Umsastzsteuersatz Musiklehrer

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Umsastzsteuersatz Musiklehrer, 7% oder tatsächlich 19%?
Hallo zusammen,

ich bin Musiker und unterrichte noch an ein paar Musikschulen.
Einige davon sind laut § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit. Auf den Rechnungen an diese Schulen berechne ich keine Umsatzsteuer.
Bei den andern Schulen die nicht befreit sind, schreibe ich 7%. All meine Kollegen tun das auch und mein FA hat sich noch nicht beschwert.

Ich werde im neuen Schuljahr aber an einer neuen Schule anfangen, und die Chefin hat mir gesagt, dass die Schule wie auch die Lehrer 19% USt. verlangen müssen. Nur die musikalische Darbietung ist für den verringerten Steuersatz berechtigt, das Unterrichten muss mit 19% versteuert werden.
Im Netz konnte ich leider nix davon finden und mein Steuerberater ist seit gestern im Urlaub smile:(

Weiß jemand näheres dazu?

Viele Grüße,
Stefan
Hallo,

da könnte die Chefin recht haben. Ich habe im §12 UStG nichts gefunden, was dass Unterrichten ermäßigt.

Vielelicht kennt ja Gustav noch einen anderen Paragraphen.

Gruß Reaper
Normale Dienstleistung wie Tanz- oder Tennislehrer auch.
Beste Grüße
BiBu
Hallo allerseits,

wie Reaper und Bibu schon geschrieben haben: Im Fall der Steuerpflicht ist 19 % der richtige Steuersatz.

Es handelt bei Musikunterricht sich nicht um ein Konzert oder eine vergleichbare Aufführung eines ausübenden Künstlers (siehe § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG).

Gruß
Gustav
Bearbeitet: Gustav - 10.08.2011 10:37:50
Shit... Dann werd ich das ab nächstem Schuljahr wohl ändern müssen.
Oder ist es besser das ganze ab nächstem Kalenderjahr zu ändern um keine schlafenden Hunde zu wecken? Die letzten 4 Jahre ging's ja gut...

Vielen Dank für die schnelle Hilfe!
Um das finanzielle Risiko zu mindern, würde ich sofort umsteigen. Ein Abgleich von Steuererklärungen erfolgt im FA auch über Kalenderjahre hinweg, so dass ein Abwarten des neuen Jahres mE nichts bringen würde.

Gruß
Gustav
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