Hallo,
ja jetzt wo ich es nochmals lese, sehe ich auch das mit der Kommission deutlich
Also mal meine Meinung in diesem Fall zur Kommission;
Bei der Kommission zerfällt wirtschaftliches und juristisches Eigentum.
Bilanzieren muss aber der wirtschaftliche Eigentümer die Ware, das ist in diesem Fall nicht der Kommissionär (Tochter) sondern wie von dir geschrieben das Mutterunternehmen, da diese u.a Gefahren und Lasten trägt die mit dem evtl Verlust etc gegeben sind.
Somit bilanziert die Mutter die Waren, diese befinden sich aber beim Kommissionär (Tochter).
Das gleiche gilt auch beim Verkauf der Waren, der Kommissionär wird auch hier nicht wirtschaftlicher Eigentümer.
Somit müsste die Mutter nach dem Verkauf die Waren mit einer Aufwandsbuchung aus dem Lager ausbuchen.
Der Kommissionär berechnet dann im Normalfall so etwas wie eine Gebühr/Provision aus dem Verkauf. Und leitet den Verkaufserlös weiter. (Die Weiterleitung des Verkaufserlöses lassen wir mal außen vor, entweder auch über Verrechnungskonten oder durch richtige Überweisungen)
Also müsste die Tochter eigentlich gar nichts buchen außer bei jedem Verkauf z.B. VRA an Erlöse aus Kommissionsgebühren
Also sie stellt für jeden Verkauf eine vereinbarte Gebühr in Rechnung.
Die anderen Buchungen macht "theoretisch" das Mutterunternehmen.
In diesem Fall im Bezug auf die Verrechnungskonten wäre es imho nur z.B Aufwand Kommissionverkäufe an VRB
Den Rest siehst du schon richtig. Nur um noch weiter zu gehen:
Dies betrifft nur den Konzernabschluss, jedes Unternehmen erstellt weiterhin seinen Einzelabschluss, auch die Steuer berechnet sich nach dem Einzelabschluss. Der Einzelabschluss hat nur wenig Aussagekraft für Dritte, deshalb der Konzernabschluss.
Also die Verrechnungskonten gleichen sich in "echt" nicht aus, sondern werden nur eliminiert beim Konzernabschluss, wo praktisch von einem ganzen Betrieb und einer Buchhaltung ausgegangen wird.
Gruß
Maik