Monatsabschluss

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Monatsabschluss, Einführung des Monatsabschlusses
bei der Abgrenzung gibt es vier verschiedene Fälle:

1. Aktive Rechnungsabgrenzung
2. Passive Rechnungsabgrenzung
3. Sonstige Forderungen (Sonstige Vermögensgegenstände)
4. Sonstige Verbindlichkeiten

1. Aufwendungen die bereits im alten Jahr/Monat im Voraus bezahlt und gebucht wurden, aber nur zum Teil oder vollständig in das neue Jahr/Monat gehören.
Bsp.: Wir mieten ein Büro, welche im Voraus gezahlt werden muss.

Buchungssatz der Mietvorauszahlung:
Mietaufwendungen an Bank
Abgrenzung: Aktive Rechnungsabgrenzung an Mietaufwendungen
Im neuen Jahr/ Monat dann Mietaufwendungen an Aktiven Rechnungsabgrenzungposten.

2. Erträge, welche im alten Jahr/Monat bereits eingenommen wurden ab zum Teil oder vollständig in das neue Jahr/Monat gehören.
Bsp.: Wir vermieten ein Büro

Buchungssatz der Mietvorauszahlung:
Bank an Mieterträge
Abgrenzung: Mieterträge an Passive Rechnungsabgrenzung
Im neuen Jahr dann wieder die Umkehrbuchung

3. Erträge, welche in das alte Jahr gehören, aber erst im neuen Jahr bezahlt werden.
z. B. bezahlt unser Mieter die Miete für Dezember nicht im Dezember sondern erst im neuen Monat/Jahr
BS: Sonstige Forderungen an Mieterträge
Sobald die Zahlung eingeht: Bank an Sonstige Forderungen


4. Aufwendungen, die wir hätten im Dezember durchführen müssen, aber erst im Januar begleichen
Bsp.: Wir zahlen die Dezembermiete erst im Januar.
Mietaufwendungen an Sonstige Verbindlichkeiten
Sobald die Zahlung eingeht: Sonstige Verbindlichkeiten an Bank.

Anmerkung: Es kommt immer auf die Zahlung an und auf den Zeitraum der Leistungserbringung.

Deine erwähnte Rechnung ist sehr wahrscheinlich für eine Leistung im alten Jahr/Monat somit wird sie durch die Erlösbuchung als Forderung in die Bilanz gestellt. Sollte die Leistung erst im neuen Jahr/Monat sein, die Zahlung aber als Vorauszahlung im alten Jahr/Monat eingehen, musst du wie oben erklärt abgrenzen.

Mfg
BiBu81
Bearbeitet: BiBu81 - 27.07.2011 08:13:14
bei 3. müsste es da bei zahlung nicht heißen bank an sonstige forderung?

ansonsten ist es super erklärt vielen dank


jetzt hast du mir alles was ich wissen wollte super erklärt.

wenn ich also einen kunden habe der die erbrachte leistung monat alt im monat neu zahlt reicht es die normale erlösbuchung zu machen korrekt? weil ja der ganze betrag zu einer bereits erbrachten leistung gehört und kein teilbetrag anfällt.

Wenn ich einen kunden habe der im voraus bezahlt dann abgrenzung und anstatt mietaufwand bzw. mit ertrag wähle ich das kundenkonto richtig? dann wäre nur bei einem jahreswechsel nicht bei monatswechsel auf sonstige forderungen umzubuchen so verstehe ich deinen letzten satz
Hallo,

in diesem Fall grenzt du automatisch ab durch die Buchung in Forderungen. Genauso verhält es sich bei der Buchung von Verbindlichkeiten.

Die "klassischen Abgrenzungsfälle" sind zum Beispiel erhaltene Zahlungen für noch zu erbringende Leistungen oder du etwas im voraus bezahlst.

Gruß Reaper
Zitat
JPDRsSchnuffi schreibt:
bei 3. müsste es da bei zahlung nicht heißen bank an sonstige forderung?

Du hast natürlich Recht!
Mein Fehler! Sorry
Zitat
JPDRsSchnuffi schreibt:
Wenn ich einen kunden habe der im voraus bezahlt dann abgrenzung und anstatt mietaufwand bzw. mit ertrag wähle ich das kundenkonto richtig? dann wäre nur bei einem jahreswechsel nicht bei monatswechsel auf sonstige forderungen umzubuchen so verstehe ich deinen letzten satz

Hmm, Nein! Wenn du einen Monatsabschluss machst mit BWA, Bilanz oder GuV, etc.... solltest du auch unterjährig abgrenzen.
Falls du die Mietaufwendungn unterjährig nicht abgrenzt, hast du spätestens im letzten Monat doppelten Mietaufwand.

Bsp:
Miete Januar zahlen wir im Februar
Miete Februar zahlen wir im März
.....
Miete November zahlen wir im Dezember
Miete Dezember würden wir im Januar zahlen. (Abgrenzung für den Jahresabschluss

Sofern du jetzt unterjährig nicht abgegrenzt hast, sondern nur zum Jahresabschluss, dann hättest du im Dezember die Zahlung der Novembermiete als Mietaufwand an Bank gebucht und zusätzlich im Dezember für die Dezembermiete eine Sonstige Verbindlichkeit. Somit hättest du doppelten Mietaufwand im Dezember eingebucht.

Mfg
BiBu81
Bearbeitet: BiBu81 - 27.07.2011 08:28:40
Hallo Ihr Lieben, :klatschen:

vielen Dank für eure Hilfe. Das hat sehr geholfen.

Also so ziehe ich meine Schlüsse

Abgrenzungen sind üblich bei Mietaufwendungen und Zinszahlungen z. B.

Auf einen Kunden bezogen und eine Ausgangsrechnung oder anders rum Lieferanten bei Eingangsrechnung erfolgt die Abgrenzung durch die normale Buchung

Warenaufwand an VLL
Vorsteuer

= Monatsende und Abschluss erfolgt ohne extra Abgrenzungsbuchung = erledigt

Mietzahlungen die im Voraus bezahlt werden die zum Teil oder voll ins neue Jahr gehören werden abgegrenzt mit ARA wenn wir zahlen.

Wenn wir Mietzahlungen erhalten im alten Jahr im Voraus für das neue Jahr dann PARA

Haben wir Aufwendungen aus dem alten Jahr die im neuen Jahr bezahlt werden dann Sonst. VLL
Erhalten wir Erträge die ins alte Jahr gehören im neuen Jahr dann sonst. FLL

die wir bei zahlung über Bank wieder ausbuchen.

ARA und PARA lösen wir mit der jeweiligen Gegenbuchung im neuen Jahr auf und das war der ganze Spuk hier sind dann keine weiteren Buchungen mehr zu machen.

Bleibt nur noch eine Frage wohin schließe ich ARA und PARA und Sonst. VLL und FLL  zum Monatswechsel ab? Also zum hinüber transportieren.
Jetzt scheinst du es zu verstehen!! :)

Die Theorie:

Die Abgrenzungsposten werden über das SBK abgeschlossen, da sie ja gewinnneutral sind.
SBK an ARAP
SBK an SF
PRAP an SBK
SV an SBK

und dann über das Eröffnungsbilanzkonto wieder die Saldenvorträge erstellen.

ARAP an EBK
SF an EBK
EBK an ARAP
EBK an SV

Normalerweise macht eine Buchhaltungssoftware diese Buchungen automatisch, wenn du den Abschluss machst.

Dementsprechend stehen die Posten ARAP und Sonstige Forderungen in der Bilanz im AKTIVA und die PRAP und Sonstigen Verbindlichkeiten im PASSIVA.

Ob in der praktischen Anwendung ein Abschluss über SBK im Monatsabschluss notwendig ist, weiß ich jetzt auch nicht so genau. Rein logisch, sehe ich dafür keinen Anlass. Bilanz und GuV werden in der Software mittlerweile direkt aus den Salden der einzelnen Konten errechnet.

Vielleicht kann dazu noch jemand anderes seine Meinung abgeben.
Bearbeitet: BiBu81 - 27.07.2011 10:21:08
Vielen lieben DANK euch allen jetzt traue ich mich zunächst mal an die neue Herausforderung heran. Sicher werden sich in den nächsten Tagen noch fragen ergeben aber jetzt habe ich zumindest keine Angst mehr vor Monats bzw. Jahresabschlüssen.

Das Problem ist nämlich zusätzlich zu dem, dass Buchhaltung bei mir zwar immer das beste Fach in der Berufsschule war ist meine Praxiserfahrung schon Jahre her. Jetzt soll ich in den nächsten Tagen 2 Jahre von 2 Firmen nachträglich in Quickbooks einbuchen. Deshalb stand ich vor meinem Problem wie mache ich was und Monats und Jahresabschlüsse habe ich nie selbst gebucht. Dies machte wenn dann immer die Steuerberaterin. Nu darf ich selbst ran und vielleicht endlich HARTZ IV adee sagen.

Dank eurer Hilfe und vielen Stunden lesen in Foren ist mein altes Wissen zum Teil wieder da und auch habe ich Neues gelernt jetzt kann ich beruhigter schlafen und durchstarten.

VIELEN DANK
Hallo Nautika,

willkommen im Forum  :wink1:

Ich habe Deinen Beitrag in ein neues Thema verschoben ("Abgrenzung Kfz-Versicherung"). Es macht sich immer besser, sich nicht an ein laufende Diskussion dranzuhängen, sondern ein eigenes Thema aufzumachen. So wird einem auch eher geholfen.

Gruß
Gustav
Bearbeitet: Gustav - 03.08.2011 14:04:41
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