Aktive Rechnungsabgrenzung

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Aktive Rechnungsabgrenzung
Hallo,

bin seit einer geschlagenen Stunde im Internet am Suchen. Konnte nichts genaues finden.

Folgendes Problem:

am 01. Dezember haben wir eine Rechnung bekommen die bis zum 01.01. bezahlt sein muss. Leistungszeitraum ist vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012.

Das zur Ausgangslage, muss diese Rechnung nun verbuchen, wird die Vorsteuer in diesem Jahr bei Zahlung fällig oder erst im nächsten Jahr also buche ich jetzt in 2011 einfach 0980 (Aktive Rechnungsabgrenzung) an Verbindlichkeiten (ohne Steuer) und dann nächstes Jahr die Steuer oder buche ich dieses Jahr schon die Steuer?

Ich hoffe, dass ich mich verständlich genug ausgedrückt habe und das ihr mir weiterhelfen könnt.

Vielen Dank

Mfg D-Mark
Wenn ihr dieses Jahr noch zahlt, liegt ein Fall des § 15 (1) Nr. 1 Satz 3 UStG vor. Danach kannst du die Vorsteuer in diesem Jahr noch abziehen, obwohl die Leistung erst im nächsten Jahr ausgeführt wird. Voraussetzung nach Satz 3 ist das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung und Zahlung.
Die Buchung erfolgt dann aber nicht gegen Verbindlichkeiten, sondern gegen Bank.

ARAP und Vorst an Bank

oder

Aufwand und Vorst an Bank
ARAP an Aufwand

Solltet ihr dieses Jahr nicht mehr zahlen, liegen die Voraussetzungen des Satz 3 nicht vor. Dann bleibt es bei den "normalen" Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug, also ausgeführte Leistung und Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung. Da die Leistung noch nicht erbracht wurde, kannst du die Vorsteuer nicht mehr in diesem Jahr abziehen.


MfG

Aza
Bearbeitet: Aza - 10.12.2011 13:20:44
Hallo D-Mark,

grundsätzlich entsteht eine Buchung: Aufwand an Vbk.

Etwas irritiert bin ich über den Leistungszeitraum. RE-Datum am 01.12 und Leistung erstreckt sich über den Zeitraum vom 01.12 - 31.12.

Somit hätte man es im Zeitpunkt der Rechnungsstellung mit einer Vorrauszahlung zu tun, die zwar am 01.12 nicht gebucht werden würde, sofern nicht gezahlt wird, da die Leistung jedoch noch im selben Monat beendet wird kommt es zum 31.12, des Jahres wieder zum selben Ergebnis.

Buchung = Aufwand an Vbk.

Hoffe ist verständlich.


Gruß

Andreas

PS: Oh sehe gerade nach einem anderen Beitrag, das es sich um den Leistungszeitraum 2012 handelt, hab halt zu schnell gelesen. Somit verweise ich auf den obrigen Beitrag für deine Lösung. Mein ansatz kämme nur zum tragen wenn der Leitungszeitraum wie von mir angenommen im Dezember 2011 läge. Sorry!
Bearbeitet: Ansimi - 08.12.2011 22:23:49 (zu flüchtig gelesen)
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Vielen Dank hat mir sehr geholfen  :)
Hallo,

müsste für einen ARAP nicht auch eine Zahlung in 2011 vorliegen?

Gruß, Buchi
Hi Buchi,

richtig, der ARAP kann nur in der Höhe der Zahlung gebildet werden.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Zitat
müsste für einen ARAP nicht auch eine Zahlung in 2011 vorliegen?

OMG, ja natürlich. Ich bin davon ausgegangen, das ein Teil des Aufwandes noch nach 2011 gehört. Warum auch immer.
Und selbst dann wäre ARAP falsch, sondern Aufwand an sonstige Verbindlichkeit.
Danke für den Hinweis, habe es oben korrigiert.

Im Prinzip nehme ich ja nun in 2011 keine Buchung vor, da der Aufwand erst in 2012 entseht und auch erst Zahlung erst in 2012 erfolgt oder ? Das ich die Rechnung bereits in 2011 vorliegen habe, dürfte dabei ja keine Rolle spielen oder ? Praktisch handelt es sich lediglich um eine vorweggenommene Rechnung, die keinen buchhalterischen Handlungsbedarf auslöst, oder ? Irgendwie habe ich gerade ein Brett vor dem Kopf. Erlöst mich mal bitte  :D .

MfG

Aza
Bearbeitet: Aza - 10.12.2011 13:47:22
Hi Aza,

Zitat
Aza schreibt:
Und selbst dann wäre ARAP falsch, sondern Aufwand an sonstige Verbindlichkeit. Danke für den Hinweis, habe es oben korrigiert.
:denk:  sorry hier kann ich nicht ganz folgen, was Du meinst.
Wenn in 2011 etwas für 2012 bezahlt wird liegt kein Aufwand vor sondern ein RAP.

Zitat
Aza schreibt:
m Prinzip nehme ich ja nun in 2011 keine Buchung vor, da der Aufwand erst in 2012 entseht und auch erst Zahlung erst in 2012 erfolgt oder
Korrekt! Eine VG ensteht nicht, da keine Zahlung vorliegt und ebenfalls liegt für das Jahr 2011 keine Vbk. vor die aktieveirt werden darf.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Zitat
smile:denk: sorry hier kann ich nicht ganz folgen, was Du meinst.
Wenn in 2011 etwas für 2012 bezahlt wird liegt kein Aufwand vor sondern ein RAP.

Hehe, ja manchmal findet man nicht die richtigen Worte, um sich klar auszudrücken  ;)

Gemeint war:

Wenn ich einen Aufwand im Jahr 2011 habe, den ich aber erst in 2012 zahle, ist das eine sonstige Verbindlichkeit und kein ARAP.
Rechnungsabgrenzungsposten bucht man doch nur, wenn eine Zahlung vorliegt, die sich auf einen Aufwand einer späteren Periode bezieht. Eigentlich einfach, aber das simple auch einfach auszudrücken, ist manchmal schwierig  :green: .

Aber wenn ich anfange bei Grundlagen ins Grübeln zu kommen, ist das ein untrügliches Zeichen für Freizeitmangel. Ich bin eindeutig URLAUBSREIF  :D.

MfG

Aza
... der jetzt nach einem schönen Urlaubsort suchen wird !  :wink1:
Bearbeitet: Aza - 10.12.2011 20:16:19
Hi Aza,

dann passt ja alles. Wenn einer sich mit Flüchtigkeiten auskennt, dann ich. Ich glaub ich bin
eine Art Meister dadrin. :D

Zitat
Aza schreibt:
Aber wenn ich anfange bei Grundlagen ins Grübeln zu kommen, ist das ein untrügliches Zeichen für Freizeitmangel. Ich bin eindeutig URLAUBSREIF smile:D.
Nun dieser Wunsch wird dir wohl in 2 Wochen gewährt, ......... :D und mir auch :klatschen:

Gruß

Andreas
Bearbeitet: Ansimi - 11.12.2011 10:49:13
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (10 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


BFH-Urteil: Keine Entschädigung für ein unangemessenes langes Gerichtsverfahren, wenn dieses wegen eines Musterverfahrens vor dem BFH ruhte BFH-Urteil: Keine Entschädigung für ein unangemessenes langes Gerichtsverfahren, wenn dieses wegen eines Musterverfahrens vor dem BFH ruhte "Wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, wird angemessen entschädigt", heißt es in § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz).......

BFH-Urteil: Für die Grunderwerbsteuer ist die zivilrechtliche Beteiligung an einer Personengesellschaft entscheidend BFH-Urteil: Für die Grunderwerbsteuer ist die zivilrechtliche Beteiligung an einer Personengesellschaft entscheidend Gehen die Anteile an einer Personengesellschaft auf neue Gesellschafter über, dann gilt dies nach § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG (Grunderwerbsteuergesetz) als Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft......

Künstliche Intelligenz im Finanz-Cockpit: Agenten übernehmen, Menschen entscheiden Künstliche Intelligenz im Finanz-Cockpit: Agenten übernehmen, Menschen entscheiden Die digitale Transformation im Finanzwesen hat in den letzten Jahren vor allem eines gebracht: die Automatisierung wiederkehrender Aufgaben. Doch mit Agentic Financial Operations wird jetzt eine neue ......


Aktuelle Stellenangebote


Werkscontroller (m/w/d) Werden auch Sie Teil eines engagierten und zukunftsorientierten Teams. Denn mit uns geht es steil bergauf! Die Kässbohrer Geländefahrzeug AG ist weltweit der führende Anbieter von Geländefahrzeugen fü......

Mitarbeiter*in für die Debitorenbuchhaltung Das Team der Finanz­buchhaltung im Geschäfts­bereich Finanzen kümmert sich um alle Prozesse und Themen, die im Rahmen der kaufmännischen Buchführung unter Nutzung von SAP anfallen (Debitorenbuchha......

Controller (m/w/d) für Förder- und Innovationsprojekte Gestalte mit uns die Zukunft der Halb­leiter­techno­logie und starte Deine Karriere bei Siltronic! Siltronic ist einer der welt­weit größten Her­steller für Wafer aus Reinst­silizium und Partner viele......

Sachbearbeiter*in Buchhaltung (m/w/d) Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg ist eine der weltweit führenden Institutionen für die rechtsvergleichende Grundlagen­forschung auf den Gebieten des......

Sachbearbeiter*in Buchhaltung in Voll- oder Teilzeit Wir, das Max-Planck-Institut für medizinische Forschung, sind eines von 85 Instituten und Forschungs­stellen der Max-Planck-Gesell­schaft (MPG) zur Förderung der Wissenschaften e. V. Unser Sch......

Controller strategisches Kapazitätscontrolling (w/m/d) Hallo, lass uns WIR sagen! Wir - die HUK-COBURG Versicherungsgruppe - zählen zu den 10 größten in Deutschland. Vor über 90 Jahren gegründet sind wir mit über 13 Millionen Kund:innen heute der große Ve......

Kostenlose Produktpräsentation des neuen KI-Assistenten

CoPilot_Fin_Produktpraesi.png
Erfahren Sie praxisnah, was es mit CoPilot Finance, dem neuen KI-Assistenten, auf sich hat und wie Sie ihn optimal für Ihre Fragen im Rechnungswesen einsetzen.   

Jetzt kostenlos anmelden!

Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Immobilienkauffrau/ - kaufmann (m/w/d) für Nebenkostenabrechnungen & Vertragsmanagement
Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 43 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. Wir sind stolz auf unsere lange Tradition als erfolgreiche Genossenschaft und realisieren heute a... Mehr Infos >>

Mitarbeiter*in für die Debitorenbuchhaltung
Das Team der Finanz­buchhaltung im Geschäfts­bereich Finanzen kümmert sich um alle Prozesse und Themen, die im Rahmen der kaufmännischen Buchführung unter Nutzung von SAP anfallen (Debitorenbuchhaltung, Kreditoren­buchhaltung, Zahlungsverkehr, Anlagen­buchhaltung, Erstellung des Jahres­abschl... Mehr Infos >>

Sachbearbeitung Buchhaltung – „Allround-Talent“ (w/m/d)
Die Verwaltung des Max-Planck-Instituts für extraterrestrische Physik (MPE), des Max-Planck-Instituts für Astrophysik (MPA) und der Max Planck Computing and Data Facility (MPCDF) ist eine zentrale Service­einrichtung und betreut rund 650 Instituts­angehörige. Die gemein­sa... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Buchhaltung (m/w/d)
Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg ist eine der weltweit führenden Institutionen für die rechtsvergleichende Grundlagen­forschung auf den Gebieten des ausländischen und internationalen Privatrechts. Hierfür haben wir die Rechtsordnungen der Welt i... Mehr Infos >>

Immobilienkauffrau/ - kaufmann (m/w/d) in Voll-/ Teilzeit
Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 43 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. Wir sind stolz auf unsere lange Tradition als erfolgreiche Genossenschaft und realisieren heute a... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d) für Förder- und Innovationsprojekte
Gestalte mit uns die Zukunft der Halb­leiter­techno­logie und starte Deine Karriere bei Siltronic! Siltronic ist einer der welt­weit größten Her­steller für Wafer aus Reinst­silizium und Partner vieler führender Chip-Her­steller mit rund 4.300 Mitarbeitenden und Pro­duktions­stätten in Europa, As... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Als traditionsreiches Unternehmen in der Papierindustrie mit klarem Fokus auf Nachhaltigkeit und technologischer Weiterentwicklung, wo seit über 170 Jahren mit rund 300 Mitarbeitenden jährlich ca. 240.000 Tonnen Papier und 80.000 Tonnen grafische Pappe produziert werden, suchen wir zum nächstmögl... Mehr Infos >>

Örtlicher Bestandsmanager (m/w/d)
Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 43 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. Wir sind stolz auf unsere lange Tradition als erfolgreiche Genossenschaft und realisieren heute a... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg          
Neues Seminar: Rechnungsprüfung, Buchung & Reports mit KI
Automatisierte Workflows für die Buchhaltung selbst erstellen: Einlesen/Prüfen von Rechnungen, Buchungsvorschläge oder aktuelle Rechts-Updates – Erfahre, wie du Datenquellen wie E-Mails, Programmierschnittstellen und Texterkennungs-Dienste verknüpfst, KI-gestützte Validierungen einbaust und revisionssicher dokumentierst.  Mehr Infos >>

Berechnung der Abschreibungen in Excel

56588746_Smarterpix_VH_studio_290px (1).png
Mit Hilfe dieser auf MS Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist in diesem Tool übersichtlich nach Bilanzpositionen untergliedert. Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden für jedes Jahr automatisch berechnet. Es wird die lineare und degressive Berechnung der AfA berücksichtigt! Sonder- AfA kann im ersten Jahr angewendet werden.

Jetzt hier für 29,50 EUR downloaden!

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Kreditrechner - 50 Darlehen in Excel verwalten

Kreditrechner_Excel.jpg
Mit diesem Kreditrechner für Excel hast du deine gesamte Schuldenlage im Griff – einfach, übersichtlich und effektiv. Spare bares Geld durch bessere Planung. Dieser Planer wurde speziell dafür entwickelt, auch bei komplexen Kreditstrukturen Übersicht und Kontrolle zu behalten. Bis zu 50 Kredite gleichzeitig verwalten und Laufzeiten bis zu 50 Jahre abbilden

Jetzt hier für 17,90 EUR downloaden!
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>