Hallo,
Durch BilMoG hat sich ja leider einiges geändert. Neben variablen Zinssätzen für die Abzinsung muss nun der Erfüllungsbetrag berücksichtigt werden. Aber wie genau müssen nun Altersteilzeit (ATZ)- Rückstellungen gebucht werden?
Nehmen wir mal folgendes Beispiel an:
Mitarbeiter XY: ATZ Laufzeit von 01.07.2009 bis 30.06.2015, Blockmodell, Freizeitphase ab 01.07.2012, Gehalt: 3.000 EUR AN-Brutto (bei Vollzeit)
Besten Dank im Voraus! Weiterführende Links sind auch gern gesehen.
Gruß, Buchi
Durch BilMoG hat sich ja leider einiges geändert. Neben variablen Zinssätzen für die Abzinsung muss nun der Erfüllungsbetrag berücksichtigt werden. Aber wie genau müssen nun Altersteilzeit (ATZ)- Rückstellungen gebucht werden?
Nehmen wir mal folgendes Beispiel an:
Mitarbeiter XY: ATZ Laufzeit von 01.07.2009 bis 30.06.2015, Blockmodell, Freizeitphase ab 01.07.2012, Gehalt: 3.000 EUR AN-Brutto (bei Vollzeit)
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Gruß, Buchi

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