Ist ein Steuerberater Pflicht für den Jahresabschluss einer GmbH?

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Ist ein Steuerberater Pflicht für den Jahresabschluss einer GmbH?
Hallo,

ein Bekannter hat mir erzählt, dass ein Steuerberater zwingend bei der Erstellung des Jahresabschlusses einer Kapitalgesellschaft (also GmbH , AG ...) beauftragt werden muss. Ist das wirklich so?

Kann ich den Jahresabschluss und die Steuererklärungen nicht auch selbst erstellen?

LG, Biene
Es gibt keine Verpflichtung einen Steuerberater zu beauftragen. Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gibt es lediglich eine Prüfungspflicht nach § 316 HGB.
Hallo,

wenn also mind. zwei der folgenden Merkmale nicht überschritten werden, braucht man keinen Prüfer:

Zitat
(1) Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:
1. 4 840 000 Euro Bilanzsumme nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags (§ 268 Abs. 3).
2. 9 680 000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlußstichtag.
3. Im Jahresdurchschnitt fünfzig Arbeitnehmer.


Quelle: § 267 HGB

MfG
M.
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