Rechnungen an Drittländer, die nach dem Reverse-Charge-Verfahren handeln

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Rechnungen an Drittländer, die nach dem Reverse-Charge-Verfahren handeln, Rechnungen an Drittländer, die nach dem Reverse-Charge-Verfahren handeln
Hallo zusammen,

wenn nun der Leistungsempfänger von uns in einem Drittland kein Unternehmer ist, sondern eine Privatperson, ist die Rechnung dann netto oder mit 19% MwSt. zu berechnen? Die Leistung ist doch bei uns nicht steuerbar, aber im Drittland evtl.?

Ist hierzu eine Angabe in der UVA nötig?

Anreisa
@hannchen:

Es macht sich immer gut, sich mit eigenen Fragen nicht an bestehende Diskussionen anzuhängen, sondern eigene Themen aufzumachen und zuvor die schon gegebenen Antworten zu lesen.

Im Übrigen: Zu RC-Übersicht anderer Staaten: Siehe meine erste Antwort.

Was auf die Rechnung zu schreiben ist, richtet sich nach dem Recht des Staates, in dem Umsatz steuerbar ist. Allgemein kann man da nichts sagen. Für die deutschsprachigen Länder Schweiz und Österreich lohnt es sich immer, nach den entsprechenden Gesetzen zu googlen. So zimmere ich hier auch immer meine Antworten zusammen.

@anreisa:

Wenn der Ort der Leistung in einem anderen Staat liegt, richtet sich alles weitere (Steuersatz, RC, Rechnungsangaben) nach dem Recht dieses Staates. Auf keinen Fall darf deutsche Steuer ausgewiesen werden. Angaben in der deutschen USt-VA sind mE nicht notwendig.

gruß
Gustav
Zitat
Gustav schreibt:
Kleine Ergänzung:

In der deutschen USt-VA sind solche Umsätze gar nicht anzugeben.

Gruß
Gustav


Hallo Gustav,

ich trag die immer in Zeile 42 Kennziffer 45 ein die Umsätze in die Schweiz ?

Gruß

Maik
Auch wenn ich jetzt gemäß Forum "Experte" sein soll ;-) , bin ich jedoch kein Steuerberater, sondern nur ein Buchhalter der seine persönliche Meinung wiedergibt. :-)
Ja, Maik hat Recht. Diese Umsätze kommen in Zeile 42. Kz. 45. Hab' ich glatt übersehen. Aber selbst wenn man dort nichts einträgt, ist die Steuerferstsetzung richtig und man hat nichts zu befürchten. Trotzdem Sorry!

Gruß
Gustav
Danke Gustav für die Rückmeldung. Dachte schon ich hab die Konto überflüssigerweise ausgewiesen. smile:o
Aber es ist ja auch gut, dass doch richtig ist .

Schönen Abend


Gruß

Maik
Auch wenn ich jetzt gemäß Forum "Experte" sein soll ;-) , bin ich jedoch kein Steuerberater, sondern nur ein Buchhalter der seine persönliche Meinung wiedergibt. :-)
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