Quelle für zu nutzenden Wechselkurs

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Quelle für zu nutzenden Wechselkurs
Hallo.

Wenn ich Einnahmen/Ausgaben in Fremdwährung habe, rechne ich diese in EUR um und buche mit diesem Wert.

Bislang habe ich das mit einem  Online-Währungsumrechner gemacht.

Da die Kurse in diesen Tools zum Teil deutlich voneinander abweichen, suche ich DIE zu nutzende Quelle für den richtigen Kurs.

Mich interessiert i.w. EUR <=> USD.

Beim Suchen bin ich auf den Kurs der ECB gestoßen, der täglich aktualisiert wird, der aber z.B. von dem abweicht, was ich von Google Finance bekomme.
Darüber hinaus habe ich beim BFA die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse gefunden, die aber wohl nur monatlich geupdated werden.
Alle diese weichen zudem von dem bislang genutzten Online Tool ab.

Ich dachte, man müsste den Tageswert nehmen. Oder muss man es monatlich mit dem BFA Wert machen?

Oder ist das alles falsch - woher nehme ich den riichtigen Kurs?

Danke schön.

Tomas.
Hallo,

ich habe nicht so viel mit Fremdwährungen zu tun, aber meines Wissens musst du die monatlichen offiziellen Umsatsteuer-Umrechnungskurse von der Finanzverwaltung verwenden:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Publikationen/Umsatzsteuer_Umrechnungskurs­e/umsatzsteuer_umrechnungskurse.html
Überleg dir mal, was es bedeuten würde, wenn der Steuerprüfer für jeden gebuchten Umsatz rückwirkend den tagesaktuellen Kurs ermitteln müsste.

Gruß
FHH
Hallo.

Danke für die Info.
Wenn die Quelle für die Kurse bekannt und vorgegeben ist, könnte die Prüfung so ziemlich automatisch geschehen.

Also kann ich im Endeffekt einen Monat erst abschließen, wenn das BFM sein PDF upgedated hat? Bis dahin habe ich USD Einträge ohne EUR Wert. Finde ich schon komisch, aber...
(btw: ich habe da herumgeklickt, aber nichts anderes als das PDF gefunden. Gibt es das auch in nutzerfreundlich, also was man automatisch verarbeiten könnte?

Gruß
Tomas
Hallo tomas,

streng genommen ist das leider so. Das ist natürlich viel Aufwand. Vor allem: Du könntest ja eine korrekte Rechnung nur rückwirkend ausstellen  :o . Ich sage mal ganz vorsichtig: Ich kenne Unternehmen, die die jeweils aktuelle Tabelle verwenden (also die mit den Kursen vom Vormonat) und damit bisher keine Probleme beim Finanzamt bekommen haben.

Gruß
Isso
Hallo zusammen,

also ich habe auch sehr oft mit Fremdwährungen zu tun und habe auch die BFA-Tabelle genutzt bis mir das Steuerbüro gesagt hat, dass die Umrechnungswerte auf der BFA - Seite nur die Umsatzsteuer betreffen. Ich solle auf einen Onlinewährungsrechner die tagesgenauen Werte ermitteln und die Seite einfach hinter die Rechnung tackern.

Bei der Prüfung würden der Prüfer sofort den Wert und alle anderen Angaben sehen.

Grüße
Elena
Es ist zutreffend, dass die Kurse speziell für die Umsatzsteuer herausgegeben werden (§ 16 Absatz 6 UStG). Das schließt aber nicht aus, die Werte auch für die Einkommensteuer zu benutzen.

Gruß
Gustav
hallo zusammen,

danke fuer die infos.

isso:
das waere schon besser, weil ich den vormonat eigentlich immer am 1. abschließe, wenn mir nicht gerade noch ein beleg (kontoauszug) fehlt, um zu pruefen, ob die buchung auch erfolgt ist. das ist nicht oft, da ich i.a. den beleg nicht sehen muss, um es zu wissen. ich habe das ganz gerne fertig.

das fa war bisher mit mir auch zufrieden, und meine 'buchhaltung' stimmt im prinzip auch auf den cent. mal von dieser umrechnungsgeschichte angesehen.

ich haette gerne es gerne gefixed, weil ich das aus dem kopf haben will. :)

eben dies stoert mich, da die kurse mitunter doch deutlich voneinander abweichen.

die rechnungen sind ansich nicht mein problem. die sind in usd. es ist eigentlich nur, dass es richtig gemeldet wird.


elybely:
bei mir kommt fremdwaehrung (i.a. usd) nur im ausland, sogar nur im nicht-eu-ausland, zum einsatz. der rest wird direkt in eur geklaert. das ist also stets 0% ust.

das waere fuer mich natuerlich optimal, da ich das bislang so gemacht habe. (allein schon, weil mir nicht klar ist, wie ich etwaige abweichungen aus den vorjahren jetzt korrigiere. ich befuerchte einfaches korrekturbuchen von einahmen oder ausgaben ist zu einfach gedacht.)

hmm, und welchen onlinerechner sollst du nehmen?

da hat es bei mir angefangen. ich wollte eigentlich nur vom haendischen umrechnen weg, zu einem automatischen, sah mir kurslieferaten an und erkannte, dass das nicht funktionieren kann, da die werte unterschiedlich sind.

ok, der rechner, den ich von hand genutzt habe, beschreibt, dass er 'seinen kurs' als einen mittelwert aus 20+ kursen bildet, die er fuer die waehrung hat. im prinzip nicht schlecht, da es dann 24x7 einen recht gut passenden wert gibt, aber 'richtig' ist der nie.

ist es egal, woher der kurs kommt? kann doch nicht sein.
oder muss die quelle nur immer die gleiche sein? ueberzeugt mich auch nicht direkt.
ansonsten kann ich mir ja auch einen eigenen umrechner bauen, der immer den fuer mich gerade guenstigsten kurs nutzt. beleg erzeugen, fertig.


gustav:
heisst das, ich kann/soll alle usd werte eines monats mit diesem kurs umrechnen? muss man also warten, bis der wert fuer den jeweiligen vormat veroeffentlich wurde und dann die luecken schliessen?


ich finde es echt aergerlich. zig gesetze und regeln und hier und da, und ein einfaches: ' hey du, nimm diesen kurs' vom FA ist offenbar zuviel erwartet.

vielleicht sollte ich sie mal fragen, wie sie es moechten und was ich nutzen soll.
es geht hier schliesslich nur um das FA, wie sie es wollen und/oder es bei einer pruefung sehen wollen.

mir ist der genaue kurs doch voellig egal.100usd sind 100usd. ob die nun 50 oder 200eur wert sind, kuemmert mich nicht wirklich, da ich mit den verdienten 100usd was anderes fuer 100usd bezahle. deshalb (also um den umtausch zu sparen, der ja immer ein paar prozent kostet) mache ich das ja so.

viele gruesse,
tomas.
Bearbeitet: tomas - 29.05.2015 16:42:41
Ja, so würde ich vorgehen. Ich habe aber noch ein interessantes BFH-Urteil zur Umrechnung von Arbeitslohn gefunden. Klick mal hier: http://www.sis-verlag.de/archiv/lohnsteuer/rechtsprechung/2337-bfh-umrechnung-von-arbeitslohn-in-fremder-waehrung-bfh-umrechnung-von-arbeitslohn-in-fremder-waehrung

Setz doch mal ein Schreiben an Dein FA auf und frage an, ob Du den Referenzkurs der EZB auch für Deine Zwecke verwenden kannst. Dann hättest Du etwas schriftliches in der Hand.

Gruß
Gustav
hi gustav.

danke. urteil ist interessant.

ja, ich frage mal beim finanzamt an.

viele gruesse,
tomas.
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