Rechnungen in die Türkei

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: Vorherige 1 2
Antworten
Rechnungen in die Türkei
Grundsätzlich nicht falsch Bilibu,

der Absatz 1 und 2 sind aber immer nur anzuwenden wenn die folgenden Absätze nicht zutreffen, das macht den §3a auch so
unübersichtlich.
Der Grundsatz ist ansonsten so wie du es beschreibst. Wie gesagt bzgl. der Messen kannst Du das Ganze auch in den Richtlinien nachlesen.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hier mal meine Sichtweise,
das Grundprinzip ab 2011 ist § 3 a Abs. 2 UStG – die sonstige Leistung die
an einem Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird, ist der Ort
von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt.
Bei der Leistung an einen Nichtunternehmer bleibt es dagegen beim Sitzort
des Leistenden.
Es gibt natürlich davon wieder ein paar Ausnahmen so zum Beispiel
die Katalogleistungen, die Behandlung der Beförderungsleistungen oder das
Belegenheitsprinzip für Grundstücke.
Handelt es sich nun hier um eine reine Messeleistung gilt das Belegenheitsprinzip.
Wird aber daneben noch ein Leistungsbündel erbracht liegt bei Messen
Veranstaltungsleistungen vor und der Ort richtet sich nach dem Grundprinzip.
Jetzt müßte tatiana eigentlich ihre Lösung selber bestimmen können.
Beste Grüße BiBu
Ist euch aufgefallen, das wir alle das Gleiche schreiben, nur mit anderen Worten  ;)  Dann wird es wohl richtig sein.

Zitat
Wird aber daneben noch ein Leistungsbündel erbracht liegt bei Messen
Veranstaltungsleistungen vor und der Ort richtet sich nach dem Grundprinzip.

Das ist alllerdings neu und verstehe ich irgendwie nicht. Was meinst du mit "Leistungsbündel daneben" ?.

MfG

Aza
Neben der Überlassung von Standflächen erbringen Unternehmer oftmals
eine Reihe weiterer Leistungen an die Aussteller.
Das BMF (Schreiben vom 04.02.2011) weist darauf hin, dass sich
der Ort der sonstigen Leistung bei einer Bündelung von mehreren Leistungen
ebenfalls nach der Neuregelung richtet, wenn der Leistungsempfänger Unternehmer ist.
Ein Leistungsbündel kann angenommen werden wenn zumindest noch
drei weitere Leistungen vereinbart und auch tatsächlich ausgeführt werden.
Beste Grüße BiBu
Hola, die Änderung ist an mir vorbeigegangen. Super Dank für den Hinweis.  :klatschen:

@tatiana

Keine Panik ! Im Ergebnis ändert sich für dich nichts. Nur die Begründung lautet nun etwas anders.

Meine Ausführungen bezogen sich ja auf dieses BMF-Schreiben vom 4.9.2009.

Ich schrieb:
Zitat
Zunächst bezieht sich das BMF-Schreiben in seinem Punkt 6 allein auf Leistungen des Veranstalters an den Unternehmer. In Rz. 56 erweitert die Finanzverwaltung die Regelungen aber auch auf andere Unternehmer als den Veranstalter. Das dürfte auf euch zutreffen.

Dieser Punkt 6 Absatz 6 ( Rz 56 ) ist inhaltlich durch das von bibu erwähnte BMF-Schreiben vom 4.2.2011 weggefallen. Zugleich wurde hier das Wort "Veranstalter" (Punkt 6 Absatz 2 = Rz 52) durch das Wort "Unternehmer" (3a.4 Absatz 2) ersetzt.
Durch diese Änderung ist natürlich die ursprüngliche Erweiterung auf andere Unternehmer als den Veranstalter überflüssig. Denn nunmehr setzt die Finanzverwaltung bezüglich sonstiger Leistungen im Zusammenhang mit Messen den Veranstalter der Messe mit "dritten" Unternehmern die Leistungen erbringen -also euch- von vornherein gleich.
Diese Gleichsetzung hat nun den entscheidenen Vorteil, dass nur noch geklärt werden muss, ob eine einheitliche Leistung erbracht wurde oder nicht. Konsequenterweise weist der Änderungerlass genau auf diese Problematik hin. Dort steht unter 3a.4 (2) Satz 3

Zitat
Handelt es sich um eine einheitliche Leistung - sog. Veranstaltungsleistung - (vgl. Abschnitt 3.10 und EuGH-Urteil vom 9. 3. 2006, C-114/05, EuGHE I S. 2427), bestimmt sich der Ort dieser sonstigen Leistung nach § 3a Abs. 2 UStG, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer oder eine einem Unternehmer gleichgestellte juristische Person ist (siehe Abschnitt 3a.2 Abs. 1).

Was nun eine einheitliche Leistung ist findest du in 3.10. des Anwendungserlasses. Im dortigen Absatz 4 findest du die für dich entscheidene Regelung:

Zitat
Voraussetzung für das Vorliegen einer einheitlichen Leistung anstelle mehrerer selbständiger Leistungen ist stets, dass es sich um Tätigkeiten desselben Unternehmers handelt. Entgeltliche Leistungen verschiedener Unternehmer sind auch dann jeweils für sich zu beurteilen, wenn sie gegenüber demselben Leistungsempfänger erbracht werden und die weiteren Voraussetzungen für das Vorliegen einer einheitlichen Leistung erfüllt sind.

Diverse Leistungen werden vom Veranstalter (einem anderen Unternehmer) erbracht; z.B. das Bereitstellen des Standplatzes, vermutlich auch Strom-und Wasserversorgung. Eure Leistung besteht ja offensichtlich in der Planung und dem Aufbau des Messestandes. Folglich liegt hier keine einheitliche Leistung vor und § 3a (2) UStG greift nicht. Anderes würde natürlich gelten, wenn ihr selbst der Veranstalter sein und die erwähnten Veranstalterleistungen erbringen würdet. Das ist dann wohl der Fall den bibu meinte.

Eure erbrachten Leistungen für die Messe sind also einzeln zu bewerten und fallen daher laut Anwendungserlass unter die Ausnahmeregelung des §3a (3) Nr. 1 UStG ( siehe Ausführungen in meinem ersten Beitrag ).

Solltest du unsere Ausführung nicht so ganz verstehen, ist das m.E. nicht schlimm. Ich glaube sowas muss man als "normaler" Buchhalter nicht herleiten können. Dazu ist das UStG viel zu aufgebläht und mit zu vielen Ausnahmen von Ausnahme durchsetzt.

Wichtig ist halt nur, dass § 3a (2) hier nicht greift, sondern durch § 3a (3) Nr. 1 verdrängt wird. Eine einheitliche Leistung bezüglich der erbrachten Messeleistungen liegt nicht vor, da verschiedene Unternehmer die Leistungen ausführen.

Hier ist noch die aktuellste Version des Anwendungserlasses. Dort sind die Änderungen des Änderungserlasses bereits eingearbeitet aktueller Anwendungserlass 3.1.2012

MfG

Aza

P.S. Mein Gott, jetzt habe ich aber die Schn.... voll vom UStG. Sowas können sich doch nur Leute ausdenken, die es anschließlich nicht anwenden müssen  ;) .
Bearbeitet: Aza - 11.01.2012 13:10:23
Seiten: Vorherige 1 2
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (2 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


BFH-Urteil: Keine Entschädigung für ein unangemessenes langes Gerichtsverfahren, wenn dieses wegen eines Musterverfahrens vor dem BFH ruhte BFH-Urteil: Keine Entschädigung für ein unangemessenes langes Gerichtsverfahren, wenn dieses wegen eines Musterverfahrens vor dem BFH ruhte "Wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, wird angemessen entschädigt", heißt es in § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz).......

BFH-Urteil: Für die Grunderwerbsteuer ist die zivilrechtliche Beteiligung an einer Personengesellschaft entscheidend BFH-Urteil: Für die Grunderwerbsteuer ist die zivilrechtliche Beteiligung an einer Personengesellschaft entscheidend Gehen die Anteile an einer Personengesellschaft auf neue Gesellschafter über, dann gilt dies nach § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG (Grunderwerbsteuergesetz) als Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft......

Künstliche Intelligenz im Finanz-Cockpit: Agenten übernehmen, Menschen entscheiden Künstliche Intelligenz im Finanz-Cockpit: Agenten übernehmen, Menschen entscheiden Die digitale Transformation im Finanzwesen hat in den letzten Jahren vor allem eines gebracht: die Automatisierung wiederkehrender Aufgaben. Doch mit Agentic Financial Operations wird jetzt eine neue ......


Aktuelle Stellenangebote


Steuerberater/in- Steuerfachwirt/in (m/w/d) Für unseren erfolgreichen Gastronomiebetrieb suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Steuerberater/inund/oder Steuerfachwirt/in, die/der direkt in unserem Unternehmen angestellt ist und unsere......

Werkscontroller (m/w/d) Werden auch Sie Teil eines engagierten und zukunftsorientierten Teams. Denn mit uns geht es steil bergauf! Die Kässbohrer Geländefahrzeug AG ist weltweit der führende Anbieter von Geländefahrzeugen fü......

Mitarbeiter*in für die Debitorenbuchhaltung Das Team der Finanz­buchhaltung im Geschäfts­bereich Finanzen kümmert sich um alle Prozesse und Themen, die im Rahmen der kaufmännischen Buchführung unter Nutzung von SAP anfallen (Debitorenbuchha......

Controller (m/w/d) für Förder- und Innovationsprojekte Gestalte mit uns die Zukunft der Halb­leiter­techno­logie und starte Deine Karriere bei Siltronic! Siltronic ist einer der welt­weit größten Her­steller für Wafer aus Reinst­silizium und Partner viele......

Sachbearbeiter*in Buchhaltung (m/w/d) Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg ist eine der weltweit führenden Institutionen für die rechtsvergleichende Grundlagen­forschung auf den Gebieten des......

Sachbearbeiter*in Buchhaltung in Voll- oder Teilzeit Wir, das Max-Planck-Institut für medizinische Forschung, sind eines von 85 Instituten und Forschungs­stellen der Max-Planck-Gesell­schaft (MPG) zur Förderung der Wissenschaften e. V. Unser Sch......

Kostenlose Produktpräsentation des neuen KI-Assistenten

CoPilot_Fin_Produktpraesi.png
Erfahren Sie praxisnah, was es mit CoPilot Finance, dem neuen KI-Assistenten, auf sich hat und wie Sie ihn optimal für Ihre Fragen im Rechnungswesen einsetzen.   

Jetzt kostenlos anmelden!

LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Controller strategisches Kapazitätscontrolling (w/m/d)
Hallo, lass uns WIR sagen! Wir - die HUK-COBURG Versicherungsgruppe - zählen zu den 10 größten in Deutschland. Vor über 90 Jahren gegründet sind wir mit über 13 Millionen Kund:innen heute der große Versicherer für Privathaushalte und der größte deutsche Autoversicherer. Dass wir oft preisgünstige... Mehr Infos >>

Immobilienkauffrau/ - kaufmann (m/w/d) für Nebenkostenabrechnungen & Vertragsmanagement
Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 43 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. Wir sind stolz auf unsere lange Tradition als erfolgreiche Genossenschaft und realisieren heute a... Mehr Infos >>

Senior Finanzbuchhalter (m/w/d)
Seit Generationen kümmert sich BRUNATA-METRONA München um die Erfassung und Abrechnung von Heizenergie, Wasser und Strom in den verschiedensten Immobilienarten. Dank unserer digitalen Messtechniken können wir Kundinnen und Kunden verlässliche Daten über ihren Energieverbrauch zur Verfügung stelle... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Als traditionsreiches Unternehmen in der Papierindustrie mit klarem Fokus auf Nachhaltigkeit und technologischer Weiterentwicklung, wo seit über 170 Jahren mit rund 300 Mitarbeitenden jährlich ca. 240.000 Tonnen Papier und 80.000 Tonnen grafische Pappe produziert werden, suchen wir zum nächstmögl... Mehr Infos >>

Immobilienkauffrau/ - kaufmann (m/w/d) in Voll-/ Teilzeit
Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 43 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. Wir sind stolz auf unsere lange Tradition als erfolgreiche Genossenschaft und realisieren heute a... Mehr Infos >>

Örtlicher Bestandsmanager (m/w/d)
Wir, die Eisenbahner-Baugenossenschaft München-Hauptbahnhof eG, wurden 1908 gegründet. Heute bewirtschaften wir über 2.566 Wohneinheiten, 43 Gewerbeeinheiten sowie über 1.000 Garagen und Stellplätze. Wir sind stolz auf unsere lange Tradition als erfolgreiche Genossenschaft und realisieren heute a... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d) für Förder- und Innovationsprojekte
Gestalte mit uns die Zukunft der Halb­leiter­techno­logie und starte Deine Karriere bei Siltronic! Siltronic ist einer der welt­weit größten Her­steller für Wafer aus Reinst­silizium und Partner vieler führender Chip-Her­steller mit rund 4.300 Mitarbeitenden und Pro­duktions­stätten in Europa, As... Mehr Infos >>

Mitarbeiter*in für die Debitorenbuchhaltung
Das Team der Finanz­buchhaltung im Geschäfts­bereich Finanzen kümmert sich um alle Prozesse und Themen, die im Rahmen der kaufmännischen Buchführung unter Nutzung von SAP anfallen (Debitorenbuchhaltung, Kreditoren­buchhaltung, Zahlungsverkehr, Anlagen­buchhaltung, Erstellung des Jahres­abschl... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg          
Neues Seminar: Rechnungsprüfung, Buchung & Reports mit KI
Automatisierte Workflows für die Buchhaltung selbst erstellen: Einlesen/Prüfen von Rechnungen, Buchungsvorschläge oder aktuelle Rechts-Updates – Erfahre, wie du Datenquellen wie E-Mails, Programmierschnittstellen und Texterkennungs-Dienste verknüpfst, KI-gestützte Validierungen einbaust und revisionssicher dokumentierst.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>