ich bin gerade an folgendem Vorfall am Grübeln:
Sachverhalt:
Unsere Firma hat einem verbundenen Unternehmen vor einigen Jahren ein Darlehens in Höhe von 500 T€ gegeben. Bilanziert wurde damals allerdings nicht als Darlehen, sondern eine Ausleihung an verb. Unternehmen (SKR 03: 507) aktiviert.
Nun wird auf die Rückzahlung verzichtet. Der Betrag soll in die Kapitalrücklage eingestellt werden.
Ich kann ja nun schlecht die Ausleihung direkt in die Kapitalrücklage buchen, das sind ja 2 Haben-Buchungen.
Vielmehr müsste doch dann die Ausleihung erst "ausgebucht" werden (2317 an 507) und dann der gleiche Betrag in die Kapitalrücklage eingestellt werden mit 2495 an 840.
Stimmt das so und sind die Konten korrekt?
Besten Dank für die Unterstützung