Aktive Rechnungsabgrenzung

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Aktive Rechnungsabgrenzung
Hallo,

bin seit einer geschlagenen Stunde im Internet am Suchen. Konnte nichts genaues finden.

Folgendes Problem:

am 01. Dezember haben wir eine Rechnung bekommen die bis zum 01.01. bezahlt sein muss. Leistungszeitraum ist vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012.

Das zur Ausgangslage, muss diese Rechnung nun verbuchen, wird die Vorsteuer in diesem Jahr bei Zahlung fällig oder erst im nächsten Jahr also buche ich jetzt in 2011 einfach 0980 (Aktive Rechnungsabgrenzung) an Verbindlichkeiten (ohne Steuer) und dann nächstes Jahr die Steuer oder buche ich dieses Jahr schon die Steuer?

Ich hoffe, dass ich mich verständlich genug ausgedrückt habe und das ihr mir weiterhelfen könnt.

Vielen Dank

Mfg D-Mark
Wenn ihr dieses Jahr noch zahlt, liegt ein Fall des § 15 (1) Nr. 1 Satz 3 UStG vor. Danach kannst du die Vorsteuer in diesem Jahr noch abziehen, obwohl die Leistung erst im nächsten Jahr ausgeführt wird. Voraussetzung nach Satz 3 ist das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung und Zahlung.
Die Buchung erfolgt dann aber nicht gegen Verbindlichkeiten, sondern gegen Bank.

ARAP und Vorst an Bank

oder

Aufwand und Vorst an Bank
ARAP an Aufwand

Solltet ihr dieses Jahr nicht mehr zahlen, liegen die Voraussetzungen des Satz 3 nicht vor. Dann bleibt es bei den "normalen" Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug, also ausgeführte Leistung und Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung. Da die Leistung noch nicht erbracht wurde, kannst du die Vorsteuer nicht mehr in diesem Jahr abziehen.


MfG

Aza
Bearbeitet: Aza - 10.12.2011 13:20:44
Hallo D-Mark,

grundsätzlich entsteht eine Buchung: Aufwand an Vbk.

Etwas irritiert bin ich über den Leistungszeitraum. RE-Datum am 01.12 und Leistung erstreckt sich über den Zeitraum vom 01.12 - 31.12.

Somit hätte man es im Zeitpunkt der Rechnungsstellung mit einer Vorrauszahlung zu tun, die zwar am 01.12 nicht gebucht werden würde, sofern nicht gezahlt wird, da die Leistung jedoch noch im selben Monat beendet wird kommt es zum 31.12, des Jahres wieder zum selben Ergebnis.

Buchung = Aufwand an Vbk.

Hoffe ist verständlich.


Gruß

Andreas

PS: Oh sehe gerade nach einem anderen Beitrag, das es sich um den Leistungszeitraum 2012 handelt, hab halt zu schnell gelesen. Somit verweise ich auf den obrigen Beitrag für deine Lösung. Mein ansatz kämme nur zum tragen wenn der Leitungszeitraum wie von mir angenommen im Dezember 2011 läge. Sorry!
Bearbeitet: Ansimi - 08.12.2011 22:23:49 (zu flüchtig gelesen)
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Vielen Dank hat mir sehr geholfen  :)
Hallo,

müsste für einen ARAP nicht auch eine Zahlung in 2011 vorliegen?

Gruß, Buchi
Hi Buchi,

richtig, der ARAP kann nur in der Höhe der Zahlung gebildet werden.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Zitat
müsste für einen ARAP nicht auch eine Zahlung in 2011 vorliegen?

OMG, ja natürlich. Ich bin davon ausgegangen, das ein Teil des Aufwandes noch nach 2011 gehört. Warum auch immer.
Und selbst dann wäre ARAP falsch, sondern Aufwand an sonstige Verbindlichkeit.
Danke für den Hinweis, habe es oben korrigiert.

Im Prinzip nehme ich ja nun in 2011 keine Buchung vor, da der Aufwand erst in 2012 entseht und auch erst Zahlung erst in 2012 erfolgt oder ? Das ich die Rechnung bereits in 2011 vorliegen habe, dürfte dabei ja keine Rolle spielen oder ? Praktisch handelt es sich lediglich um eine vorweggenommene Rechnung, die keinen buchhalterischen Handlungsbedarf auslöst, oder ? Irgendwie habe ich gerade ein Brett vor dem Kopf. Erlöst mich mal bitte  :D .

MfG

Aza
Bearbeitet: Aza - 10.12.2011 13:47:22
Hi Aza,

Zitat
Aza schreibt:
Und selbst dann wäre ARAP falsch, sondern Aufwand an sonstige Verbindlichkeit. Danke für den Hinweis, habe es oben korrigiert.
:denk:  sorry hier kann ich nicht ganz folgen, was Du meinst.
Wenn in 2011 etwas für 2012 bezahlt wird liegt kein Aufwand vor sondern ein RAP.

Zitat
Aza schreibt:
m Prinzip nehme ich ja nun in 2011 keine Buchung vor, da der Aufwand erst in 2012 entseht und auch erst Zahlung erst in 2012 erfolgt oder
Korrekt! Eine VG ensteht nicht, da keine Zahlung vorliegt und ebenfalls liegt für das Jahr 2011 keine Vbk. vor die aktieveirt werden darf.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Zitat
smile:denk: sorry hier kann ich nicht ganz folgen, was Du meinst.
Wenn in 2011 etwas für 2012 bezahlt wird liegt kein Aufwand vor sondern ein RAP.

Hehe, ja manchmal findet man nicht die richtigen Worte, um sich klar auszudrücken  ;)

Gemeint war:

Wenn ich einen Aufwand im Jahr 2011 habe, den ich aber erst in 2012 zahle, ist das eine sonstige Verbindlichkeit und kein ARAP.
Rechnungsabgrenzungsposten bucht man doch nur, wenn eine Zahlung vorliegt, die sich auf einen Aufwand einer späteren Periode bezieht. Eigentlich einfach, aber das simple auch einfach auszudrücken, ist manchmal schwierig  :green: .

Aber wenn ich anfange bei Grundlagen ins Grübeln zu kommen, ist das ein untrügliches Zeichen für Freizeitmangel. Ich bin eindeutig URLAUBSREIF  :D.

MfG

Aza
... der jetzt nach einem schönen Urlaubsort suchen wird !  :wink1:
Bearbeitet: Aza - 10.12.2011 20:16:19
Hi Aza,

dann passt ja alles. Wenn einer sich mit Flüchtigkeiten auskennt, dann ich. Ich glaub ich bin
eine Art Meister dadrin. :D

Zitat
Aza schreibt:
Aber wenn ich anfange bei Grundlagen ins Grübeln zu kommen, ist das ein untrügliches Zeichen für Freizeitmangel. Ich bin eindeutig URLAUBSREIF smile:D.
Nun dieser Wunsch wird dir wohl in 2 Wochen gewährt, ......... :D und mir auch :klatschen:

Gruß

Andreas
Bearbeitet: Ansimi - 11.12.2011 10:49:13
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Seiten: 1
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