ich hätte eine Frage bezüglich zwei Geschäftsvorfälle.
1. Eine planmäßig bereits abgeschriebene Maschine wird entsorgt. Dabei fallen Entsorgungskosten in Höhe von 5000 € (netto) an.
Muss ich hier den Erinnerungswert von 1 € abschreiben? Bzw wie würdet ihr hier die Entsorgenskosten mit dem entsprechendem Gegenkonto buchen?
2. Ein Teil der Produktionsfläche wurde für das Jahr 2012 an XY vermietet. Der Mietpreis von 12000 (netto) wurde zu Beginn des Jahres 2012 im Voraus komplett per Überweisung bezahlt. Für die erste Jahreshälfte 2013 wurde der Vertrag verlängert, die Miete (6000 netto) wurde am 2.01.13 bezahlt.
Angabe zum Geschäftsjahr: 01.10.12 - 30.09.13
Wie sieht das hier genau mit der Umsatzsteuer aus? Muss man die in diesem Fall beachten?
Danke schon einmal im voraus