Verluste antizipieren

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Verluste antizipieren, Erlöse aktivieren, obwohl nächstes Jahr noch Kosten kommen?
Hallo,
in einem mehrjährigen öffentlich geförderten Projekt müssen wir quartalsweise unsere Kosten abrechnen. MIt der Abrechnung per 30.9.2011 fordern wir die letzten Fördermittel an, obwohl das Projekt noch bis 31.12.2012 läuft und uns bis dahin auch weiterhin monatlich Kosten entstehen.

Mein Chef meint nun, daß wir dann die Fördermittel von diesem Jahr in der Höhe der im nächsten Jahr noch anfallenden Kosten nicht aktivieren brauchen. Ich verstehe nicht, wie ich dann die zugeflossenen bzw. noch bis Dez. zufliessenden Mittel verbuchen soll?
Beispiel: 100.000 Kosten, Förderquote 75% also 75.000 Euro ausgezahlte Fördermittel in 2011 - bislang als öff. Zuwendungen verbucht. Wenn wir in 2012 nochmal 100.000 Kosten haben (geschätzt), wohin buche ich dann die erhaltenen 75.000 Euro von 2011? Mein Chef meint: erhaltene Anzahlung? Geht das, wenn wir die Mittel anfordern und dazu die entsprechenden Kosten nachweisen? Ich dachte Anzahlungen wären Geld ohne erbrachte Leistung? Woran hängt die Höhe der Aktivierung oder Nicht-Aktivierung in 2011?

Ich bitte um Ihre Hilfe, vielen Dank.
Die Höhe der Aktivierung ergibt sich grundsätzlich aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten AHK (§255 Bewertungsmaßstäbe) unabhängig von den Fördermitteln (FM) die ja die Aktiva (UV) und entsprechend die Passiva erhöhen.
Einfluss auf die AHK wird nur genommen, wenn die Bezuschussung von den AHK aktivisch abzusetzen ist.
Die Fördermittel sind zum Bilanzstichtag von den AHK des betreffenden WG oder bei noch nicht abgeschlossener Herstellung von den Anlagen im Bau abzusetzen (da FM keine Verbindlichkeiten darstellen, unabhängig von mgl. Rückzahlungen an den Zuschussgeber wegen Verletzung der Bedingungen -geringere AHK als im Bewilligungsbescheid festgesetzt).
Eine AHK-Entstehung über mehere Perioden spielt hier keine Rolle. Buchungstechnisch werden FM passiviert.
MfG
Bearbeitet: togi - 27.10.2011 09:46:44
Hallo Togi,
leider verstehe ich Ihre Antwort noch nicht so ganz, aber vielleicht habe ich meine Frage auch nicht deutlich genug gestellt. Wir bekommen die Fördermittel nicht für eine zu bauende Anlage, sondern als Forschungsinstitut für eine Forschungsleistung. Insofern habe ich bislang die quartalsweise abgerechneten Kosten und dafür erhaltenen Mittel als Erlöse aus öff. Mitteln in der GuV verbucht. Wir werden voraussichtlich mehr arbeiten müssen, um das geplante Forschungsziel zu erreichen, und deshalb im Projekt in 2012 in einen Verlust hineinlaufen. Muß ich diesen Verlust nun in diesem Jahr vorweg nehmen, in dem ich einen Teil der bereits erhaltenen Gelder nur als erhaltene Anzahlung buche, oder stelle ich den Verlust erst im nächsten Jahr dar, wenn ich dann noch Kosten habe, denen dann halt keine Erlöse mehr gegenüber stehen?
Viele Grüsse und vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hier handelt es sich um eine Aufwandssituation die durch eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften §249(1)S.1HGB (Verbindlichkeitsüberschuss>Vertragserfüllung und
Zitat
britakb schreibt:
Wir werden voraussichtlich mehr arbeiten müssen, um das geplante Forschungsziel zu erreichen
somit Aufwandsüberschuss>Verlust durch höheren als geplanten Aufwand) §§252(1)Pkt.4HGB dargestellt wird.
Mit diesem Verfahren soll der Erfolg zukünftiger Perioden nicht unbegründet belastet werden.
Die FM sind m.E.n. regelrecht in die GuV zu buchen. Der Aufwand ist auf das entsprechende Kto. zu buchen (z.B. Aufwand aus Rückstellunge für Verl. aus schweb. Geschäfte/ Verlustvorwegnahme).
MfG
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