weißt es jemand, ob ich Geldabbuchung von der Bank dierekt in die Kasse buchen darf? Oder muss ich über Transitkonto buchen? Was passiert dann bei der Prüfung :roll: ?
Vielen Dank
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28.01.2010 09:01:19
Hallo,
weißt es jemand, ob ich Geldabbuchung von der Bank dierekt in die Kasse buchen darf? Oder muss ich über Transitkonto buchen? Was passiert dann bei der Prüfung :roll: ? Vielen Dank |
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28.01.2010 09:21:19
Hallo Nadja,
ich wüsste nicht warum es verboten sein sollte, jedoch geht hier schnell die Übersicht verloren. Du müsstest dann sobald du so eine Buchung durchführst, die Kontierung in der Kasse und Bank gleichzeitig vornehmen, ansonsten passieren schnell Doppelbuchungen. Ich würde nie ohne Geldtransit buchen. Bei größeren Buchhaltungen, ist dies auch kaum möglich. Gruß Andreas PS.: und, hast du den Fehler in der Lohnbuchhaltung gefunden?
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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28.01.2010 09:39:04
Hallo, danke für die Antworten.
ja, den Fehler habe ich gefunden. Ich habe zuerst gedacht, dass der Lohnsteuer Januar falsch ist, aber er wurde ja dann mit der neue Regelung korriegiert. Deswegen hab es schon mit Juni richtig gebucht. Und Dazu kam noch Differenz von Dez. Aber jetzt ist alles i. O. Und die Aussage: "die Kontierung in der Kasse und Bank vornehmen, ansonsten passieren schnell Doppelbuchungen." hab ich nicht so kopiert Ich buche ja Kasse an Bank und in der Kasse habe ich dann schon den Betrag. Oder ist es falsch? :roll: |
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28.01.2010 09:46:13
Na, schön zu hören mit der Lohnbuchhaltung.
Es ist so mit dem buchen der Bank und Kasse. Du nimmst dir normalerweise die Kontoauszüge zur Hand und buchst die durch, wenn du nun auf die Auszahlung für die Kasse triffst dann bucht man es normalerweise an Geldtransit, wenn du dir später die Kasse vornimmst, triffst du dort auf den Auszahlungsbelleg und buchst wieder gegen das Transitkonto. Wenn du jetzt bei dem verbuchen der Kontoauszüge direkt an Kasse buchst, dann musst du dir eigentl. sofort das Kassenbuch nehmen und dort die Kontierung vornehmen um später bei dem Einzahlungsbeleg nicht ihn schon wieder zu erfassen. Du fängst also an hin und her zu springen, anstatt erstmal eine Sache abzuarbeiten und abzugleichen. Okay, wenn man eine kleine Buchhaltung hat, kann man sich die Vorgänge gut merken, doch stell dir das bei einer größeren Buchhaltung vor, wo mehrere Leute damit beschäftigt sind. Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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28.01.2010 09:57:13
Gut, danke. Ich mache alleine Buchhaltung, ich merke das schon. Aber meine Frage war, ob es so buchhalterisch erlaubt ist. Jetzt hat sich schon geklärt.
Danke schön :P |
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28.01.2010 10:06:02
Hallo,
es hat auch kein Prüfer etwas bei dieser Art der Buchungen dagegen. Schwierigkeiten bekommst du erst bei dieser Buchung wenn du z. B. vier Tage später das Geld in die Kasse einzahlen würdest. Das würde nämlich nicht mehr den GoB,s entsprechen.
Beste Grüße
BiBu
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28.01.2010 10:16:44
Ja, das meinte ich. Also, ich muss doch nur über Transitkonto buchen!!!
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28.01.2010 10:19:10
Hallo nadaj,
also jetzt bin ich ein wenig verwirrt, ich dachte du wolltest ursprüngl. nicht über Transitkonto buchen. Oder wolltest du ein Beispiel wie man das Transitkonto verwendet? Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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28.01.2010 10:21:53
Nein, ich wollte nur die Rechtslage und Richtigkeit nach GoB wissen.
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28.01.2010 10:26:09
Dann sind ja meine erste Aussage und BiBu´s Aussage zutreffend.
Ich fass nochmal zusammen: Generell muss man nicht. Aussnahme: Wenn zw. Abhebung bei der Bank und Einzahlung in der Kasse einige Tage dazwischen liegen, dann wiederspricht es der GoB´s. (BiBu´s Ergänzung) Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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