Ab 2008 ist die Gewerbesteuer nicht mehr als
Betriebsausgabe abzugsfähig,
wird sie dann als nichtabzugsfähige Betriebsausgabe
gebucht ???
Vielen Dank für die Hilfe
Viele Grüße Lepi2
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10.10.2008 18:25:53
Hallo zusammen !!
Ab 2008 ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig, wird sie dann als nichtabzugsfähige Betriebsausgabe gebucht ??? Vielen Dank für die Hilfe Viele Grüße Lepi2 |
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11.10.2008 11:20:08
Hallo lepi,
ich habe gelesen, dass der Kontenplan (z.B. skr03 /04) geändert wurde. Teilweise wurden die Bezeichnungen geändert oder neue Konten eingefügt
Die 1) bedeutet: neu eingeführt die 8) dass die Bezeichnung des Kontos ab 2008 geändert wurde. Daher kann ich mir nur erklären, dass auch auf eines der oben angegebenen Konten gebucht werden muss. Freundliche Grüße, Däni |
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11.10.2008 13:47:13
Hallo,
vielen Dank für die Hilfe ! Momentan habe ich die GewSt- VZ für 2008 noch auf dem Konto 4320 (=SKR 03) verbucht. Dies soll mir bei der GewSt Erklärung später nützlich sein. Im JA muß ich dem entsprechend noch umbuchen. Viele Grüße, lepi2 |
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12.10.2008 12:05:05
Hallo,
laut meiner bisherigen Kenntnis ( aber ich lasse ich gerne belehren) bleibet die Verbuchung der Gewerbesteuer ab 2008 weiterhin auf dem Konto 4320 SKR 03 und wird außerhalb der Bilanz dem Gewinn wieder hinzugerechnet wie bisher auch schon nichtabziehbare Bewirtungskosten. zb. Gewinn 53.000 + Gewerbesteuer 2300 Steuergewinn 55300 Die Gewerbesteuer wird nunmehr wie alle betrieblichen Steuer-Vorauszahlungen behandelt, sie ist zwar in der handelsrechtlichen GuV weiterhin Betriebsausgabe, zur steuerrechtlichen Gewinnermittlung wird sie dem handelrechtlichen Gewinn wieder hinzugerechnet. Auch bei Datev sehe ich kein Konto auf das man diese Vorauszahlungen verbuchen könnte?! [color=#FF0000]Neue Frage[/color] Muss für 2008 auch eine Gewerbesteuerrückstellung gebildet werden weil die Beiträge zb. nicht angepasst wurden?? Ist man dazu verpflichtet? Erst bilden dann wieder dazurechnen??? Viele Grüße und anregende Diskusionen utebeate |
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13.10.2008 09:55:11
Hallo,
bitte nimmt sich jemand nochmals dieses Thema an wie verbucht man nun die Gewerbesteuer sie ist ja eigentlich eine Aufwandssteuer sie gehört doch nicht in die Personensteuer. So eine richtige Arbeitsanweisung finde ich dazu nicht. Selbst Haufe sagt Die Gewerbesteuer ist ab 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig (§ 4 Abs. 5b EStG). Erstattungen und Nachzahlungen für Vorjahre sind jedoch nach wie vor erfolgswirksam. Aber keine Anweisung zur Verbuchung. Viele Grüße erichute |
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24.11.2008 10:19:49
Hallo,
meine Frage ist alt aber leider bekam ich keine Antwort darauf. Muß eine Rückstellung gebildet werden Bilanzierer SKR 03 ich nehme aber an das dieses so ist! Probleme habe ich auch bei den Hinzurechnungen§ 8 GewStG ABS 1 Nr. d einem Fünftel der Miet und Pachtzinsen( einschließlich Leasingraten für die Benutzung von beweglichen Anlagegüter des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen. Ich kenne nur die Leasingsraten woher bekommt man den Zinsanteil ich tröste mich damit das die Zahlen wahrscheinlich unerheblich sind weil es heißt soweit die Summe den Betrag von 100000.- übersteigt. Es handelt sich um eine Firmenwagen Leasingrate von441,49 Brutto Netto 371.-. ???? Viele Grüß bitte um Hilfe utebeate :roll: |
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24.11.2008 11:46:41
Hallo
dank google habe ich folgendes gefunden Die Gewerbesteuer ist eine Betriebssteuer, auch wenn sie ab 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig ist. In der Handelsbilanz muss daher unverändert die Gewerbesteuer- Rückstellung passiviert werden. Die Hinzurechnungen 20% der Miet- und Pachtzahlungen für bewegliche Wirtschaftsgüter( Leasingzahlungen) Folgendes dazu Die Leasingraten für ein PKW- Leasing werden mit 25% aus20% der leasingrate= 5 % der Leasingraten zum Gewinn hinzugerechnet. Viele Grüße utebeate |
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