ich bitte euch um Einschätzung zu folgendem fiktiven Sachverhalt:
Ein Unternehmer, ansässig in einer dt. Stadt - zB Karlsruhe - liefert Waren an einen Abnehmer, der ebenfalls in D - sagen wir Bremen - ansässig ist. Auf der Rechnung sind die USt-ID des Unternehmers sowie dessen VAT-No ausgewiesen. Auf der Rechnung ist außerdem Vermerkt, dass die Lieferung durch ein niederländisches Unternehmen ausgeführt wurde. Auf der Rechnung wird auf die steuerfreiheit der Lieferung aufgrund innergemeinschaftlicher Lieferung verwiesen.
Meine grundsätzliche Frage: Ist das erlaubt bzw. ist die Rechnung so korrekt gestellt?
- Meine Überlegung war, dass die Ware ja trotzdem von Karlsruhe nach Bremen versandt worden sein könnte und das die Ausführung d. Lieferung nur durch ein niederl. Unternehmen erfolgte, was ja nicht heißen muss, dass die Lieferung aus NL erfolgt ist.
vielen Dank schonmal