophie unserer Mandanten und wir leben diese Philosophie in unserer Rechts­beratung. Mit der Erfahrung aus drei Anwalts­generationen und der Kreati­vit......

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Weitere Informationen zum Ausbildungspaket >>
Anzeige
Buch: Kennzahlenguide für Controller

Stellenanzeigen

Specialist Taxation (m/w/d)
Wir sind ein Unternehmen mit 5.551 Mitarbeitenden, die sich für die Kabeltechnologie starkmachen. Mit einem konsolidierten Jahresumsatz von 1,92 Milliarden Euro im Jahr 2022/23, weltweit 21 Fertigungsstandorten und 36 Ländern mit eigenen Vertriebsgesellschaften gehören wir zu den führenden Anbiet... Mehr Infos >>

Tax & Accounting Specialist (m/w/d)
Vielfalt gestalten. Wissen nutzen. Verantwortung tragen. Sicherheit geben. LEAVE YOUR MARK! Auch nach über 190 Jahren entwickeln wir unsere Inspektions-, Klassifikations- und Zertifizierungslösungen permanent weiter. Mit großem Erfolg: Heute vertrauen mehr als 400.000 Unternehmen weltweit darauf,... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Buchhaltung / Rechnungswesen (m/w/d)
Du arbeitest gern mit Zahlen und Rechnungen und suchst einen sicheren Job in einer zukunfts­orientierten Branche? Du liebst es, mit Zahlen zu jonglieren und möchtest in einem Team arbeiten, das Abwechslung und kreatives Denken schätzt? Dann haben wir die perfekte Position für Dich! Werde Teil uns... Mehr Infos >>

Kreditorenbuchhalter (m/w/d)
Die Mubea Aerostructures GmbH, ehemals RUAG Aerospace Structures GmbH, hat sich über viele Jahrzehnte als führender Lieferant von anspruchs­vollen Komponenten und Baugruppen für die Luftfahrt etabliert. Das Unternehmen ist ein vom Luftfahrt­bundesamt zugelassener Herstell­betrieb, nach EN 9100 ze... Mehr Infos >>

(Senior) Accountant (m/w/d)
CHRONEXT ist die erste E-Commerce-Adresse für Luxusuhren. Unsere Mission ist es Transparenz, Vertrauen und Freude für alle Uhrenliebhaber:innen zu schaffen! Daher bieten wir ausschließlich Uhren an, die vorab in unserer Meisterwerkstatt durch erfahrene Uhrmacher:innen auf Qualität und Echtheit ge... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter und Bilanzbuchhalter (m/w/d) in Vollzeit
Hinter außergewöhnlichen Produkten steht meist eine ebenso außergewöhnliche Geschichte, sowie außergewöhnliche Menschen. Die Entstehungsgeschichte von NEWSHA hat Liebhaber und Kenner von der ersten Minute an fasziniert. NEWSHA erobert seit 2013 unaufhaltsam ihren festen Platz in exklusiven Salons... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter / Steuerfachangestellter (m/w/d) in Teilzeit (50%)
Die Athos Solar GmbH ist ein hersteller­unabhängiger Projekt­entwickler von groß­flächigen Photovoltaikanlagen. Unseren Firmen­sitz haben wir in Heidel­berg – unsere Anlagen errichten wir in ganz Deutschland und Europa. Seit 2009 sind wir mit unserem Experten­team im Markt für Solar­energie aktiv... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Kosten­rechnung (w/m/d)
Der Geschäftsbereich Finanzen und Controlling ist verant­wortlich für das Finanz- und Rechnungs­wesen des Forschungs­zentrums Jülich. Er gliedert sich in fünf Fach­bereiche und beschäftigt über 60 Mitarbeitende. Im Geschäfts­bereich werden alle Geschäfts­vorfälle buch­halterisch und kosten­rechne... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_komplett_RGB.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>

Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>