Reverse Charge Verfahren

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Reverse Charge Verfahren
Hallo Zusammen,

ich habe mal wieder einen Fall auf dem Tisch, bei dem ich gerne eine dritte Meinung einholen würde:
Ein in Deutschland steuerpflichtiger Freiberufler A arbeitet in Deutschland bei Firma B vor Ort. Art der Tätigkeit sind CAD-Modellierarbeiten. Lt. Steuerberater als eine Zwischenform von künstlerischer Tätigkeit und Arbeiten an körperlichen Gegenständen anzusehen.
Seine Rechnung stellt er allerdings an die Firma C in England. Firma C wiederum stellt mit einem gewissen Aufschlag eine Rechnung an Firma B.
Das ganze muss man sich so ähnlich wie Personalvermittlung allerdings mit freien Mitarbeitern vorstellen.
Nun zu meiner Frage: Kann Herr A seine Rechnung an die Firma C in England ohne USt ausstellen mit dem Hinweis auf Reverse Charge Verfahren? (USt-ID-Nr. von Firma C ist vorhanden)

Meiner Meinung nach ist bei diesem Fall der Ort der Tätigkeit dort, wo die Tätigkeit ausgeführt wird und somit wäre der Umsatz steuerbar und steuerpflichtig in Deutschland.
Ein Kollege vertritt die Meinung, dass hier der Ort der Tätigkeit dort ist, wo der Leistungsempfänger seinen Sitz hat. Das wiederum wäre ja dann in England und das Reverse Charge Verfahren würde greifen.

Wäre super, wenn vielleicht jemand schon so einen Fall auf dem Tisch gehabt hätte und mir weiterhelfen könnte.

Vielen lieben Dank im Voraus
Hallo,

meiner Meinung nach ein normaler Fall des §3a(2) USTG = Ort der Leistung ist in England somit nicht steuerbar und "Reverse Charge" §13b

A erstellt eine sonstige Leistung an C und A schreibt dann eine Rechnung an C.

Ein § oder Absatz der den §3a (2) hier aushebeln würde, wüsste ich nicht.

Gruß

Maik
Auch wenn ich jetzt gemäß Forum "Experte" sein soll ;-) , bin ich jedoch kein Steuerberater, sondern nur ein Buchhalter der seine persönliche Meinung wiedergibt. :-)
Dann gib ich mal meinem Kollegen Bescheid, dass er sich freuen kann smile:)

Vielen Dank für Deine Hilfe Maik
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