also, nach stundenlanger Recherche im Netz bin ich echt verwirrt. Irgendwo bin ich gedanklich falsch abgebogen. Es geht um die Verbuchung eines echten Zuschusses (Spezialschreibtisch für einen Behinderten). Folgendes habe ich herausgefunden:
Bei Anwendung der erfolgsneutralen, direkten Methode (von uns angestrebt) wird ja wie folgt gebucht:
1. Bei Zahlungseingang Zuschuss VOR Anschaffung:
- Bank ~ SoPo Zuschüsse / Zulagen
- Büroeinrichtung (um SoPo gekürzt) ~ Bank
anrechenbare VSt 19% ('Büroeinrichtung' gekürzt [COLOR=#66BB66]+ 'SoPo' [/COLOR]ODER Gesamtbetrag 'Büroeinrichtung' ungekürzt ?)
SoPo Zuschüsse/Zulagen
Wo versteckt sich hier die korrekte Versteuerung? Wenn bei der zweiten Buchung Vorsteuer für den [COLOR=#66BB66] 'SoPo' [/COLOR]angesetzt wird, muss doch in der ersten Buchung schon irgendwo eine Steuer gebucht worden sein.
2. Bei Zahlungseingang Zuschuss NACH Anschaffung:
- Büroeinrichtung ~ Bank
anrechenbare VSt 19%
- Bank ~ Büroeinrichtung
Hier dasselbe. Muss die Vorsteuer aus dem ersten Buchungssatz im zweiten nicht wieder korrigiert werden. Aber wie wird der Zuschuss, der ja steuerpflichtig ist, dann versteuert. Irgendwie fehlt da was
Hoffe irgendjemand da draußen kennt die Antwort