Es gut um Abtretungsausschlüsse! Ich habe mehrere Fallbeispiele, in denen es darum geht, und hier soll ich eine Handlungsempfehlung ableiten - allerdings bin ich mir nicht genau sicher, ob ich das richtig verstanden habe. (habe WiRe nur ein Semester und noch nie irgendwas damit zu tun gehabt!)
Also, kurz zum Sachverhalt bzw. zur Kernfrage: gilt ein Abtretungsausschluss nur oder gerade nicht für Geldforderungen??? Ich habe mir Infos rausgesucht :
Abtretungen bei Geldforderungen sind trotz eines Abtretungsausschlusses wirksam -bei Forderungen, die Warenleistungen betreffen (2. Text) sind diese Ausschlüsse nicht wirksam?!
In meinen Fallbeispielen kommt das aber genau anders rum rüber, weshalb ich jetzt ein wenig verwirrt bin - es geht wahrscheinlich darum, dass bei Vertragsparteien kaufleute sein müssen -bevor eine solche Klausel grundsätzlich gilt, andernfalls ist es gar nicht wirksam???
Wäre super, wenn mich jemand aufklären könnte - in einfachen Worten - ich verstehe dieses Anwaltsdeutsch absolut nicht!!!!!