Hallo
ich hätte eine Frage bzgl. Buchwert/Neubewertungsmethode.
Neubewertungsmethode: wenn das neubewertete EK der Tochter die Anteile der Mutter an der Tochter (also die Anschaffungskosten) übersteigt, so wird ja von einigen Autoren angenommen, dass die Neubewertungsmethod enicht angewendet werden darf, da der Gesetztestext in § 254 Abs. 1 Z 2 ja normiert, dass "das anteilige EK nicht mit einem Betrag angesetzt werden darf, der die AK des Mutterunternehmens für die Anteile an dem einbezogenen Tochterunternehmene überschreitet"
andere gehen davon aus - wenn bereits die buchwerte des EK der Tochter höher als der beteiligungsansatz sind, so kann die neubewertungsmethode angewednet werden.
bis daher stimmts oder??
ich habe genau das in einem text erklärt - mein prof. hat mir nun darunter geschrieben: "NBW-methode in diesem Fall doch gleich wie BW-methode" ich schätze er meinte mit diesem fall: den zweiten also wenn "wenn bereits die buchwerte des EK der Tochter höher als der beteiligungsansatz sind, so kann die neubewertungsmethode angewednet werden."
JEDOCH: stimmt es wirklich dass die beiden methoden dann zum gl. ergebnis kommen??
danke!
ich hätte eine Frage bzgl. Buchwert/Neubewertungsmethode.
Neubewertungsmethode: wenn das neubewertete EK der Tochter die Anteile der Mutter an der Tochter (also die Anschaffungskosten) übersteigt, so wird ja von einigen Autoren angenommen, dass die Neubewertungsmethod enicht angewendet werden darf, da der Gesetztestext in § 254 Abs. 1 Z 2 ja normiert, dass "das anteilige EK nicht mit einem Betrag angesetzt werden darf, der die AK des Mutterunternehmens für die Anteile an dem einbezogenen Tochterunternehmene überschreitet"
andere gehen davon aus - wenn bereits die buchwerte des EK der Tochter höher als der beteiligungsansatz sind, so kann die neubewertungsmethode angewednet werden.
bis daher stimmts oder??
ich habe genau das in einem text erklärt - mein prof. hat mir nun darunter geschrieben: "NBW-methode in diesem Fall doch gleich wie BW-methode" ich schätze er meinte mit diesem fall: den zweiten also wenn "wenn bereits die buchwerte des EK der Tochter höher als der beteiligungsansatz sind, so kann die neubewertungsmethode angewednet werden."
JEDOCH: stimmt es wirklich dass die beiden methoden dann zum gl. ergebnis kommen??
danke!

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