bin seit einer geschlagenen Stunde im Internet am Suchen. Konnte nichts genaues finden.
Folgendes Problem:
am 01. Dezember haben wir eine Rechnung bekommen die bis zum 01.01. bezahlt sein muss. Leistungszeitraum ist vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012.
Das zur Ausgangslage, muss diese Rechnung nun verbuchen, wird die Vorsteuer in diesem Jahr bei Zahlung fällig oder erst im nächsten Jahr also buche ich jetzt in 2011 einfach 0980 (Aktive Rechnungsabgrenzung) an Verbindlichkeiten (ohne Steuer) und dann nächstes Jahr die Steuer oder buche ich dieses Jahr schon die Steuer?
Ich hoffe, dass ich mich verständlich genug ausgedrückt habe und das ihr mir weiterhelfen könnt.
Vielen Dank
Mfg D-Mark