Hallo Accountant,
der 13b greift ja nur, wenn der Geschäftspartner auch ein Bauunternehmen ist und würde die Sache noch komplizierter machen.
Die Bauabzugssteuer hat ja mit der USt erstmal nichts zu tun.
Ich erkläre mal wieso ich "verzwickt" meine anhand eines Beispiels:
Es gibt nur die eine Rechnung "im Jahr". Höhe 10.000 Netto (Brutto 11.900€) (Bauabzugssteuer 15% = 1.785€)
Wäre drea1908 Bilanzierer und der Leistungsempfänger auch, würde es so laufen:
Drea1908
Forderung 11.900 an Erlöse 10.000 an USt 1.900
Kunde bucht:
Aufwand 10.000 / VST 1.900 an Verb. FA Bauabzugssteuer 1.785€ an Verb. Drea1908 10.115
So und nun aus Sicht des "Staates/FA", beiden wird ein Steuersatz von 30% unterstellt:Drea1908: Erlöse 10.000 * 30% = 3000€ ans Finanzamt zu zahlende ESt 3.000 (abzgl 1.785 bereits gezahlte Bauabzugssteuer) = 1.215€
FA bekommt somit 3.000€ ESt und 1.900 USt
Kunde: 10.000 € Aufwand = FA bekommt 3.000€ weniger ESt und Kunde zieht sich 1.900 VSt
Das Ergebnis ist somit ein +- 0 für das FA.
EÜR
Nun lassen wir den Kunden so wie er ist und setzen nur drea1908 auf EÜR und verbuchen nur den Geldfluß:
Drea: Bank 10.115€ an Erlöse 8.500€ an USt 1.615 €
Das heißt nun am Jahresende:
8.500 * 30 % ESt = 2.550 € ESt abzgl Bauabzugssteuer 1.785€ bereits gezahlt = 765€ noch zu zahlen
Umsatzsteuer: 1.615
Das heist nun, dass FA hätte im Vergleich zum Bilanzierer einen Verlust erlitten
bei der USt 1.900€ - 1.615€ =
285€und bei der ESt von 3.000€ - 2.550€ =
450 €Somit kann es aus meiner Sicht so nicht gedacht sein mit dieser Verbuchung bei EÜR:
Theoretisch könnte man ja so mit einem "Geschäftspartner" und einer EÜR, den Staat um ein paar Euros bringen, obwohl alle es richtig
machen/buchen.
Somit besteht das Risiko für drea1908,wenn mal eine BP für 3 Jahre kommt o.ä. das diese ganzen Bauabzugsteuer Umsätze so nicht richtig sind
mit der klassischen EÜR Verbuchung und eine "fette" UST + ESt Nachzahlung kommt.
Bitte gern weitere Gedanken dazu, das waren nur meine
Gruß
Maik