latente Steuern vs. außerbilanzielle Hinzurechnung

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latente Steuern vs. außerbilanzielle Hinzurechnung, Bilanzierung HGB/EStG
Hallo,

leider komm ich mit dem neuen Bilmog noch nicht ganz zurecht.

Wo ist der Unterschied zwischen latente Steuern und außerbilanzielle Hinzurechnung nach §60 (2) ESTDV?
Bzw. wann muss ich was anwenden?

Nachh der Abschaffung des §5 (1) Satz 2 EStG "umgekehrte Maßgeblichkeit" ist zukünftig nur noch Handelsbilanz maßgeblich. Was aber wenn, die Bewertungsvorschriften in beiden Gesetzen (HGB und EStG) voneinander abweichen?

Muss ich alles nach HGB bewerten und dann immer außerbilanziell neutralisieren bzw. latente Steuern bilden? Wie kann ich dann noch §6b-Rücklage und §7g Investitionsabzugbetrag anwenden, wenn doch nur noch HGB zählt? smile:denk:

Hoffe sehr dass ihr mir in meiner Verwirrung helfen könnt

Danke euch! smile:wink1:
GOGO
Hallo Gogo,

latente Steuern können/müssen in der Handelsbilanz gebildet werden für unterschiedliche Ansätze HGB/ESTG und die daraus resultierende Steuerdifferenz im Vergleich zur Steuerbilanz. Die Steuerbilanz ist selbst davon nicht betroffen.

§ 60 ESTDV sagt im (2) aus, dass du eine abgeänderte Handelsbilanz einreichen kannst, oder eine eigene Steuerbilanz.

Wenn Unterschiedliche Ansätze zum HGB und ESTG auftreten, müssen diese jeweils in der Handelsbilanz und Steuerbilanz so angesetzt werden. Das HGB ist nur solange maßgeblich soweit im ESTG nichts anderes/gegensätzliches geregelt ist. gem § 5 (1) Satz 1 i.V.m. § 5 (6) ESTG

Durch Wahlrechte die beiderseitig bestehen, ist es möglich ganz wenige Abweichungen zu erreichen. Ich denke mal gerade kleinere Unternehmen die nicht so viel Bilanzpolitik betreiben wollen, werden eher die sogenannte Einheitsbilanz anstreben.

In der Handelsbilanz darfst du den Investitionsabzugsbetrag gar nicht ansetzen, das hast du richtig erkannt.

schönen Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 17.09.2011 19:12:52
Auch wenn ich jetzt gemäß Forum "Experte" sein soll ;-) , bin ich jedoch kein Steuerberater, sondern nur ein Buchhalter der seine persönliche Meinung wiedergibt. :-)
PS:

Achten sollte man auch auf den Begriff "außerbilanziell".

Korrekturen der Handelsbilanz über eine Überleitungsrechnung sind imho keine klassischen außerbilanziellen Korrekturen, sondern (bilanzielle) Korrekturen der Steuerbilanz.

Außerbilanzielle Korrekturen der Steuerbilanz erfolgen erst danach z.b durch den Investitionsabzugsbetrag oder die Hinzurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen etc.

Gruß

Maik
Auch wenn ich jetzt gemäß Forum "Experte" sein soll ;-) , bin ich jedoch kein Steuerberater, sondern nur ein Buchhalter der seine persönliche Meinung wiedergibt. :-)
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