noch ein Fall,
die e-Plus-Rechnung mit Erstelldatum von 11.01.10 betrifft aber Dezember 2009 verbucht mit Erstelldatum. Ich muss jetzt Vbl. im 2009 ausweisen, d.h. Rechnung stornieren und im 2009 wieder verbuchen?
Gruß
Nadja
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09.02.2010 09:52:33
Hallo,
noch ein Fall, die e-Plus-Rechnung mit Erstelldatum von 11.01.10 betrifft aber Dezember 2009 verbucht mit Erstelldatum. Ich muss jetzt Vbl. im 2009 ausweisen, d.h. Rechnung stornieren und im 2009 wieder verbuchen? Gruß Nadja |
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09.02.2010 11:42:52
den Aufwand solltest du schon in 2009 einbuchen da ja Aufwand dezember 09
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18.02.2010 22:51:22
Hallo, nadja,
die Rechnung würde ich nicht stornieren. Per Eigenbeleg würde ich per 31.12.09 den Aufwand an sonstige Verbindlichkeiten buchen aber ohne Vorsteuer (diese ist im Januar abziehbar / Kopie der Rechnung für den Jahresabschluss bereit halten). Per weiteren Eigenbeleg würde ich per Rechnungsdatum im Januar die "Rückstellung" wieder auflösen: sonstige Verbindlichkeiten gegen Aufwand (wieder ohne Vorsteuer) In 2010 stehen sich dann auf dem Aufwandskonto der (vorsteuerbehaftete) Aufwand aus der Rg. und im Haben als Gegenposten die Auflöung der sonst. Verb. (ohne Vorsteuer) gegenüber. Der Eröffnungssaldo auf den sonst. Verb. wird ausgeglichen. die Vorsteuer im richtigen Monat als abziehbar erfasst. Die Vorteile der kreditorischen Erfassung (Zahlungslauf / Lastschrift) bleiben erhalten. Es ist eigentlich sauber in den Kontenbewegungen dokumentiert, dass der Aufwand ins alte Jahr zurück gestellt worden.ist. Auf diese Weise solltest du alle derartigen Aufwendungen des Vorjahres erfassen, die per Rechnung oder Creditnote mit Vorstuer oder Umsatzsteuer "abgerechnet" werden (Bonusgutschriften an den Kunden, Gutschriften für Reklamationsabwicklungen von Vorjahreslieferungen, Handwerkerrechnungen für Vorjahresleistungen und andere). Ich hoffe diese späte Antwort kommt nicht zu spät! Gruß Wilfried |
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