Rechnungsdatum der Eingangsrechnung im Folgejahr

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Rechnungsdatum der Eingangsrechnung im Folgejahr, Leistungserbringung bzw. Lieferung in 2011, Rechnungsdatum 02.01.2012
Ich habe folgendes Problem:

Mit Rechnungsdatum 02.01.2011 habe ich eine Rechnung erhalten, über Lieferungen im Monat Dezember 2011. Mein Chef sagt mir nun, ich solle diese Rechnung noch im Dezember 2012 buchen. Das Rechnungsdatum sei gemäß HGB unerheblich. Entscheidend für den Zeitpunkt der Buchung sei allein der Leistungszeitpunkt.
Ich habe das noch nie so gehandhabt sondern arbeite in einem solchen Fall mit einer Rückstellung.

Hat nun mein Chef doch Recht? Und wenn ja, wo finde ich den entsprechenden Gesetzestext?

Vilen Dank schon jetzt für die Hilfe.

Gruß
Hildsche
Hallo hildsche,

jetzt ganz unverbindliche meine Auffassung:

§ 250 HGB behandelt Rechnungsabgrenzungsposten

Zitat
(1) Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.


In § 252 (1) Nr. 5 HGB heißt es dann:
Zitat
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluß zu berücksichtigen.


Für mich heißt das:
Leistungserstellung Dezember --> Buchung Dezember
Rechnung Januar --> Vorsteuer erst im Januar (Siehe hierzu Abschnitt 192 (2) Nr. 4 UStR)

Sehe ich das richtig?

MfG
M.
Bearbeitet: Mjolnir - 05.01.2012 08:53:23
Zitat
Mjolnir schreibt:
Sehe ich das richtig?
Jupp, alles korrekt!


Gruß

Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Das mit dem Leistungsdatum stimmt schon. Also Buchung in´s alte Jahr und die Vorsteuer ist erst im Folgejahr abzugsfähig, also entsprechend buchen!

Gruß
Bilibu
Aufwand im alten Jahr, das ist mir klar. Das erreiche ich ja über eine Rückstellung für fehlende Eingangsrechnungen.

So kenne ich das.

Zum Bilanzstichtag habe ich ja noch keine Rechnung vorliegen, oder?
Bearbeitet: hildsche - 05.01.2012 21:58:30
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