SKR04: 1486 wie auf Null stellen?

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SKR04: 1486 wie auf Null stellen?
Hallo,
ich habe eine Eigentumswohnung und die Fahrten dorthin buche ich pauschal mit km*0,30€*2 auf das Konto 1486 (SKR04) Verrechnungskonto Gewinnermittlung für die EÜR.
Nach dem Datumswechsel 2014/2015 habe ich nun in 2015 einen Saldovortrag aus dem letzten Jahr auf dem Konto. Wie kann man dieses Konto wieder "leeren" bzw. den Betrag ausbuchen? Oder müssen diese Kosten anders verbucht werden?

Sollten noch Angaben zum Geschäftsvorfall fehlen, bitte melden.

Vielen Dank,
Piet77
Wie buchst du denn genau, wenn du die 30 Cent einbuchst ?

schönen Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo Maik,

ich buche 1486 (Verrechnungskonto Gewinnermittlung) gegen 6673 (Reisekosten Unternehmer). Ein Cashflow über ein Bankkonto findet hier ja nicht statt.

Betrag ist dann bei z.B. 100km: 2*100*0,30€=60€

Viele Grüße,
Piet77
Bearbeitet: Piet77 - 30.07.2015 09:19:15
Hallo Piet77,

also so ganz rein neutral betrachtet, würde ich das Konto durch "Auszahlung" - **leeren** !

Sprich über das Bankkonto die Auszahlung des ermittelten Betrages, da es ja Fahrtkosten sind, welche dem Unternehmen in Geld zu steht.

Aber bitte bitte berichtigt mich, wenn das so nicht stimmt.. War nur gerade mein erster Gedanke ;)  :denk:

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Zitat
Piet77 schreibt:
Hallo Maik,
ich buche 1486 (Verrechnungskonto Gewinnermittlung) gegen 6673 (Reisekosten Unternehmer). Ein Cashflow über ein Bankkonto findet hier ja nicht statt.
Betrag ist dann bei z.B. 100km: 2*100*0,30€=60€
Viele Grüße,
Piet77

Ok, passt :-) Ich frage nur aus Vorsichtsgründen,  man kann immer so schlecht über das Internet die Menschen gegenüber einschätzen, wieviel können sie im Bereich Buchhaltung usw., hat z.B der Fragesteller das vorherige richtig gemacht, oder ist dort viellicht schon ein Fehler usw.
Deshalb frage ich lieber einmal nach  ;)
Aber ich denke mal du buchst nicht 1486 gegen 6673,  sondern 6673 Soll  an  1486 Haben !?


Hm Piet77, wie du es "leeren" kannst, kann ich dir leider auch nicht sagen. Weil man sollte ja auch in der Buchhaltung die Konten nicht einfach so leeren können. Keine  Ahnung ob es da eine spezielle Funktion für EÜR gibt in deiner Software. Vielleicht kannst du es so einstellen, das die Salden nicht vorgetragen werden für dieses Konto.

Aber du musst es ja eigentlich auch gar nicht leeren, weil es ja für die EÜR unbedeutend ist. Von daher stört es dich doch gar nicht  :?:

@Anni
Hallo Anni,
es sind ja die Reisekosten des Unternehmers, die wird er sich nie auszahlen.
Außerdem gibt es ja gar kein Bankkonto (EÜR), also kannst du auch die Auszahlung nicht buchen. Wenn du weitere Fragen/Gedanken dazu hast,
dann immer zu  :wink1:

schönen Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo Maik,
ich habe jetzt die Saldenvortragsbuchung mit einer Gegenbuchung "neutralisiert". Jetzt passt es.

Vielen Dank!
Piet
Hallo Maik,

danke für dein Feedback.. Ja das stimmt, dass er sich diese wohl nie auszahlen wird..

Aber warum gibt es bei einer EÜR kein Bankkonto???  :denk:

Ich kenne allerdings (ungelernt) nur die doppelte Buchführung.. Wobei ich hier schon gerne mehr lernen würde/wollte.. Finde leider nur (noch) nicht die richtige Lektüre für mich, wo eine Buchhaltung für Kfz-Gewerbe gut und ausführlich erklärt wird  ;)  :(

VG,
Anni
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Hallo Anni,

oh ein spezielles Buch für das KFZ Gewerbe dürfte schwer werden.  ;)

Zur EÜR:

§ 4 Abs. 3 EStG regelt, dass Steuerpflichtige ihren Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln können.

Da steht nur Einnahmen und Ausgaben, von Aktiva oder Passiva wird hier nicht gesprochen. Eine Ausnahme ist aber auch die AFA, die muss auch mit rein.

schönen Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 04.08.2015 11:22:19
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo Maik,

danke für deine Antwort.. D.h. die EÜR ist eine vereinfachte "Version" der Buchhaltung? Verstehe ich das richtig, ohne doppelte Buchungen dgl.?

Ja ein Buch darüber zu finden ist echt nicht einfach, es ist zwar spezieller als andere, gibt ja auch extra den Betriebswirt für Kfz-Gewerbe, dennoch finde ich nicht wirklich ein passendes Lehrbuch dafür  :denk:

VG,
Anni
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