meine Frage heute: Gibt es eine generelle Formel für die Ermittlung des Abgeltungsbetrages von Resturlaub und ist die Urlaubsabgeltung ein Grundsätzlicher Bruttobezug?
MfG
T.Brast
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03.01.2012 17:03:09
Hallo,
meine Frage heute: Gibt es eine generelle Formel für die Ermittlung des Abgeltungsbetrages von Resturlaub und ist die Urlaubsabgeltung ein Grundsätzlicher Bruttobezug? MfG T.Brast |
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03.01.2012 17:32:41
Hallo tbrast,
schau mal unter Berechnungsformel Der errechnete Gesamtarbeitsverdienst ist mit der Anzahl der genommenen Urlaubstage zu multiplizieren und dann durch die Anzahl der Arbeitstage zu dividieren. Gesamtarbeitsverdienst in 13 Wochen ------------------------------------------ x Urlaubstage = Urlaubsentgelt 65 Arbeitstage (5 Tage x 13 Wochen) Beispiel 1: Das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers X endet zum 30. Juni und er hat noch 5 Tage Urlaubsanspruch. Seine regelmäßige Arbeitszeit beträgt 5 Tage pro Woche. Sein Arbeitsverdienst beträgt 2000 € monatlich. April Mai Juni Grundlohn 2.000 2.000 2.000 Daraus ergibt sich ein Gesamtarbeitsentgelt im 13 Wochen-Zeitraum von 6.000 €. 6.000 € Gesamtarbeitsverdienst ------------------------------------------ x 5 Urlaubstage = 461,54 € 65 Arbeitstage LG Lara |
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