Rückstellung - Brutto vs Netto Methode

Anzeige
RS Controlling-System
Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Rückstellung - Brutto vs Netto Methode
Hallo liebe Forenteilnehmer,

da ich mich gerade mit der Abzinsung von Rückstellungen beschäftige, kam ich zu folgender Frage:

Sind beide Methoden also Brutto und Nettomethode erlaubt?

Ich habe von einen Wirtschaftsprüfer gehört, dass die Netto-Methode nicht mehr erlaubt sein soll. Stimmt das?

In einem aktuellen Buch über Rückstellungen steht auch, dass das IDW die Nettomethode bevorzugt. Nun also die alles entscheidende Frage: Irrt sich mein Buch oder der Prüfer oder allesamt?

Ich hoffe , dass ihr mich erleuchten könnt.

Gruß Reaper
Bearbeitet: Reaper-RWP - 26.10.2011 11:57:17
Wirklich erleuchten kann ich dich nicht, aber hier unter Fachinfo gibts eine allgemeine Einführung.

Ferner hab ich gelesen, daß seit Bilmog die Bruttomethode in der Literatur favorisiert wird, weil bei der Nettomethode ein etwaiger Zinsertrag das Betriebsergebnis erhöht und daher nicht richtig ausgewiesen ist.

Nach der Bruttomethode ist die Differenz zwischen bisherigem Rückstellungsansatz und Erfüllungsbetrag im betrieblichen Aufwand zu erfassen, während in Höhe des Abzinsungsbetrages ein Zinsertrag ensteht.
Nach der Nettomethode wird die Differenz zwischen bisherigem Rückstellungsansatz und Barwert als betrieblicher Aufwand erfasst.

Ob beide Methoden noch zulässig sind weiss ich leider auch nicht :denk: . Jedenfalls habe ich nichts in der Rechstsprechung bzw. in den Veröffentlichungen der Finanzverwaltung gefunden.
Ich persönlich würde aber die Bruttomethode nehmen. Das aber mehr aus Gefühl als aus Wissen.
Hallo,

ich würde auch die Bruttomethode bevorzugen.

Das einzige was der Gesetzgeber ja hierzu erlassen hat im HGB ist, dass der Eträge aus Abzinsungen, und Aufwendungen dazu unter "Zinsen" zu erfassen sind. Und das der Erfüllungsbetrag anzusetzen ist und abzuzinsen ist bei LAufzeit > 1 Jahr.

Ich zitiere den oben verlinkten Artikel vom Portal hier "Wie der abgezinste Rückstellungsbetrag buchhalterisch erfasst werden soll, lässt der Gesetzgeber offen.Nach herrschender Meinung sind zwei Möglichkeiten zur Ersterfassung"

Was ist also die "herrschende Meinung", dass was in einem Bilanzkommentar steht oder IDW veröffentlicht ?

Ich würde erstmal die Rückstellung erfassen wie im Beitrag RW-Portal angelehnte Werte...
Mal ein Beispiel von mir einfach so wie ich es machen würde. Wieso sollte das z.B falsch sein ? :

Aufwand an Rückstellungen 132.000 € (Erfüllungsbetrag)

Danach ergibt sich die Abzinsung 27.000

Rückstellung an sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 27.000 €


Somit stehen jetzt in der Handelsbilanz 105.000 Euro aus der Rückstellung richtig ausgewiesen.

Mein Beispiel entspricht weder der hier vorgestellten Bruttomethode und auch nicht der Nettomethode, aber eher noch der Bruttomethode und entspricht voll dem HGB insbesondere hier dem § 277.

Meine persönlicher Eindruck ist, das hier auch GWG-Regelung oder Zuschussrücklage, Rückstellungen etc. jeder ein bischen macht was er will in der Handelsbilanz oder grad am meisten für richtig gehalten wird. ISt ja auch oft kein Wunder, der Gesetzgeber schweigt sich aus und oft sind auch auch für viele Nichtkapitalgesellschaften die Paragraphgen wie z.B §277 HGB gar nicht gütlig.

Meine Ausbildung zum Bilanzbuchhalter sagt: GWG z.B Sammelpool, etc.  = Ansatz in der Handelsbilanz nicht erlaubt.
Und nu ? Setzt doch eh jedes Unternehmen auch in der Handelsbilanz an.

Das aber nur noch mal mein persönlicher Eindruck ??!

Was sagt Ihr denn zu dem Thema ?

Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 26.10.2011 20:24:42
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo,

interessante Frage, die ich gern ergänzen würde:

Wie bucht ihr die sich ergebende Zuführung oder Auflösung, die sich allein aus der Veränderung des Zinssatzes oder der kürzeren Restlaufzeit ergibt?

Bei einem gleichbleibenden Zinssatz würde ich ja einmal die Rückstellung einstellen und zu einem Zinssatz abzinsen. Der Abzinsungsbetrag würde bei der Brutto-Methode als Zinsertrag verbucht werden. Was mache ich nun, wenn die Bundesbank den Zinssatz ja immer ändert. Unabhängig davon verändert sich ja die Abzinsung allein durch die Verkürzung der Restlaufzeit. Ich hätte also im nächsten Jahr eine Veränderung meiner Abzinsungsbeträge, die ich ja irgendwie verbuchen muss. Sind das dann außerordentliche Erträge oder Aufwendungen?

Wie macht ihr das?

Gruß, Buchi
Zitat
sroko schreibt:
Meine Ausbildung zum Bilanzbuchhalter sagt: GWG z.B Sammelpool, etc. = Ansatz in der Handelsbilanz nicht erlaubt. Und nu ? Setzt doch eh jedes Unternehmen auch in der Handelsbilanz an.

Das aber nur noch mal mein persönlicher Eindruck ??!

Was sagt Ihr denn zu dem Thema ?

Eine gesetzliche Verankerung des Sammelpostens im HGB wird nicht für erforderlich gehalten, da sich die Handhabung in der handelsrechtlichen Bilanzierungspraxis binnen kürzester Zeit zu einem Grundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung entwickeln werde. (Quelle Bilanzbuchhalter und Controller)


In der Handelsbilanz muss der steuerlichen Regelung nicht gefolgt werden. Andererseits ist sie aus Wesentlichkeitsgründen auch handelsbilanziell akzeptabel.
Man sieht die Vereinfachungen dieses Sammelpostens auch für Zwecke der handelsrechtlichen Rechnungslegung als zulässig an. Man weist dabei ausdrücklich auf § 252 HGB hin.
Beste Grüße BiBu
Hallo,

danke erstmal an eure Feedbacks. Das macht mir irgendwie das Leben nicht leichter  ;)  .

@Buchi

Nach meinen Buch wird das gegen Zinsertrag oder Zinsaufwand gebucht. Also AO erwähne die dort garnicht.

Gruß Reaper
Also habe nochmal bisschen rumgelesen, gegoogelt und mich mit meinem ehemaligen Chef "kurzgeschlossen".
Essenz der ganzen Aktion ist: Beide Methoden sind erlaubt; hat sokro ja auch bereits drauf hingewiesen. Der Gesetzgeber hat sich hier nicht festgelegt, was in der Literatur auch reichlich kritisiert wurde.
Übrigens würde die Nettomethode eine Annäherung an internationale Standarts bewirken. Das war ja gerade der Sinn des BilMoG. Daher frag ich mich, wo der WP seine Auffassung her hat   :?: .

Wenn du googelst findet man zu dem Thema auch reichlich im Internet. Mir persönlich hat diese  Zusammenfassung am besten gefallen.

An deiner Stelle würde ich einfach die Variante wählen, die für dich geeigneter ist. Formal falsch wird deine Verbuchung weder mit der Netto- noch mit der Bruttomethode.

Vielleicht macht dir das nun das Leben leichter  ;) . Ich persönlich finde ja die jetzt nötige Rumrechnerei bezgl. der Rückstellungen viel schlimmer als das Verbuchen; ich begreife das irgendwie nicht wirklich  :cry: .

Mfg

Aza
Bearbeitet: Aza - 27.10.2011 16:47:50
Seiten: 1
Antworten

News


Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Effizienzsteigerung durch Payroll-Outsourcing Die intern durchgeführte Abrechnung von Lohn und Gehalt gehört zu den komplexen Tätigkeiten innerhalb eines Unternehmens. Eine Vielzahl von Firmen entscheidet sich für den innovativen Ansatz, ihre Gehaltsabrechnungen......

Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel Seit dem 1. April 2024 gibt es für Unternehmen eine neue Leistung im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung: das Qualifizierungsgeld. Grundlage ist das neu geregelte Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung......

Lohn und Gehalt: Nur 10 Prozent der Unternehmen in Europa machen die Abrechnungen komplett selbst Lohn und Gehalt: Nur 10 Prozent der Unternehmen in Europa machen die Abrechnungen komplett selbst Neun von zehn europäischen Unternehmen nehmen für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen externe Hilfe in Anspruch: 7 Prozent lagern diesen Bereich komplett aus, 83 Prozent teilweise. Das geht aus einer Umfrage......


Aktuelle Stellenangebote


Specialist Taxation (m/w/d) Wir sind ein Unternehmen mit 5.551 Mitarbeitenden, die sich für die Kabeltechnologie starkmachen. Mit einem konsolidierten Jahresumsatz von 1,92 Milliarden Euro im Jahr 2022/23, weltweit 21 Fertigungs......

Junior-Buchhalter (m/w/d) in der Immobilienwirtschaft Die Optima-Aegidius-Firmengruppe ist ein Familienunternehmen, das seit über 50 Jahren rund 200.000 qm Immobilien im Wert von 2 Mrd. € im Eigen- und Fremdbestand in München, Berlin, New York, Kitzbühel......

Tax & Accounting Specialist (m/w/d) Vielfalt gestalten. Wissen nutzen. Verantwortung tragen. Sicherheit geben. LEAVE YOUR MARK! Auch nach über 190 Jahren entwickeln wir unsere Inspektions-, Klassifikations- und Zertifizierungslösungen p......

Sachbearbeiter Nebenbuch m/w/d Prozesse, Visionen, Daten – als zuverlässiger Partner für Prozess- und Datenmanagement in der Energiewirtschaft kümmern wir uns bundesweit um die Prozesse unserer Auftraggeber. Über 450 engagierte Mit......

Sachbearbeitung Finanzbuchhaltung (m/w/d) in Teilzeit (50 %) Bei Lubeca produ­zieren wir mit mehr als 250 Mitar­beitern und viel Leiden­schaft Marzipan, Kuver­türe, Nougat und Präpa­rate im B2B-Bereich für Kunden in der ganzen Welt. Unser Markenname „Lubeca“ st......

Mitarbeiter Finanzbuchhaltung (m/w/d) Seit unserer Gründung im Jahr 1988 leben wir in unserer Klinik die stetige Entwicklung. Mit einer Kapazität von über 340 Betten gehören wir zu den führenden Rehabilitationskliniken in Nordbayern. Wir ......

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>
Anzeige
Buch: Kennzahlenguide für Controller

Stellenanzeigen

Finanz-/Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Die Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) ist eine internationale, gemeinnützige Stiftung für Hochschulakkreditierung mit Stiftungssitz in Zürich und Office in Bonn. Der Auftrag der Stiftung ist die gemeinnützige Förderung von Qualität und Transparenz ... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter / Steuerfachangestellter (m/w/d) in Teilzeit (50%)
Die Athos Solar GmbH ist ein hersteller­unabhängiger Projekt­entwickler von groß­flächigen Photovoltaikanlagen. Unseren Firmen­sitz haben wir in Heidel­berg – unsere Anlagen errichten wir in ganz Deutschland und Europa. Seit 2009 sind wir mit unserem Experten­team im Markt für Solar­energie aktiv... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d)
Wir arbeiten mit Holz, wir lieben natürliche Bau­stoffe und Architektur und hand­festes Miteinander. Wir sind ein Unter­nehmen, das sich gemeinsam der Qualität, dem Sinn und der Verantwortung ver­schrieben hat, der Qualität und Sinn­haftig­keit unserer hoch­wertigen Produkte und der Verantwortung... Mehr Infos >>

Lohnbuchhalter (m/w/x)
Als mittelständisches, zukunftsorientiertes Familienunternehmen planen und fertigen wir seit 1960 Schaltanlagen für den Maschinenbau, Anlagenbau sowie Sondermaschinenbau. Mit rund 150 motivierten und engagierten Mitarbeitern sind wir stolz darauf, innovativ und zukunftsorientiert zu arbeiten und ... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Abrechnung m/w/d
Prozesse, Visionen, Daten – als zuverlässiger Partner für Prozess- und Datenmanagement in der Energiewirtschaft kümmern wir uns bundesweit um die Prozesse unserer Auftraggeber. Über 450 engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an unseren Standorten Freiburg und Schwerin sorgen dafür, dass die ... Mehr Infos >>

Tax & Accounting Specialist (m/w/d)
Vielfalt gestalten. Wissen nutzen. Verantwortung tragen. Sicherheit geben. LEAVE YOUR MARK! Auch nach über 190 Jahren entwickeln wir unsere Inspektions-, Klassifikations- und Zertifizierungslösungen permanent weiter. Mit großem Erfolg: Heute vertrauen mehr als 400.000 Unternehmen weltweit darauf,... Mehr Infos >>

Leiterin Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Die Stadtreinigung Hamburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern ein. Wir möchten den Anteil des unterrepräsentierten Geschlechts in allen Bereichen erhöhen. Daher sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fac... Mehr Infos >>

Junior-Buchhalter (m/w/d) in der Immobilienwirtschaft
Die Optima-Aegidius-Firmengruppe ist ein Familienunternehmen, das seit über 50 Jahren rund 200.000 qm Immobilien im Wert von 2 Mrd. € im Eigen- und Fremdbestand in München, Berlin, New York, Kitzbühel und Cádiz verwaltet. Wir entwickeln Büro- und Wohnprojekte im In- und Ausland und stehen für ein... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg     
ChatGPT im Steuer- und Rechnungswesen sinnvoll nutzen
ChatGPT & Co. bieten revolutionäre Einsatzmöglichkeiten im Bereich Finance. Das Potenzial der Datenanalyse und Texterstellung mit KI ist enorm und bietet viele Möglichkeiten zur Automatisierung und Effizienzsteigerung. Lernen Sie im Online-Seminar, wie Sie den Zeitaufwand für Routineaufgaben massiv reduzieren können.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_komplett_RGB.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>

Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>