Hallo,
ich versuche nochmal mein Problem zu schildern und hoffe es ist verständlicher
Variante 1 – momentaner StandAm 16.01.12 wird Reisekostenabg. erstellt. Zeitgleich werden dem MA 24€ stfr.VMA, unter Abzug eines Frühstücks 5,10€, erstattet.
Er erhält 18,90€ bar auf die Kralle:
a)Buchung am 16.01.12: 18,90 € stfr.VMA an Kasse
Für die Lohnabrechnung muss, soweit ich weiß, der VOLLE stfr. VMA 24 € angegeben werden.
Die Lohnabrg. wird am letzten eines Monats erstellt.
Die Buchungen auf der Lohnbuchungsliste tragen das Datum des letzten eines Monats; hier: 31.01.12.
*(bisher stand hier das Konten 4140, dies wurde auf stfr.VMA abgeändert)
b)Buchung am 31.01.12: 24,00 € stfr.VMA* an 1755
c)Buchung am 31.01.12: 24,00 € 1755 an stfr.VMA*
Buchung a) ist korrekt!
Die Buchungen b)+c) werden lediglich vom Lohnprogramm generiert, weil hier VMA erfasst wurden. Diese sind meiner Meinung für die Finanzbuchhaltung nicht relevant, da sie sich gegenseitig aufheben und sie treiben die Jahresverkehrszahlen hoch.
Zudem wurden die VMA bereits, am 16.01.12 in der Finanzbuchhaltung, mit der Buchung a) erfasst.
Deshalb würde ich die beiden Buchungen b)+c) NICHT in der Finanzbuchhaltung buchen. Oder spricht das gegen die GOB’s?
Variante 2 – Mein Versuch das Ganze korrekt übers Lohnprogamm laufen zu lassen Fall wie oben, die Änderungen sind fett gedruckt:
a)Buchung am 16.01.12: 18,90 €
1740 an Kasse
b)Buchung am 31.01.12: 24,00 € stfr.VMA an 1755
c)Buchung am 31.01.12: 24,00 € 1755 an
1740Mal angenommen die Höhe der VMA wären immer gleich (also ohne FS-Abzug), dann wäre das Konto 1740 glatt.
Auf unseren Hotelrechnungen ist nicht immer, aber oft ein FS enthalten, dieses wird an den VMA gekürzt.
D.h. in meinem Fall ist das Konto 1740 nicht glatt. Es ergibt sich eine Differenz in Höhe des FS 5,10 €.
Wie wird das dann behandelt?
Danke