Abgrenzung: Anschaffungs- und Herstellungskosten nach IFRS

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Abgrenzung: Anschaffungs- und Herstellungskosten nach IFRS
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Bewertung von Vorräten nach IAS 2. Mir fällt grundsätzlich auf, dass die IFRS im englischen Original nicht in Anschaffungs- und Herstellungskosten unterscheiden. In der Übersetzung werden i.d.R. beide Begriffe verwendet, jedoch ist im Original nur von "cost" die Rede.

In IAS 2 werden jedoch beide Begriffe als "cost of purchase" und "cost of conversion" benannt. Gleichzeitig wird die Bezeichnung "cost of inventories" mit AHK übersetzt.

Ich folgere daraus, dass in den IFRS (speziell IAS 2) die exakte Abgrenzung von Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht die Bedeutung hat, die ihr im Handelsrecht zukommt. Was ich nicht weiß ist, ob das tatsächlich so ist und wenn ja warum?

Meine Erklärung bei Vorräten (Bsp. Rohstoffe) wäre das matching principle. Danach werden Aufwendungen erst dann erfolgswirksam verbucht, wenn sachlich zuzuordnende Erträge realisiert werden. Wenn bspw. Stahl beschafft wird und dann in den Herstellungsprozess eingeht um etwa Autos zu produzieren - dann wäre die Unterscheidung doch weniger bedeutend, da die AHK gemeinsam als Aufwand erfasst werden, sobald Eträge erzielt werden.

Für jegliche Hilfe bin ich sehr dankbar!
Aberich glaube das matching principle wird doch im HGB genauso durchgeführt bei Unternehmen mit ordentlicher moderner Lagerbuchhaltung, meiner Meinung nach.

Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 22.01.2012 10:47:27
Auch wenn ich jetzt gemäß Forum "Experte" sein soll ;-) , bin ich jedoch kein Steuerberater, sondern nur ein Buchhalter der seine persönliche Meinung wiedergibt. :-)
das stimmt, wobei beim HGB das Vorsichtsprinzip dem Ertragsneutralitätsprinzip entgegen steht. Vielleicht war meine Erklärung auch etwas irreführend. Es ging mir eher um die Frage, warum es diese Unterscheidung überhaupt gibt?

Im HGB hat das, gerade vor dem BilMoG, noch wesentliche Bedeutung gehabt. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände durften nicht aktiviert werden, erworbene jedoch schon. Auch bei anderen Vermögenswerten war und ist diese Unterscheidung wichtig.

In den IFRS ist jedoch häufig nur von einer Bewertung zu den "costs" die Rede. In IAS 16 steht, dass die Bewertung von selbst erstellten Sachanlagen nach den gleichen Grundsätzen wie erworbene Sachanlagen zu erfolgen hat.

Das Ergebnis ist wohl i.d.R. das gleiche. Aber mich interessiert gerade bei den IFRS, ob es von Bedeutung ist, dass im Wortlaut nicht zwischen AHK differenziert wird?
Also ich meine das auch IFRS ähnliche Pflicht und Wahlrechte hat zur Bilanzierung von selbsterstellten Vermögensgegenständen, unfertigen Erzeugnissen etc. hat.
Das sind einfach auch Vorschriften unterschiedlicher Vorgeschichte, auch der Aufbau ist ja ein anderer.
Hier irgendwelche "versteckten Erkenntnisse" aus der Wahl der Worte zu suchen, meine ich ist nicht der richtige Weg.
Im laufe der Zeit und Reformen haben sich ja auch beide ziemlich angenähert.

Du kannst ja gern mal ein Beispiel aufzeigen anhand HGB und den IFRS, welches diese Unterschiede aufzeigt die
du meinst.


Gruß

Maik
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