Hallo,
leider komm ich mit dem neuen Bilmog noch nicht ganz zurecht.
Wo ist der Unterschied zwischen latente Steuern und außerbilanzielle Hinzurechnung nach §60 (2) ESTDV?
Bzw. wann muss ich was anwenden?
Nachh der Abschaffung des §5 (1) Satz 2 EStG "umgekehrte Maßgeblichkeit" ist zukünftig nur noch Handelsbilanz maßgeblich. Was aber wenn, die Bewertungsvorschriften in beiden Gesetzen (HGB und EStG) voneinander abweichen?
Muss ich alles nach HGB bewerten und dann immer außerbilanziell neutralisieren bzw. latente Steuern bilden? Wie kann ich dann noch §6b-Rücklage und §7g Investitionsabzugbetrag anwenden, wenn doch nur noch HGB zählt?
Hoffe sehr dass ihr mir in meiner Verwirrung helfen könnt
Danke euch!
GOGO
leider komm ich mit dem neuen Bilmog noch nicht ganz zurecht.
Wo ist der Unterschied zwischen latente Steuern und außerbilanzielle Hinzurechnung nach §60 (2) ESTDV?
Bzw. wann muss ich was anwenden?
Nachh der Abschaffung des §5 (1) Satz 2 EStG "umgekehrte Maßgeblichkeit" ist zukünftig nur noch Handelsbilanz maßgeblich. Was aber wenn, die Bewertungsvorschriften in beiden Gesetzen (HGB und EStG) voneinander abweichen?
Muss ich alles nach HGB bewerten und dann immer außerbilanziell neutralisieren bzw. latente Steuern bilden? Wie kann ich dann noch §6b-Rücklage und §7g Investitionsabzugbetrag anwenden, wenn doch nur noch HGB zählt?
Hoffe sehr dass ihr mir in meiner Verwirrung helfen könnt
Danke euch!
GOGO


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