Danke schonmal für Eure Hilfe bei meiner Frage:
Es geht um den Einkauf von Anlagevermögen (unstrittig Anlagevermögen). Zahlungsbed.: 10 Tage netto, 3 Tage 2% Skonto.
(also z.B. 1 Computer 10K EUR + 19% USt)
Nun wurden die RG bislang gleich unter Abzug des Skontos verbucht - also
Computer 9.800 EUR
Vorsteuer 1.862 EUR an Verb. 11.662 EUR
Mir erscheint das nicht richtig und ich würde die RG erst so verbuchen:
Computer 10.000 EUR
Vorsteuer 1.900 EUR an Verb. 11.900 EUR
und bei Bezahlung der RG erst gegen das Anlagekonto den Skonto buchen.
Weg 1 spart sicherlich eine Buchung aber ist er auch korrekt? Bei Verbuchung der RG ist die RG noch nicht bezahlt.
Wie beurteilt ihr das?