habe mehrere Probleme, die ich trotz umfangreicher Literatursuche, nicht lösen kann. Hoffe ihr könnt mir da helfen :
1.) Ein Unternehmer unternimmt mit seinen vier Mitarbeitern jeden Monat ein sogenanntes Belohnungsessen (unter 44 Euro pro Person)
- die Aufwendungen der Mitarbeitern kann ich vollständig als Betriebsausgabe abziehen
- wie sieht es jedoch mit der Umsatzsteuer aus? ... liegt hier eine umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung vor, die den Vorsetuerabzug ausgleicht?
- Wie behandel ich die Kosten des Unternehmens? ... sind diese Kosten der Lebensführung und somit nicht abziehbar?
2.) Ein Unternehmer zahlt während einer Auswärtstätigkeit seinen Mitarbeitern das Frühstück
- ich würde diesen Sachverhalt folgendermaßen lösen:
Tatsächlicher Frühstücksbetrag wird gegen Mehraufwand für Verpflegung (wird nicht ausgezahlt) gerechnet ... somit müsste ich das Frühstück vollständig als Betriebsausgabe mit vollem Vorsteuerabzug ansetzen können?
- Ich frage mich jedoch, was mit den Kosten des Unternehmers passiert?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen . Schon einmal vielen Dank.
Liebe Grüße
Ralph