Kleinunternehmer

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[ geschlossen ] Kleinunternehmer
Hi,
ne Freundin von mir hat sich 2005 selbstständig gemacht. Damals hatte sie einige Anschaffungen getätigt und hat dafür vom FA die Vorsteuer gezogen. Das FA hat damals ca. 8000,- € ausgezahlt. Nun sind die Umsätze aber sehr gering und sie möchte nun auf die Kleinunternehmerregelung umsteigen.

Ihr Steuerberater hat ihr dazu mitgeteilt, dass sie mindestens 5 Jahre lang umsatzsteuerpflichtig bleiben muss, wegen der damaligen Auszahlung der Vorsteuer für die Anschaffungen. Hat jemand schon mal davon gehört und weiß vielleicht sogar die entspechenden Gesetzesgrundlagen?

Danke schon mal.
LG
Hallo ponschie  :)

Ja, dieses Gesetz gibt es wirklich!
Diese Regelung ist im Umsatzssteuergesetz festgeschrieben.
Genauer in § 19 (2) UStG.

Dort heißt es in Absatz 1:
Der Unternehmer kann, soweit er Umsätze im ersten Jahr unter 17500 €  und im Folgejahr Umsätze unter 50000 € hat, auf Besteuerung verzichten.

Im für dich wichtigen Absatz 2 wird weiter beschrieben, dass der Unternehmer per Erklärung befreit werden kann. Er ist nach Annahme folglich zum Vorsteuerabzug berechtigt und zur Umsatzsteuer-Berechnung verpflichtet.
Der Unternehmer ist daran mindestens 5 Kalenderjahre gebunden.

Weiterhin heißt es in Absatz 2, dass sie nur mit Wirkung von Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden kann. Dieser Widerruf kann "bis zur Unanfechterbarkeit der Steuerfestsetzung des Kalenderjahresm für das er gelten soll, zu erklären".

Liebe Grüße,
Neele
Hallo,
ja das steht im $ 19 Absatz 2 UstG. Da die Regelung mit einem rechtskräftigen Bescheid gilt. Und den hat sie ja erhalten für 2005.Der Steuerberater hat so vollkommen recht. Sie sollte es aber nicht versäumen, nach den fünf Jahren den Status des Kleinunternehmers neu zu beantragen. Ich glaube ein formloses Schreiben genügt.
Gruß Julia
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