Der Geschäftsführer eines Ladens hat Diesen jetzt übernommen, ist also nicht mehr angestellt, sondern selbständig.
Bisher hat er mit seiner Gehaltsabrechnung Sozialausgaben gezahlt, also soziale Kosten über das Geschäft abgewickelt.
Jetzt ist er selbständig, die KK hat aber den Beitrag weiter vom Geschäftskonto abgebucht.
Er müsste ja jetzt, wenn ich das richtig sehe, freiwillig bei der ges. KK versichert sein.
Kann man diese KK Beiträge jetzt noch geschäftlich geltend machen, oder sind das einfach Privatentnahmen, die er nur noch in der EKSt. Erklärung geltent machen kann?
Kann ich das evtl. über 4140 (Freiwillige soziale Aufwendungen sozifrei) buchen?
Grüße Hans