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[ geschlossen ] Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung
Hallo,
ich hoffe, ich finde hier Hilfe. Neu in dieser Materie und mit einem Riesenproblem ... :shock:  
Es wurde für den Geschäftsführer 1999 eine BAV abgeschlossen. Diese BAV zahlt nur der AG. (einzelvertragliche Versorgungszusage) . Meine Frage ist: Wird diese BAV pauschal versteuert?
Wie buche ich diese BAV in meiner FIBU? Brauch ich ein Konto "Aufwand AG-BAV" (z.Bsp.) oder kann das als sonstiger Aufwand gelten? Ins Lohnjournal fließt diese Summe nicht rein, wird nicht ausgewiesen.

Danke für die Hilfe
Ursel
Hallo,
verstehe nicht warum das nicht über die Lohnabrechnung läuft?
Viele Grüße
Utebeate
Tja, ich verstehe das ja auch nicht. Deswegen hoffe ich hier auf eventuelle Hilfe.

Da dieser Beitrag gleich vom AG bezahlt wird, könnte ich es ja auch über Beiträge, Beratung o.ä. buchen. Es ist ja kein Sachbezug oder sowas. Diese Summe steht auch nur als Info auf der Lohntasche.


Ursel1965
Hallo,

ohne es genau zu wissen, würde ich sagen, dass es auf jeden Fall ein Konto im Bereich Personalaufwand sein sollte - zum Beispiel Sonstige Personalaufwendungen.

In den Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen bei den Konten Beiträge oder Beratung zu gehen, wäre m.E. falsch, da mit der BAV ja eindeutig ein Zusammenhang mit der Vergütung des GF besteht.

Gruß, Buchi
Hallo,
bei uns läuft das immer über die Lohnabrechnungen es gibt ja auch soviel zu beachten Altvertrag vor
dem 1.1.2005 wir pauschal versteuert sogennante Altzusagen können bis 1752.-€ jährlich mit 20% pauschal
versteuert werden.
Ich finde es auch besser wenn die Beträge in den Lohnunterlagen festgeschrieben sind.
Viele Grüße
utebeate
Hallo, lese Dich doch hier mal rein habe schon ganze Nächte mit betrieblicher Altersorsorge verbracht

http://www.steuerrat24.de/data/alters/direktversicherung.htm
Nochmals lieben Gruß
utebeate
PS: Wenn der Geschäftsführer auch der Firmeninhaber ist dann sieht die Sache aber ganz anders aus....
Hallo,
[code]Text von Buchi
ohne es genau zu wissen, würde ich sagen, dass es auf jeden Fall ein Konto im Bereich Personalaufwand sein sollte - zum Beispiel Sonstige Personalaufwendungen.[/code]

Im SKR 03 gibt es doch bei den Personalaufwendungen das Konto 4165. Wir benutzen dieses auch!
Viele grüße
utebeate
[color=#0040BF]Hallo,

ich würde ein Konto im Lohnbereich nehmen in allen Kontenrahmen müßte dafür eines vorgesehen sein. im SKR 04 = #6140. Bei uns laufen solche Fälle immer über die Lohnabrechnung. von dort wird es Kosten an Verr.konto L+G gebucht über Lohn-BB, in der fibu dann gegen Verr.kto L+G. ich glaube bei der BAV kommt es auch darauf an, ob es sich um eine Direktversicherung oder eine Rentenversicherung handelt. DV aus 1999 konnten noch pauschal versteuert werden. RV sind teilweise steuerfrei aber dann später als rente zu versteuern. ganz wichtig ist aber auch, was im Geschäftsführervertrag diesbezüglich geregelt ist. Läuft die Versicherung über Gehaltsverzicht oder wird sie zusätzlich gezahlt?

Gruß fibu+[/color]
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