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RS Controlling-System
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[ geschlossen ] GoF - Hilfe?!
Hallo allerseits,

ich habe folgendes Problem (in einer Aufgabe):
die A GmbH hat zum 1.1.2009 für 400.000 Euro in bar den gesamten Geschäftsbetrieb d. Max Mustermann erworben. Mustermann sehr erfolgreich war als Hersteller von Pestiziden tätig. Die Übernahme umfasst folgende Punkte:

Der Buchwert zum 31.12.08 bei Mustermann bestand aus Anlagevermögen 120.000€, Patent 0€ und Bankdarlehen 100.000€.
Die Anschaffungskosten des Mustermann bestanden aus Anlagevermögen 150.000€ und Bankdarlehen 100.000€.
Der Marktwert am 1.1.09 beträgt Anlagevermögen 350.000€, Patent 60.000€ und Bankdarlehen 100.000€.

2000 gelang Mustermann die Entwicklung eines sehr guten Pestizids, welches er patentieren ließ (Ende d. Patentschutzes: 31.12.2010).

Zusätzlicher Vertrag beinhaltet:
- Max Mustermann darf bis zum 31.12.2014 nicht als Pestizide-Hersteller tätig sein.
- Gegenleistung für Wettbewerbsverzicht: Überweisung von A GmbH an Mustermann: Betrag in Höhe von 200.000€, der bei Vertragsverletzung zurückzuerstatten ist.

Die A GmbH hat bisher noch keine Verbuchung vorgenommen, das Unternehmen möchte den Jahresabschluss soweit wie möglich in Übereinstimmung mit steuerrechtlichen Vorschriften erstellen.
a) Wie ist das vereinbarte Wettbewerbsverbot in der Handelsbilanz der A GmbH am 1.1.2009 zu erfassen, wenn davon ausgegangen wird, dass die abstrakte und konkrete Bilanzierungsfähigkeit bejaht werden (inkl. Verbuchung).
b) Erläuterung, wie die Übernahme des Geschäftsbetriebs von Mustermann in der Handelsbilanz der A GmbH 1.1.09 zu bilanzieren ist (inkl. Buchungssätze).

Könnte ihr mir da bitte weiter helfen?!
Vielen Dank!

Besten Gruß
Thomas
Hallo Thomas,

ich denke es lernt sich besser wenn du mithilfst.

Ein paar Lösungshinweise zum Start: - Der Kaufpreis wird EK.
.......................................................- Das AV wird zu Teilwerten angesetzt

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Das ist mein Wissensstand:
Es handelt sich bei dieser Transaktion um einen Asset-Deal (Verschmelzung/Fusion).
Wir müssen Anlagevermögen, Umlagevermögen und Good Will und sonstige Aktiva an Bank/liquide Mittel bzw. an Fremdkapital buchen.
Weiter weiß ich gerade nicht...habe auch in meinen Büchern nachgeschlagen und keinen ähnlichen Fall gefunden...

danke!
Ok Thomas

die Bilanz erstmal ohne den Wettbewerbsverzicht als Grundlage:

Aktiva.................................Passiva
AV .....350.000.................EK ...................400.000
Patent ..60.000.................Vbk (Darlehen) ..100.000
FW.......90.000
-----------------------------------------------------------------------------
..........500.000...........................................500.000
=======================================


Nun du weiter

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

ich habe mit ein paar Leuten ein wenig rumgetüftelt... Für mich wäre das so logisch - wäre super wenn Du Dir das mal anschauen könntest.

Zu Teil a:
Da das Wettbewerbgsverbot in einem zusätzlichen Vertrag als Hauptleistung explizit und entgeltlich vereinbart wird, stellt es ein abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut dar. Es ist daher über die Vertragsdauer abzuschreiben. In der Handelsbilanz der A GmbH ist es am 1.1. als immaterieller Vermögenswert zu erfassen. Der Buchungssatz (ohne Steuern) lautet: Immaterielle VW an Liquide Mittel 200.000 EUR.

Zu Teil B:
Es handelt sich um einen Asset Deal. Das Unternehmen Max Mustermann wird als selbstständiges Unternehmen aufgelöst, indem die A GmbH sämtliches Vermögen und sämtliche Schulden von Max Mustermann übernimmt. Dabei müssen die stillen Reserven der Firma Max Mustermann beachtet werden. Das Wettbewerbsverbot ist ebenfalls zu erfassen.

Die Übernahme ist am 1.1.09 in der Handelsbilanz der A GmbH folgenderweise zu bilanzieren:

Aktiva.............................Passiva
AV................350.000.....Bankdarlehn.......100.000
Patent.............60.000              
Wettbewerbsverb....200.000
Goodwill..........90.000
Liquide Mittel....- 600.000
_________________________________________
..........................100.000.....................100.000

=> Die Buchungssätze lauten:
Übernahme:
Anlagevermögen 350 TEUR an Bankdarlehn 100 TEUR
Patent 60 TEUR                      Liquide Mittel 400 TEUR
Goodwill 90 TEUR

Wettbewerbsverbot:
Wettbewerbsverbot an Liq. Mittel 200 TEUR.


Viele Grüße und besten Dank,
Thomas
Hallo Thomas,

Zitat
tzsuperstar quote:
Aktiva.............................Passiva
AV................350.000.....Bankdarlehn.......100.000
Patent.............60.000
Wettbewerbsverb....200.000
Goodwill..........90.000
Liquide Mittel....- 600.000
_________________________________________
..........................100.000.....................100.000
Im Prinzip ist alles korrekt, ich hätte die liquiden Mittel jedoch auf die Passivseite gebracht und dort dann Bank genannt.
(Persönliche Meinung: bei so theoretischen Aufgaben, wo die Bestände der Finanzkonten fehlen macht es sich prinzipell besser die liquiden Mittel durch Eigenkapital zu ersetzen.)

Zitat
tzsuperstar quote:
=> Die Buchungssätze lauten:
Übernahme:
Anlagevermögen 350 TEUR an Bankdarlehn 100 TEUR
Patent 60 TEUR Liquide Mittel 400 TEUR
Goodwill 90 TEUR

Wettbewerbsverbot:
Wettbewerbsverbot an Liq. Mittel 200 TEUR.
Mhhhh, ehrlich gesagt, abgesehen der Buchung des Wettbewerbsverb. verstehe ich sie nicht ganz! Für Buchungssätze wo kein Kontenrahmen angegeben ist, würde ich mich immer an die Gliederung des § 266 und 275 HGB halten.

Das würde dann so aussehen:
BGA (genauere Angaben fehlen) .......................350.000
Konzessionen, gewerbl. Schutzrechte,....(Patent) 60.000
Geschäfts-Firmenwert ........................................90.000
........................................................................................an Vbk. gegenüber Kredit.... 100.000
.............................................................................................Kassenbestand,..............400.000



und

Konzessionen, gewerbl. Schutzr.....(Wettbewerbsverbot) 200.000
....................................................................................................an Kassenbestand,......200.000


Diese Wettbewerbsbeschränkung darf man nicht mit dem Kauf eines Betriebes verwechseln, wo der Käufer plant sofort den Geschäftsbetrieb einzustellen um einen Konkurrenten auszuschalten, denn dann wäre eine Aktivierung als Wettbewerbsverbot verboten.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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